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Mit dem Drahtesel unterwegs: So radeln Sie sicher durch Karlsruhe [27]

Karlsruhe (sas/ps) - Seit die Winterkälte verschwunden ist, tummeln sich wieder vermehrt Drahtesel auf den Straßen der Fächerstadt. Das erhöhte Verkehrsaufkommen auf den Radwegen hat jedoch nicht nur positive Seiten. So mancher Fahrrad-Rowdy terrorisiert mit seinem rücksichtslosen Verhalten seine Mitmenschen. An die Rücksicht aller Verkehrsteilnehmer appellieren daher Polizei und zahlreiche Interessenverbände. Denn Verstöße im Straßenverkehr können auch Radfahrer richtig teuer zustehen kommen.
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Fahrrad
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(Archiv)
Foto: ErS

"Zunehmend ist mehr Aggressivität im Straßenverkehr zu beobachten - bei allen Verkehrsteilnehmern", stellt Philipp Kabsch vom Automobilclub ADAC fest. "Wir wünschen uns deshalb mehr Rücksichtnahme und eine bessere Aufklärungsarbeit. Insbesondere Radfahrer müssen sich der Gefahren bewusst werden, denen sie sich durch ihr Verhalten aussetzen", erklärt er. "Denn bei einem Unfall gehören sie als schwächerer Verkehrsteilnehmer immer zu den Verlierern."

Irgendwann in der Grundschule lernen die Kinder, wie man sich im Straßenverkehr korrekt verhält und was an einem Fahrrad so alles dran sein muss, damit es fahrtüchtig ist. Je älter der Radler dann wird, desto weiter gerät dieses Wissen scheinbar in Vergessenheit - gemessen an der Art und Weise, wie so mancher Verkehrsrowdys durch die Straßen heizt. Im Folgenden wollen wir deshalb dem Gedächtnis auf die Sprünge helfen.

Wie muss mein Fahrrad ausgerüstet sein?

Die Beleuchtung am Drahtesel bei Dunkelheit ist eigentlich eine logische Folge der Dunkelheit selbst - sollte sie zumindest sein. "Mehr als die Hälfte der Leute, die mit dem Rad unterwegs sind, fahren ohne Licht", hat auch Jürgen Koger, Polizeihauptkommissar bei der Karlsruher Verkehrsüberwachung, im Gespräch mit ka-news geschätzt.

Welches Licht eine Fahrrad benötigt, regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im Paragraph 67. Zur korrekten Drahtesel-Beleuchtung gehören ein Scheinwerfer, ein weißer Frontreflektor, der auch darf im Scheinwerfer integriert sein darf), ein rotes Rücklicht, ein roter Rückstrahler, der meist mit dem Rücklicht kombiniert ist, ein zusätzlicher großer roter Rückstrahler, gelbe Speichenreflektoren im Vorder- und Hinterrad und gelbe Rückstrahler im linken und rechten Pedal.

Licht, Bremse und Klingel

Die gesetzliche Regelung sagt nichts darüber aus, dass nur Lichtanlagen mit Dynamos erlaubt seien. "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein." (Absatz 2) Das schließe auch zugelassene Stecklichter mit ein, die häufig an Mountainbikes angebracht sind.

Generell seien Reflektoren und helle Kleidung bei Dunkelheit im Straßenverkehr sehr wichtig, betont der ADAC. Da die Sehschärfe im Dunkeln um bis zu 90 Prozent abnehme, könnten diese Vorkehrungen dazu beitragen, dass Autofahrer die Radler schneller bemerken und Zusammenstöße vermeiden können. Selbstverständlich sollten auch funktionierende Bremsen sein. Und mit einer hell tönenden Glocke kann sich der Radler bei Fußgängern leicht erkennbar machen.

Wie war das nochmal mit den Verkehrsregeln?

"Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle", betont der ADAC. Davon sind Radler also nicht ausgenommen. Bei einer roten Ampel müssen sie natürlich ebenso stehen bleiben, wie Fußgänger und Autofahrer. Laut bundeseinheitlichem Bußgeldkatalog werden für Rotlichtsündern auf zwei Rädern rund 100 Euro fällig, wenn das Rotlicht bereits länger als eine Sekunde leuchtet.

Weitere Regeln für Fahrradfahrer:

  • Nutzung des Fahrradweges in die entgegengesetzte Richtung als "Geisterradler" ist regelwidrig. Weil Autofahrer bei der Ausfahrt aus einem Hof oder einer Nebenstraße nicht mit Verkehrsteilnehmern von der "falschen" Seite rechnen, seien Unfälle programmiert.
  • Gehwegfahrten: "Dort dürfen nur Kinder bis zehn Jahre fahren", sagte Jürgen Koger von der Karlsruher Polizei. Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Fahrrad sogar den Gehweg benutzen.
  • Zu viel Alkohol ist auch am Lenker verboten. Wer angetrunken fährt, gefährdet sich und andere. Radfahren unter Alkohol ist deshalb verboten. Wird man bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt und verschuldet sogar einen Unfall, muss man mit empfindlichen Strafen - bis hin zum Entzug des Führerscheins - rechnen.
  • Das Handyverbot gilt für alle Fahrzeugführer, also auch für den Radfahrer. Das bedeutet, dass man während des Fahrens nicht mehr telefonieren darf, wenn man dafür das Mobiltelefon halten muss. Verboten ist somit auch das Verschicken von SMS und das Abrufen von Daten im Internet. Wer mit dem Handy beim Fahrradfahren erwischt wird, zahlt 25 Euro.
  • Zebrastreifen sollen für Fußgänger das Überqueren der Straßen sicherer machen. Radfahrer dürfen auf den Zebrastreifen nicht fahren, sondern müssen das Fahrrad über die Fahrbahn schieben.
  • Haltestellen: Besonders in der Nähe von Haltestellen laufen viele einfach ohne aufzupassen vom Gehweg über den Radweg zum Bus. Notfalls müssen Radfahrer sogar auf dem Radweg anhalten, damit an Haltestellen Fahrgäste nicht beim Ein- und Aussteigen behindert werden.
  • Vorsicht vor Ausfahrten! An Tiefgaragen- und Hofausfahrten müssen die Fahrer ihre Wagen ziemlich weit vorfahren - oft bis auf den Radweg. Als Radfahrer hier bremsbereit bleiben!
  • Am stehenden, abbiegebereiten Lkw nicht rechts vorbeischlängeln. Weil Lkw-Fahrer diese Stelle trotz Außenspiegel nur schwer oder gar nicht einsehen können, ist es besser, deutlich sichtbar vor dem Lkw stehenzubleiben oder hinter dem Lkw zu warten, bis er abgebogen ist.
  • Radfahrer sollten eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Ihnen bleibt es selbst überlassen, ob sie sich gegen Schadenersatzansprüche schützen. Allerdings schützen sie mit ihr in der Regel die ganze Familie und sichern sich auch gegen andere Problemfälle des Alltags ab.

Wie fahrradfreundlich ist die Fächerstadt wirklich? Wie viele Fahrradständer gibt es in der Stadt? Und was taugen Pedelecs beim Anfahren am Berg? Diese und andere Themen gibt es im ka-news Fahrrad-Spezial.

Mehr zu: Fahrrad Sicherheit Verkehr



Kommentare [27]
Hinweis: Kommentare geben nicht unbedingt die Meinung von ka-news wieder.
  • (2525 Beiträge) | 29.04.2012 04:34
    ?
    "Wie war das nochmal mit den Verkehrsregeln?"

    Leider denken zu viele Radler sie hätten nur R
  • (2525 Beiträge) | 29.04.2012 04:35
    ..
  • unbekannt
    (8066 Beiträge) | 29.04.2012 06:40
  • (1717 Beiträge) | 29.04.2012 18:27
    Nahrungskette
    Radfahrer killt Fußgänger
    Moped killt Radfahrer
    Auto killt Moped
    LKW killt PKW
    Straba killt alle
  • (1717 Beiträge) | 29.04.2012 22:23
    Nahrungskette
    Radfahrer killt Fußgänger
    Moped killt Radfahrer
    Auto killt Moped
    LKW killt PKW
    Straba killt alle
  • (8638 Beiträge) | 29.04.2012 08:51
    Es gibt Regeln für Fahrradfahrer?
    Ja wieso sagt einem das keiner? Da muss ka-news einen Artikel verfassen, damit das hier bekannt gemacht wird. Ich hoffe, die Damen und Herren Zweiradfahrer, können auch lesen und vor allem verstehen.
  • (126 Beiträge) | 29.04.2012 09:56
    !
    Über Autofahrer könnte man solch einen Artikel eigentlich das ganze Jahr durch verfassen
  • (126 Beiträge) | 29.04.2012 09:59
    Regeln für Autofahrer
    "Da die Sehschärfe im Dunkeln um bis zu 90 Prozent abnehme, könnten diese Vorkehrungen dazu beitragen, dass Autofahrer die Radler schneller bemerken und Zusammenstöße vermeiden können."

    oder anders gesagt: Ein Autofahrer muss nach der StVO in der Nacht deutlich langsamer fahren als tagsüber
  • (126 Beiträge) | 29.04.2012 10:01
    ...
    50% dürfte auch in etwa der Prozentsatz unter Autofahrern sein, die ganz ohne Licht, mit nicht voll funktionstüchtigem Licht oder falsch eingestelltem Licht unterwegs sind. Aber ist ja ein Autofahrer, für den gelten überhaupt keine Regeln, da er mit seiner fahrbaren Waffe ja nur andere gefährdet.
  • (126 Beiträge) | 29.04.2012 10:03
    rote Ampeln für Fahrradfahrer
    da ist Deutschland einfach nur rückständig. WIe es richtig geht macht unser Nachbarland vor:
    http://www.innovations-report.de/html/berichte/verkehr_logistik/frankreich_radfahrer_rot_ampel_193247.html
    "Um den innerstädtischen Fahrradverkehr zu vereinfachen, dürfen Radfahrer künftig an einigen Kreuzungen mit dreifarbigen Ampeln bei rot nach rechts abbiegen oder weiter geradeaus fahren."
  • unbekannt
    (8066 Beiträge) | 29.04.2012 11:00
    Nein
    Nicht Deutschland ist rückständig, sondern Deutsche pochen auf ihr Recht, egal ob Radfahrer oder PKW Fahrer.d
    Das gibts weder in Frankreich, italien, Griechenland, Spanien...., ganz andere Fahrkultur.

    Begib dich z.B. mal als Radfahrer in eine griechische Kleinstadt..., da kannst du deine Grube schon mal ausheben....
  • (5416 Beiträge) | 29.04.2012 14:50
    !
    Für deutsche Radfahrer erschien stattdessen dieser kleine Kompaktführer \"Rot für Radfahrer\".
    Ist doch alles ganz einfach, also bitte in 5 min auswendig lernen ...
  • (553 Beiträge) | 29.04.2012 10:12
    Feindbild Radfahrer ! Hätschelfetisch Auto ?
    Und ich dachte, es gäbe jetzt analog zum Autoverkehr mal ne übersichtliche Routenskizze bei Fahrten durch die Innenstadt z. B. in Süd / Nord-Richtungen zwinkern : Also Routen, die - hier anschaulich aufgezeigt - auch z.B. durch den Baustellengarten in Ettlinger-, Karl- und wohl demnächst auch Rüppurerstr. führen.

    Unfallverursacher sind übrigens immer noch in weit überwiegender Anzahl - oh Wunder - Autofahrer.

    Kann es sein, dass da beständig und interessengeleitet (2. Rheinbrücke) Massstäbe durcheinandergeraten ? So gut und richtig es ist, auf verkehrsgemässes Verhalten der Fahrradfahrer hinzuwirken: Warum bleiben solche Artikel regelmässig bei der Gruppe der Autofahrer aus ? Ist die Polzei hier auch von einem einseitigen Feindbild ala Ramsauer beseelt ?

    Radfahrer verlärmen mit ihrem 'Drahtesel' nicht die Umwelt (Stadt, Nachtruhe), schützen die Natur, haben wenig Platzbedarf (Bodenversiegelung)... Und sind ins. auch in Grossstädten sinnv. ökologisch-ökonomische Gegenwart und Zukunft.
  • (1593 Beiträge) | 29.04.2012 10:28
    Wer im Glashaus sitzt...
    Unsere Polizei sehe ich grundsätzlich beim Abbiegen nicht blinken, auch schon mal bei einer normalen Streifenfahrt eine rote Ampel ignorieren, mit dem Handy am Ohr, mit viel zu hoher Geschwindigkeit durch die Spielstraße sausen, keine Rücksicht auf den Kindergarten in unserer Straße nehmen, Leuten am Zebrastreifen fast über die Füße fahren und und und... Wirklich tolle Vorbilder!
  • (553 Beiträge) | 29.04.2012 10:42
    Eben - mehrfach erlebt !
    Und bei den Cityrouten Ost-West stellen sie oft vor dem Ampelbereich die Fahrradspur zu. Da brauchst keine Markierungen, wenn 15 Meter vor der Ampel oft schon alles zugestellt ist. Von Feierabendfahrern und Polizeifahrzeugen. Bei den Insassen der Polizeistreifen ist ja der Anteil von jüngeren Leut gut verteten. Und die haben es heutzutage auch im Zuge der 'Vollverkabelung', Headsets incl. ADHS tendenziell nicht so arg mit Regeln, ihrer Vorbildfunktion (z.B. Polizei) und Rücksichtnahme.
  • (553 Beiträge) | 29.04.2012 10:57
    Der gute, hupende, dauergestresste Mainstream ? ;)
    Und auch die Vorfahrtnahme durch Rechtsabbiegerei dürfte jeder Radfahrer auf ner etwas längeren Wegestrecke regelmässig 'erleben' : Da wird beständig bei Fussgängern und Radfahrern nicht mehr gehalten, sondern sich das (gestresste ?) 'Recht des Stärkeren' ('kannst ja gehen (bzw. fahren) - im Zweifel gehts du platt' ? Also lass mich vor - Drängel). Von der Von-Hinten-Drängelei, Auffahrerei und Überholerei mit gefährlich dünnem Abstand ganz zu schweigen. Geht bei der beständigen Hatz auf Fahrrad-Rowdys ( die gehen mir auch massig gegen den Strich, nur werden hier Masstäbe und Gefahrenpotential beständig entgegen der Realität einseitig-krass verschoben) eben ziemlich unter. Selektive Wahrnehmung im Käfig, Stadtpanzer etc. ?
  • (553 Beiträge) | 29.04.2012 11:02
    Ergänzung...
    Die Dränglerei, Nicht-Abstandhalterei und die riskanten Überholmanover beziehen sich insbes. auf eigene regelmssige Erfahrungen in Tempo30-Zohnen (Wohngebiete mit eben auch vielen Kindern und älteren Leuten).
  • (5 Beiträge) | 11.05.2012 00:26
    oh mann, wie recht Du hast.
    Man sollte ja echt annehmen, dass Radfahren in der 30er-Zone sicherer ist... denkste.
  • unbekannt
    (8066 Beiträge) | 29.04.2012 11:54
    Regeln, Regeln, Regeln. In Deutschland ist alles so überreguliert, dass die Leute vergessen haben ihr Hirn einzuschalten, egal mit welchem Gefährt sie sich bewegen. Irgendwie hat ja jeder immer Recht.

    Rücksichtnahme? Fremdwort.
  • (20148 Beiträge) | 29.04.2012 12:54
    So sieht das aus.

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