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07.08.2012 10:23
 
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Radfahrer schwer verletzt: Wie kam es zum Unfall? [69]

Karlsruhe-Durlach (pol/trs) - Schwere innere Verletzungen zog sich in Durlach ein 26-jähriger Radfahrer in der Nacht zum Dienstag zu. Gegen 0.20 Uhr stieß er mit einem Auto zusammen und stürzte dabei auf die Fahrbahn. Die Polizei sucht nun Zeugen zum Unfallhergang.
/region/karlsruhe/durlach/Durlach-Radfahrer-schwer-verletzt-Wie-kam-es-zum-Unfall;art5993,941796,B?bn=891683
Eingeschaltetes Blaulicht
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(Symbolbild)
Foto: Stephan Jansen/Archiv

Wie die Polizei mitteilt, wollte der 48-jährige Autofahrer nach eigener Aussage bei Grünlicht die Kreuzung Ernst-Friedrich-/Gritznerstraße in Fahrtrichtung Durlacher Allee überqueren.

Radfahrer nicht in Lebensgefahr

Zeitgleich sei der Radfahrer von rechts aus der Gritznerstraße trotz Rotlicht und ohne Beleuchtung in die Kreuzung eingefahren. Er prallte gegen den Pkw, schleuderte durch die Luft und blieb mit schweren inneren Verletzungen sowie Frakturen auf der Fahrbahn liegen. Der 26-Jährige wurde von einem Rettungsteam mit Notarzt erstversorgt und in ein Krankenhaus gebracht.

Nach bisherigen Erkenntnissen ist nicht von einer Lebensgefahr auszugehen. Der Autofahrer blieb unverletzt. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von 5.100 Euro. Die Verkehrsunfallaufnahme des Polizeipräsidiums Karlsruhe bittet zur Klärung des Unfallhergangs um Zeugenhinweise, die unter 0721/939-4744 entgegen genommen werden.

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Kommentare [68]
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  • (23 Beiträge) | 07.08.2012 10:38
    Sowas aber auch...
    Jetzt hat der Autofahrer doch tatsächlich das selbst gegebene recht des Fahrradfahrers missachtet so zu fahren wie er es möchte.
    Weiß er denn nicht das alle grünen Ampeln generell nur für Radfahrer gelten?
    Dem gehört der Führerschein entzogen!!!
  • (5416 Beiträge) | 07.08.2012 11:04
    !
    § 37 StVO:
    "Grün: "Der Verkehr ist freigegeben". ... Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht."

    ... was bedeutet, dass man Verkehrsteilnehmer, die noch auf der Kreuzung unterwegs sind, wenn man Grün kriegt, nicht über den Haufen fahren darf, egal, ob Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Straßenbahn, ...
  • (23 Beiträge) | 07.08.2012 11:05
    ...
    Gilt das auch für Radfahrer?
  • (5416 Beiträge) | 07.08.2012 11:15
    !
    Das gilt für alle, auch bspw. für Fußgänger.

    Mir sind mal am Ettlinger Tor welche fast vor's Rad gelaufen, weil die blind bei Grün losgelaufen sind...
    Habe damals beim Tiefbauamt die Räumzeiten abgefragt und nachgerechnet, dass es in der Tat dort vorkommen kann, dass ich, die Haltelinie noch legal bei Gelb passierend, an der Fußgängerfurt ankommen kann, wenn die auf Grün umspringt, wenn ich nicht so schnell wie üblich unterwegs bin, was den Tag mit schweren Anhänger der Fall war. Die laut hinterher gerufene Beschwerde der blind gelaufenen Fußgänger war also nicht angebracht ...
  • (23 Beiträge) | 07.08.2012 12:04
    Du merkst aber schon noch...
    was bei Deiner Denke falsch läuft?
    Wie wäre es, wenn Du mal Sorgfaltspflicht beweist, wenn Du schon bei Hellrot unbedingt über die Ampel schießen mußt?

    Nur mal so....

    Kann man vlt mal darüber nachdenken.....?
  • (5416 Beiträge) | 07.08.2012 12:19
    !
    Bei Gelb hat man anzuhalten, wenn man es noch vor der Linie könnte. Das war nicht mehr der Fall.
    Hätte ich meiner Sorgfaltpflicht damals nicht genügt, wäre der Fußgänger unterm Rad gelegen...
  • (23 Beiträge) | 07.08.2012 12:48
    @Mück
    Was ich da jetzt nicht verstehe ist folgender Umstand:
    Die Gelbphase ist in der Regel so bemessen, das ein PKW mit der max. erlaubten Geschwindigkeit noch abbremsen kann. Ich gehe in Deinem Fall mal von 50km/h aus.
    Nun gehen wir mal davon aus, das die Phase kürzer ist. Sagen wir mal sie ist auf 30km/h ausgelegt.

    Da für Dich die Phase zu knapp war, muß man dann eigentlich davon ausgehen, das Du nicht gerade "gebummelt" hast.
    Selbst 25km/h ist schnell für ein Radfahrer, vor allem für einen mit Anhänger.

    Entweder die Gelbphase ist ungewöhnlich kurz, dann hätte es aber schon öfter zu Unfällen kommen müssen. Außer die Verkehrsteilnehmer beweisen unerwartet doch viel Umsicht.

    Oder Du bist entweder schnell noch bei Hellrot rüber oder mit sehr hoher Geschwindigkeit.

    Verstehst Du was ich meine?
  • (5416 Beiträge) | 07.08.2012 13:18
    !
    'tschuldigung, aber auch ein Fahrrad hat keinen Bremsweg von 0 cm. Wenn ich kurz vor der Haltelinie bin und die Ampel springt auf Gelb um, reicht es nicht mehr zum Anhalten, auch mit einem langsamen Rad nicht mehr, wobei "langsam" auf meine Verhältnisse bezogen ist, also so um 15 km/h, weil ich in der Stadt ohne schweren Anhänger eher mit 25 unterwegs bin ... Und ich hab's damals ausgerechnet mit den üblichen Bremswerten von Fahrrädern unter Berücksichtigung eines Anhängers und mit meiner Erinnerung von der Entfernung zur Haltelinie verglichen, die kürzer war als der berechnete Bremsweg, und dann meine Fahrzeit über die Kreuzung berechnet und mit der Räumzeit verglichen, wobei eben rauskam, dass diese knapp nicht gereicht hat. Also alles bei völlig legalen Verhältnissen.
  • (747 Beiträge) | 07.08.2012 14:13
    ...
    Ich zitiere den von Ihnen aufgeführten Paragraphen.

    Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

    Sie müssen also auch mit dem Rad und Anhänger jederzeit in der Lage sein, das Rad gemäß der StVO zu führen. Und bei Gelb warten! Dies ist Ihre Argumentation in Richtung Autofahrer, und dies ist nun meine Argumentation in Ihre Richtung!
  • (5416 Beiträge) | 07.08.2012 14:54
    !
    Nein, das war NICHT meine Argumentation Richtung Autofahrer.

    Im übrigen aus der Rechtssprechung, ziztiert im "Bouska":
    (zu Gelb grinsen"Anzuhalten ist vor der Haltelinie, ... Gebot gilt nur, wenn noch vor der Kreuzung ... gefahrlos angehalten werden kann, ansonsten ist beschleunigt weiter zu fahren." "Gefahrlos kann idR halten, wer beim Aufleuchten des Gelblichts bei ... 0 km/h 38 m, bei ... 60 km/h noch 52 ... entfernt ist." Das dürfte aus den Bremsformeln kommen, die bei mir eine Strecke zur Haltelinie ergeben haben, die schon unterschritten war.

    Weiter oben im Bouska sind dann im Prinzip meine Anmerkungen zu Grün zu finden, dass man noch in der Kreuzung befindliche trotz Grün räumen lassen muss. (Ganz nebenbei: Dass das auch für Rotlichtsünder gelten würde, habe ich nirgends behauptet)
  • (747 Beiträge) | 07.08.2012 15:21
    ...
    Sie halten dem Autofahrer vor, das Fahrzeug nicht im Sinn der StVO bewegt zu haben. Diesen Vorwurf müssen Sie sich auch gefallen lassen, entspricht ihre Schilderung der tatsächlich gegebenen Umstände.

    Bei 15 Stundenkilometer wollen Sie ein Rad nebst Anhänger nicht "gefahrlos" anhalten können, während sie auf eine gelbe Ampel zu rollen. Machen Sie sich nicht lächerlich.
    Haben Sie überhaupt funktionsfähige Bremsen an ihrem Fahrzeug?
  • (5416 Beiträge) | 07.08.2012 16:41
    !
    An dem Rad sind sogar 3 Bremsen: 1x Rücktritt, 2x Felge. Im übrigen habe ich gerade eben erst aus dem Bouska zitiert, dass bei unterschreiten einer geschwindigkeitsabhängigen Distanz das Weiterfahren "im Sinne der StVO bewegt" ist und genau das lag bei mir auch vor, da ich eben nicht "auf eine gelbe Ampel zugerollt" bin, sondern schon knapp vor der Haltelinie war. Nicht" im SInne der StVO bewegt" war dagegen, dass der Fußgänger schon loslief, obwohl die Kreuzung noch nicht geräumt war.
  • (2673 Beiträge) | 07.08.2012 17:20
    ja, und das kurz Beschleunigen
    um noch drüberzukommen wird als Rotlichverstoß geandet, kann man nur fast nicht kontrollieren:
    Gebe ich zu, machen viele Autofahrer. Aber bei einer knallroten Ampel warten bis frei ist und dann losfahren siehr man beim Auto eher garnicht.
  • (747 Beiträge) | 07.08.2012 12:44
    ...
    "Nicht so schnell wie üblich", aber dennoch nicht in der Lage, an einer "dunkelgelben" Ampel anzuhalten?

    Ist ihr Fahrrad überhaupt verkehrssicher?
  • (1522 Beiträge) | 07.08.2012 15:18
    Zitiat: verkehrssicheres Rad????
    Die Frage solle eher lauten: "verkehssichere Ampeln"

    Ohne Beachtung der "Sorgfaltspflicht" wäre ich als Radler auch schon mehrfach Fußgänger "begegnet"!
    Ich hatte "grün" fuhr definitiv > 15km/h und die querenden Fußgänger bekamen ebenfalls gerade "grün" als ich die genüberligende Ampel passeirte. Stelle dürfte bekannt sein, interessiert keinen Sesselwärmer!
    Dass man auf die bei Grün noch in der Kreuzung (gefühlt) parkendenden Straßenbahnen nicht auffährt ist das schon einfacher, dieses Mauern haben schließlich generell Vorfahrt zwinkern

    Karlsuher Ampelverschalter: Wir kämpfen um jede Sekunde, wenn wir soe schon Minuten lang warten lassen zwinkern
  • (5416 Beiträge) | 07.08.2012 16:49
    !
    Welche Stelle?
    Wenn man etwas massiver und fundiert argumentativ auftritt, werden auch schon mal Räumzeiten angepasst. So zuletzt Honsellstr. Ecke Starckstr., wo man die Radler lieber auf einen völlig illegalen Weg verscheuchen wollte. Da hat geholfen, darauf hinzuweisen, dass es auch noch andere langsame Fahrzeuge gibt, die der Radweg gar nix angeht ...

    Komischerweise klappt es dort bestens, dass man bei Umschalten auf Grün NICHT in die Kreuzung brettert, sondern die Bahn räumen lässt. Das ist nämlich exakt eine verkehrsteilnehmerfreundliche Anwendung genau dieser Regel zum Grünlicht, von der ich die ganze Zeit rede, denn die Alternative hieße, die Räumzeit stets auf die langsamstmögliche Doppeltraktion auszulegen, was zur Folge hätte, dass man ewig warten muss, auch wenn nur eine schnelle Einzeltraktion rüber huscht ... Jetzt als Rad- und Autofahrer und Fußgänger das ganze nicht nur auf Bahnen, sondern auf alle anwenden und alles klappt wunderbar! zwinkern
  • (20148 Beiträge) | 07.08.2012 17:46
    Honsell-, Ecke Starck,
    da können die Radfahrer doch über die Brücke fahren, das ist doch sowieso die einzige Richtung in der sie die Kreuzung queren können.
  • (5416 Beiträge) | 07.08.2012 18:03
    !
    Können vielleicht.
    Und auch die Wegweisung weist seit par Monaten drüber.
    Bloß legal und sicher ist es nicht...

    Man hat zwar die alten "Gehweg, Radfahrer absteigen (also explizites Radfahrverbot)" gegen "Gehweg, Radfahrer frei" ausgetauscht, bloß macht das noch lange nicht das Radfahren auf den Gehwegen davor und dahinter legal, schon gar nicht in Geisterradlerrichtung, dafür bräuchte es eine explizite Freigabe.

    Und man sollte diesen "Weg" auch tunlichst meiden angesichts der vielen Sicherheitsmängel, die er hat, siehe auch meine ausführliche Dokumentation zu der Ecke.

    Im übrigen kann man durchaus auch von der Honsellstr. in die Starckstr. abbiegen und umgekehrt, habe ich schon oft genug gemacht in allen möglichen Kombinationen.
  • (20148 Beiträge) | 08.08.2012 01:19
    Und genau das nervt:
    Diese scheiss Radwege nach sonsteiner Verordnung mit der Rechtssicherheit geschaffen werden soll. Und den Radfahrern die StVO aufzwingt. Das klappt natürlich nicht.

    Früher sind wir einfach nur Rad gefahren. Mit und gegen den Strich, auf den unmöglichsten Strassen. Nicht auszuschliessen, dass da mal einer absichtlich umgefahren wurde oder das eine oder andere Auto eine unerwünschte Kaltumformung gekriegt hat.

    Das waren aber noch Zeiten als die Weichbirnen noch Hartbirnen waren, nicht jeder gleich nach 'seinem RECHTSANWALT' geschrien hat, Kinder auch ohne Helm nicht in Todesgefahr waren (zumindest in weniger Gefahr als in diesen ökolgisch korrekt bescheuerten Anhängern) und zeitüberschüssige klagefreudige Rentner mit Rechtsschutzversicherung noch gar nicht Rad gefahren sind.
  • (20148 Beiträge) | 08.08.2012 01:28
    Irgendwie
    ist man durchgekommen, das ist noch gar nicht so wahnsinnig lange her.
    Der moderne Radfahrer kennt nur Rechte, keine Pflichten. Er ist von Geburt an blind und taub aber keinesfalls stumm, denn wehe er fühlt sich ungerecht behandelt geht eine Schimpfkanonade auf den anderen Verkehrsteilnehmer hernieder.

    Als es diese ganzen scheiss Radwege und diesen ganzen scheiss Radhype noch nicht gab konnte man ganz normal radfahren. Es gab manchmal Stress, aber das war doch nicht der Rede wert. Wenn man mal zusammengeknallt ist hat man miteinander geredet und gut wars.
    Heuite sind doch nur noch Psychopathen unterwegs. Doo Schutzschtreife, doo Ich fahre, doo du nix verlore!
    Von solchen Verkehrsteilnehmern kann nur Stress ausgehen.

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