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Bürgerbegehren rechtlich unzulässig - Spatenstich plangemäß [152]

Karlsruhe (tan) - Oberbürgermeister Heinz Fenrich teilte der Presse am Freitagnachmittag die Ergebnisse der Prüfung des Bürgerbegehrens mit: Demnach sprechen aus juristischer Sicht fünf Gründe dagegen - und selbst eine Klage hätte nach Einschätzung der Verwaltung keine aufschiebende Wirkung.

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Pressekonferenz zum Bürgerbegehren
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Foto: ka-news

Die Gegner des Stadtbahntunnels in der Kaiserstraße hatten am 23. Oktober über 30.000 Unterschriften im Rathaus abgegeben, um einen erneuten Bürgerentscheid zu erwirken. Bei der formalen und rechtlichen Prüfung kam die Stadtverwaltung auf fünf Gründe, aus denen das Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheids über den Bau des Stadtbahntunnels unter der Kaiserstraße mit Südabzweig unzulässig ist. "Dabei führt jeder einzelne eine Unzulässigkeit herbei, nicht alle zusammen", erklärte Fenrich vorab.

Das Quorum von 20.000 gültigen Stimmen habe die Initiative erreicht: 22.725 der eingereichten 30.839 Stimmen seien gültig gewesen. Zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren dennoch unzulässig ist, kamen übereinstimmend der Zentrale Juristische Dienst der Stadt Karlsruhe als auch die Rechtsanwaltskanzlei Deubler & Kirchberg, die die Kasig vertritt. "Das war mir wichtig, dass nicht nur Hausjuristen mit der Zulässigkeitsprüfung beschäftigt waren", so Fenrich.

Frist für das Bürgerbegehren abgelaufen

Die Beschlussvorlage für die Gemeinderatssitzung am 17. November ging ebenfalls heute an die Fraktionen, damit Öffentlichkeit und Politik gleichzeitig informiert werden. Fenrich kündigte an, den Gemeinderat darauf hinzuweisen, dass es ihm rechtlich verwehrt sei, das Bürgerbegehren zuzulassen. "Es handelt sich um eine reine Rechtsentscheidung, ohne politische Ermessensgrundlage."

Den ersten Grund für eine Unzulässigkeit gab Fenrich mit der Verfristung des Begehrens an. Demnach muss ein Bürgerbegehren, das einen Beschluss des Gemeinderats aufheben würde, sechs Wochen nach Bekanntgabe dieses Beschlusses eingereicht sein. Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg gilt das auch, wenn das Bürgerbegehren einen Beschluss zwar nicht ausdrücklich nennt, sich aber inhaltlich und sachlich gegen einen solchen richtet. Dies sei hier der Fall, da inhaltlich die Beschlüsse vom 19. Juli 2005 und vom 21. Oktober 2008 betroffen sind. Vor vier Jahren schloss der Gemeinderat mit seiner Entscheidung die Planungsphase für den Stadtbahntunnel ab und der Beschluss im vergangenen Jahr legte die Umsetzungsreihenfolge fest.

Bürgerschaft keine Kompetenz in finanziellen Fragen

Als zweiten Grund nannte er die fehlende Übereinstimmung von Fragestellung und Begründung der Antragsteller. "Gefragt wird nur nach dem Stadtbahntunnel in der Kaiserstraße, die Begründung zielt jedoch auf die Gesamtkosten der Kombilösung", erläuterte Fenrich. Dadurch sei letztlich unklar, worüber entschieden werden solle. Zudem enthalte die Begründung keinen Vorschlag für die Deckung der Kosten der offensichtlich nach wie vor verfolgten Umbaumaßnahmen in der Kriegsstraße. Die Bestimmtheit der Fragestellung sei deshalb so wichtig, weil der Bürgerentscheid letztendlich einen Beschluss des Gemeinderats ersetzen würde, fügte der OB hinzu.

Der nächste Grund ist nach der Rechtsauffassung von Stadt und Deubler & Kirchberg in der Gemeindeordnung verankert. Danach ist "kein Bürgerentscheid über die Haushaltssatzung, einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie der Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte möglich". Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte räume damit der Bürgerschaft keine Kompetenz in grunsätzlichen finanziellen Fragen ein, für die der Gemeinderat zuständig ist. Im vorliegenden Fall träfe dies zu, da das Bürgerbegehren ausschließlich mit den Kosten der Kombilösung argumentiere.

Stadt müsste Vereinbarungen mit dem Land brechen

Ein weiterer Ausschlussgrund sei die Tatsache, dass sich ein Bürgerentscheid nicht gegen Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften richten könne. Das Bürgerbegehren nehme ausdrücklich nicht nur auf den Stadtbahntunnel, sondern in den Gesamtkosten auf die Kombilösung insgesamt Bezug. Zudem bestätige die jüngste Rechtsprechung eine Unzulässigkeit, wenn dadurch Grundsätze der Vertragstreue und Rechtmäßigkeit verletzt würden.

Damit sei ein fünfter Grund gegeben, da die Stadt die mit dem Land getroffenen Finanzierungsvereinbarungen widerrufen müsste. "Und dazu sind wir vertraglich nicht berechtigt", erklärte Fenrich. Darüber hinaus spreche vieles dafür, dass insbesondere der Stand des Vergabeverfahrens für den Rohbau der Tunnelröhre zu einer Unzulässigkeit führe. Denn ein Bürgerbegehren stelle keinen Aufhebungsgrund für ein laufendes Vergabeverfahren dar, so dass die Bieter Schadensersatzansprüche erheben könnten. Vor diesem Hintergrund sei ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns gegeben.

Klage hätte keine aufschiebende Wirkung für den Baubeginn

"Obwohl ich gegenüber den Bürgern, die unterschrieben haben, Respekt habe, muss ich dem Gemeinderat zu einer Ablehnung des Bürgerbegehrens raten", so Fenrich weiter. Es sei dem Gemeinderat verwehrt "aus Gründen der Opportunität oder aus politischer Sympathie für das Anliegen der Unterzeichner" das Bürgerbegehren dennoch zuzulassen. Der OB werde am 17. November zudem darauf hinweisen, dass eine inhaltliche Diskussion keinen Sinn mache. Ob sich die Stadträte daran halten werden, daran hatte er jedoch seine Zweifel.

Sollte der Gemeinderat gegen einen Bürgerentscheid stimmen, könnte es zu einer Klage dagegen kommen. Doch auch dies hätte keine aufschiebende Wirkung für den Baubeginn. Würde der Gemeinderat der Empfehlung der Stadtverwaltung nicht folgen, müsste der OB selbst Widerspruch einlegen. Bisher wurden etwa 17 Millionen Euro für die Kombilösung aufgewendet. "15,2 Millionen Euro entfallen dabei auf den Stadtbahntunnel", ergänzte Stadtsyndikus Peter Hebel. Der Fahrplan sei unverändert, der Spatenstich soll nach wie vor am 21. Januar erfolgen.

Mehr zu: Kombilösung Bürgerentscheid Gemeinderat

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Kommentare [152]
Hinweis: Kommentare geben nicht unbedingt die Meinung von ka-news wieder.
  • (3724 Beiträge) | 06.11.2009 18:03
    ...
    "Obwohl ich gegenüber den Bürgern, die unterschrieben haben, Respekt habe, muss ich dem Gemeinderat zu einer Ablehnung des Bürgerbegehrens raten", so Fenrich weiter. Es sei dem Gemeinderat verwehrt "aus Gründen der Opportunität oder aus politischer Sympathie für das Anliegen der Unterzeichner" das Bürgerbegehren dennoch zuzulassen"

    --> Fenrich hat doch zittern müssen bzw. zittert immnoch...
  • (638 Beiträge) | 06.11.2009 18:04
    Na endlich..
    ..kann es endgültig losgehen !!

    Jetzt noch eine Einigung in der Stadionfrage und in Karlsruhe bewegt sich erfreulicherweise doch noch was !!
  • (3 Beiträge) | 06.11.2009 18:53
    Start
    Erster Spatenstich für die Kombilösung soll am 21. Januar 2010 sein, so Fenrich heute!
  • (1131 Beiträge) | 06.11.2009 18:08
    Wen interessiert der Mob??
    Das letzte Wort ist zwar mit Sicherheit nicht gesprochen, aber was da gesagt wurde zeigt klar Fenrichs Haltung:
    Demokratie NEIN Danke !
    Will Karlsruhe jetzt Antidemokratiehauptstadt werden?

    Bleibt nur zu hoffen, dass sich der Gemeinderat nicht von sowas beeindrucken lässt - oder muß demnächst ein Gericht gefragt werden, ob die Meinung des Volkes zählt?
  • (3724 Beiträge) | 06.11.2009 18:13
    ...
    oder muß demnächst ein Gericht gefragt werden, ob die Meinung des Volkes zählt?

    --> ich fürchte ja, dass (unabhängige) Anwaltskanzleien (ohne Absicht auf Folgeaufträge natürlich) mehr im Namen des Volkes bewegen. Auch das Volk muss um sein Recht kämpfen, denn schon lange kämpfen unsere gewählten Volksvertreter nicht mehr leidenschaftlich für das Volk.
  • (67 Beiträge) | 06.11.2009 18:30
    verstehe ich nicht
    die Meinung des Volkes hat doch entschieden! Herr Fenrich wurde 2006 zun OB gewählt und hatte dabei mehr Stimmen als Ihr Unterschriftensammler (wenn auch nicht viele grinsen). Und zur Absicherung haben wir ja auch alle fleißig unseren Gemeinderat ganz neu zusammengewürfelt um unsere Interessen zu vertreten.

    Ist das nicht Demokratie? Oder ist es nur dann Demokratie wenn die gewählten Volksvertreter Deine Meinung vertreten??
  • (3724 Beiträge) | 06.11.2009 18:33
    ...
    oder muß demnächst ein Gericht gefragt werden, ob die Meinung des Volkes zählt?

    --> ich fürchte ja, dass (unabhängige) Anwaltskanzleien (ohne Absicht auf Folgeaufträge natürlich) mehr im Namen des Volkes bewegen. Auch das Volk muss um sein Recht kämpfen, denn schon lange kämpfen unsere gewählten Volksvertreter nicht mehr leidenschaftlich für das Volk.
  • (479 Beiträge) | 06.11.2009 19:22
    Auch das Volk muss um sein Recht kämpfen ?
    Und wenn es dann entscheiden darf, wie 2002 - und die Politiker genau diesen Auftrag verfolgen, dann sehe ich da nichts falsches daran! Es wäre eher ein Skandal, wenn ein solches Votum nicht umgesetzt werden würde!
  • (1131 Beiträge) | 06.11.2009 18:12
    Nicht nur Hausjuristen ;-)
    Glaubt er nicht daran, dass seine eigenen Leute "was drauf haben"?

    Ganz schön peinlich.... zwinkern
  • (455 Beiträge) | 06.11.2009 18:42
    Ist das dein Ernst?
    Ist die Frage ernst gemeint?
    Also wenn ja, dann würde ich mal eher sagen, dass deine Aussage peinlich ist...

    Oh man...
  • (220 Beiträge) | 06.11.2009 18:18
    zu udoh
    hätte die stadt keine externen juristen bemüht würde es jetzt bei den gegnern heißen, es sei ein gefälligkeitsgutachten. Jetzt haben es extern juristen gemacht, jetzt sagen sie, der OB traut seinen leuten nicht. die gegner müssten sich jetzt mal für eine linie entscheiden. jedenfalls zeigen solche bemerkungen, welche qualität der protest hat.
  • (272 Beiträge) | 06.11.2009 18:21
    Befangenheit
    nein, aber wenn nur der Hausjurist geprüft hätte, hätte sich dieser dem Vorwurf der Befangenheit gefallen lassen müssen. Von daher logische Konsequenz, Überprüfung durch div. juristischen Diensten
  • (32 Beiträge) | 06.11.2009 18:24
    kann
    euch nur zustimmen. Die Gegner drehen und wenden die Dinge doch gerade so wie es ihnen passt.

    Der liebe Mueck spricht auch immer noch von 30.000 Unterschriften gegen die U-Strab, verschweigt aber, dass ca. 8.000 davon als ungültig aussortiert wurden...
  • (3644 Beiträge) | 06.11.2009 18:46
    Och ...
    Zahlen hindrehen können die Befürworter genauso gut, wenn sie 80% Zuschuss gaaaanz weit in den Vordergrund schieben. Wer nachrechnet, wird feststellen, dass 173 Mio von 588 Mio 30% sind, also nur 70% von Bund/Land ...
  • (32 Beiträge) | 06.11.2009 19:02
    Daher
    heißt es auch 80% der förderfähigen bzw. bezuschussungsfähigen Kosten.

    Ich habe allerdings keine Lust die ganzen bereits mehrfach geführten Diskussionen wieder und wieder aufzurollen. Möglich, dass so mancher Befürworter nicht immer darauf hinweist, die Gegner machen aber auch nicht immer ganz korrekte Angaben...
  • (272 Beiträge) | 06.11.2009 18:22
    dto.
    wollte gerade das gleiche schreiben. Der Vorwurf der Befangenheit hätte nicht lange auf sich warten lassen.
  • (236 Beiträge) | 06.11.2009 18:27
    Unterschied zwischen Recht und richtig
    Die Art und Weise wie hier die vielen Bürger die sich gegen die Kombinötigung ausgesprochen haben in kaltschnäuziger Manier mit dem Hinweis, sorry das Recht ist nun mal so, abgekanzelt werden ist widerlich.
    Es gibt den feinen Unterschied zwischen Recht und richtig.

    Mit einem Bürgerentscheid, egal mit welchem Ausgang, hätte Herr Fenrich den Bürgern wieder ins Gesicht schauen können. Mit seiner Politik des kalten Krieges spaltet er die ganze Stadt. Für viele Jahre.
  • (455 Beiträge) | 06.11.2009 18:51
    Viele?
    Du nennst 22.000 "viele"? das sind nicht mal 10 % der Einwohner.
    Ok, du wirst jetzt sagen: "Das sind ja auch nur die, die unterschrieben haben"
    Ja, aber mal ehrlich: Die, die wirklich was dagegen haben, die hatten genügend Chancen das mit ihrer Unterschrift zum Ausdruck zu bringen. Ich denke mal dem Rest (ca. 90 %) ist es entweder egal oder sie sind für die Kombilösung. Daher bin ich auch schon die ganze Zeit der Meinung, dass selbst bei einem Bürgerentscheid das Ergebnis nicht zu Gunsten der Gegner ausfallen würde.
    Selbst wenn sich die Anzahl der Gegner verdrei- oder vierfachen sollte, reicht es nicht aus.
  • (3644 Beiträge) | 06.11.2009 19:28
    10%
    Es sind mehr als 10% derjenigen, die unterschreiben durften.
    Wahlberechtigte (212.079 Kommunalwahl 09) != Einwohnerzahl
    Und es sind mehr als für das Verfahrne notwendig, das ist das was zählt.
  • (455 Beiträge) | 06.11.2009 20:08
    Oh, sorry...
    Ok, mein Fehler. Das habe ich in meiner Berechnung nicht bedacht, dass nicht jeder wahlberechtigt ist. Danke für den Hinweis. grinsen
    Dennoch bin ich der Meinung, dass die Mehrheit für die Kombi ist. Also ich hätte keine Angst vor dem Entscheid. Und wenn dann doch die Mehrheit dagegen ist, dann ist es halt so.
    Aber sich über mangelnden Fortschritt braucht man sich dann auch nicht mehr beschweren...Meine Meinung. grinsen

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