Zusammenstoß mit Straßenbahn: Polizist getötet
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Karlsruhe (dpa/lsw) - Ein Streifenwagen ist am späten Montagabend in Karlsruhe während eines Einsatzes mit einer Straßenbahn zusammengeprallt. Dabei wurde ein 45 Jahre alter Polizist getötet, wie die Polizei mitteilte. Ein weiterer Beamter wurde verletzt.
Der Streifenwagen war im Einsatz und darum mit Blaulicht und entsprechend schnell unterwegs gewesen, als er mit der Straßenbahn zusammenstieß. "Wir überprüfen jetzt, wie die Ampelschaltung zum Unfallzeitpunkt war", sagte ein Polizeisprecher. Das Polizeiauto stieß mit einer Straßenbahn der Linie 3 an der Moltke- und Erzbergerstraße zusammen.
Der 44-jährige Beifahrer im Streifenwagen erlitt schwere, aber keine lebensgefährlichen Verletzungen. In der durch die Wucht des Zusammenpralls entgleisten Straßenbahn erlitt der 41 Jahre alte Fahrer einen Schock, die wenigen mitfahrenden Fahrgäste blieben glücklicherweise allesamt unverletzt.
Kollegen hatten die Polizisten zur Verstärkung bei einer Auseinandersetzung angefordert
Wegen einer Auseinandersetzung in der Durlacher Allee hatten Polizeibeamte per Funk gegen 23.40 Uhr um dringende Unterstützung gerufen, wobei auch die beiden Beamten des Fachdienstes Notruf von ihrer in der Moltkestraße gelegenen Dienststelle aus mit Sondersignalen in Richtung Durlacher Allee ausrückten.
An der Querung Moltke-/Erzbergerstraße kam es dann Augenblicke später zu dem tragischen Zusammenstoß mit der in Richtung Innenstadt fahrenden Straßenbahn. Dabei wurde der Streifenwagen von dem Schienenfahrzeug auf der linken Fahrzeugseite derart heftig erfasst, dass für den am Steuer sitzenden Beamten jede Hilfe zu spät kam. Der im Wagen eingeklemmte Polizist musste von der Feuerwehr befreit werden; danach konnte der Notarzt nur noch seinen Tod feststellen.
Sein Kollege wurde nach erster Versorgung durch den Notarzt in eine Klinik eingeliefert und dort stationär aufgenommen. Während der bis in die frühen Morgenstunden dauernden Wiedereingleisung der erheblich beschädigten Bahn und weiterer Bergungs- und Sicherungsmaßnahmen waren die Moltke- wie auch die Erzbergerstraße im betroffenen Abschnitt voll gesperrt. Die Rettungskräfte waren mit zwei Notärzten und drei Rettungswagen an die Unfallstelle geeilt. Die Berufsfeuerwehr war mit einem Rüstzug und 18 Mann im Einsatz.
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- unbekannt(666 Beiträge) | 16.02.2010 06:45...Muss ein Polizeiauto an einer Ampel vorsichtiger fahren?
StVO:§19 Bahnübergänge (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang
§35 Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. - (3610 Beiträge) | 16.02.2010 07:38dazu solltest du weiterlesen...nämlich § 35 (8) StVO und dazu gehört auch evtl. noch § 38 StVO, wenn der Fahrer dazu noch mit Sondersignal fuhr. Dann beantwortet sich deine Frage mal glatt von selbst.
- (553 Beiträge) | 16.02.2010 07:33Trotz Sonderrecht §35 und Wegerechte §38muss man darauf achten, dass man niemanden in Gefahr bringt und Physikalische gesetze kann man auch nicht aushebeln. Auf den übrigen Verkehr muss man halt trotzdem achten. Bin auch schon mehrfach mit Horn gefahren, das ist schwierig und erfordert volle konzentration.
Speziell an Ampeln und Kreuzungen muss man mit äußerster vorsicht einfahren um Notfalls Bremsen zu können. - unbekannt(3 Beiträge) | 16.02.2010 08:41und noch mehr Infoses handelte sich um eine Fahrt mit Sonderwegerechte.....in diesem Falle trifft die Schuld die Straßenbahn
- (338 Beiträge) | 16.02.2010 08:54...Sehr pauschal die Aussage. Ich denke mal, dass der Streifenwagen nicht gerade mit 30 km/h die Moltkestr. entlang gefahren ist. Der Starssenbahnfahrer kann ja wohl kaum um die Ecke schauen!!!
Von daher die Schuld einzig und allein am Fahrer festmachen zu wollen, naja!!! Aber auch das ist egal, denn es ist zum einen ein Mensch tragischerweise ums Leben gekommen und ein weiterer verletzt worden. - (162 Beiträge) | 16.02.2010 10:50SonderwegerechteBittebittebitte genau lesen. Es gibt Sonderrechte und es gibt das Wegerecht.
Sonderrecht: Man darf sich über die StVO hinwegsetzen, solange man niemanden (auch sich selbst!) gefährdet:
StVO §35 Abs. 8.: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."
Wegerecht: Blaulicht UND Signalhorn ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen" (StVO §38 Abs. 1).
ABER: Solange keine freie Bahn geschaffen wurde, muss mit entsprechender Vorsicht gefahren werden.
Der Fahrer hat trotz Sondersignal erst das Vorrecht, wenn die übrigen Fahrer auf ihre Vorfahrt offensichtlich verzichten.
Das heißt: In JEDE Kreuzung, JEDE unübersichtliche Stelle muss grundsätzlich so vorsichtig eingefahren werden, dass andere Verkehrsteilnehmer genug Zeit haben, die Situation zu erkennen und ihr mögliches Vorrecht abzugeben. Erst dann hat der Einsatzfahrer alle Sonderrechte. - (736 Beiträge) | 16.02.2010 08:42Hier istein Mensch zu Tode gekommen und ihr redet über Paragraphen.
Kopfschüttel.
Mein Beileid den Angehörigen. - (22 Beiträge) | 16.02.2010 08:43Hallo?????Hier ist ein Mensch gestorben! Würdet Ihr mit Eurer Besserwisserei wenigstens warten, bis sich die Angehörigen fassen konnten???
- unbekannt(3 Beiträge) | 16.02.2010 08:45und der Verletzte?Und bitte vergesst nicht, dass auch noch ein Beamter schwer verletzt worden ist.
Vielleicht denkt Ihr auch mal an den Kollegen! - unbekannt(666 Beiträge) | 16.02.2010 08:57sorryZunächst einmal möchte ich mein Mitgefühl für die Angehörigen der beiden Polizeibeamten ausdrücken und ihnen viel Kraft wünschen.
Zum Verständnis für die Leute die Paragrafenreiterei anprangern. Ich hatte die Frage gestellt als es nur eine Kurzmeldung im Teil Baden-Württemberg gab. Ich wusste nicht, dass dies jetzt hier bei dem Artikel auch übernommen wird. Vielleicht bin ich auch damit entschuldigt, dass als ich beinahe zu Tode kam auch niemand danach gefragt hat wie es mir geht (jahrelang). Es ist auch bei der Polizei üblich zuerst nach den Ursachen zu fragen und den dazugehörenden Gesetzen. Deswegen wird jetzt erst einmal geprüft, wie die Ampelschaltung war. - (4 Beiträge) | 16.02.2010 08:46Sonderrechte?also wenn ich mir den Artikel durchlese hatte der Streifenwagen kein Wegerecht nach $38 StVo.
laut Bericht war er "mit Blaulicht" unterwegs, dies alleine ohne Horn reicht nicht aus um das Wegerecht nach $38 StVo zu nutzen.
einsatzfahrer vergessen leider zu oft die Wichtigkeit des Horns und begeben sich damit selbst in gefahr nur weil sie die Anwohner schonen wollen...
dennoch der Famillie des fahrers mein aufrichtiges Beileid und dem beifahrer eine baldige Genesung! - unbekannt(3 Beiträge) | 16.02.2010 08:50§§§Was mich hier ärgert, ist das sich hier Leute zu Themen äußern,wo von Sie garkeine Ahnung haben.
Die wenigsten hier haben bereits einen solchen Einsatz miterlebt.
Zum einen ging es ja hier wohl zum einen um die Auseinandersetzung sowie auch um Kollegen welche Unterstützung benötigten.
Die Jungs die da ausgerückt sind waren von einer Spezialeinheit. - (1979 Beiträge) | 16.02.2010 11:21von einer Spezialeinheitdas spielt doch gar keine Rolle.
- (338 Beiträge) | 16.02.2010 08:51der macht grad weiter...Da ist der Name Programm, les mal nochmals die Kommentare vor dir.
Ob jetzt Sonderwegerecht oder nicht, ob § 666 oder § 0815 ist doch völlig wurscht. Ka-News sollte für euch Hobby-Juristen ein Forum eröffnen, wo ihr euch um die Inhalte der § batteln könnt. - (162 Beiträge) | 16.02.2010 10:59das ist keine Hobbyjuristereisondern nur die Fähigkeit, die StVO richtig zu lesen. Und auch ich komme ab und an in die Situation, Einsatzfahrten unter Sonderrechten durchzuführen. Aber dann habe ich keinen VW Passat unterm hintern, sondern nen MAN mit 14t Gesamtgewicht und acht Kameraden im Mannschaftsraum.
Glaub mir, ich habe mich in diversen Schulungen (auch durch einen Fahrlehrer der Berufsfeuerwehr) unterweisen lassen.
Ich habe erst Sonderrechte, wenn alle anderen Auto- und Sonstwasfahrer die Situation erkannt und ihr Vorrecht an mich offensichtlich abgetreten haben.
Wenn auch nur der geringste Unfall passiert, bin ich als Einsatzfahrer der Depp und starte von Anfang an mindestens mit einer Teilschuld ins juristische Rennen.
Deshalb kann es noch so brennend oder dringend sein: Was nützen Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst, wenn sie nicht ankommen?
Trotzdem gilt mein ganzes Mitgefühl den Angehörigen und den Kollegen. - (1979 Beiträge) | 16.02.2010 11:19So habe ich das auch malgelernt.
- (162 Beiträge) | 16.02.2010 11:24Dankeendlich mal jemand, der die sache auch nüchtern betrachtet.
- unbekannt(666 Beiträge) | 16.02.2010 11:32Genau,und mit einer nüchternen Frage hatte ich die Diskussion vor fast 5 Stunden an einer ganz anderen Stelle in den ka-news begonnen. Der Artikel hier steht erst seit ca. 3 Stunden in dieser Form auf der Startseite.
- (553 Beiträge) | 16.02.2010 09:03einsatzfahrtenDeshalb ist mir das auch egal, wenn ich Maschinist (Fahrer) bin, ob 15Uhr, 21:30 Uhr oder 3:15 ist, das Horn ist an. Ich bin als Fahrer Privat Haftbar, verliere evtl. Meinen Lappen und muss dann auch noch damit fertig werden. Wenn mir mein Beifahrer eine Alarmfahrt befiehlt, schalte ich das Horn ein, wenn ich aus der Halle Fahre und wieder aus, wenn ich an der Einsatzstelle bin.
Zu dem verletzen: Ich wünsche ihm baldige Genesung und den angehörigen des Verstorbenen aufrichtiges Beileid. - (736 Beiträge) | 16.02.2010 09:10An alleHobbyanwälte mit Schwerpunkt StVO - bitte eröffnet euer eigenes Forum. Es ist schäbig hier stundenlang über Paragraphen zu reden, denn hinter diesem Unfall steht so viel Leid
Mein Beileid den Angehörigen und gute Besserung dem verletzten Polizisten.




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