- Das Fest:
Das Fest kämpft gegen illegalen Ticket-Handel: Hohe Geldstrafen drohen
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Karlsruhe (feb) - Zum ersten Mal seitdem "Das Fest" in der Günther-Klotz-Anlage im Hauptbühnenbereich Eintritt kostet, ist der Samstag bereits weit im Vorfeld ausverkauft. Für die Veranstalter des Karlsruher Festivals kam dies überraschend. Jetzt werden Tickets auf dem Schwarzmarkt gehandelt. Das macht den Fest-Veranstaltern Sorgen. Inzwischen wurde ein Patentanwalt eingeschaltet, der gegen den illegalen Ticket-Handel vorgeht.

"Wir haben nicht diejenigen im Fokus, die ihre Karte für fünf Euro weiterverkaufen, weil sie nicht können. Wir wollen denen Einhalt gebieten, die aus dem Fest Kapital schlagen wollen", sagt Fest-Projektleiter Sven Varsek im Gespräch mit ka-news.
Schwarzmarkt: Das Fest will ein unangenehmer Gegenspieler sein
Deshalb geht seit Dienstag der Karlsruher Patentanwalt Holger Geitz gegen den illegalen Kartenhandel auf dem Schwarzmark vor. "Unser Ziel ist es, die Auktionen bei Ebay abzuschalten. Wir wollen den Menschen sofort klar machen, dass wir hinter diesen Auktionen nicht stehen und sie nicht gut finden", bekräftigt Geitz gegenüber ka-news.
Die Auktionsplattform Ebay hat laut dem Patentanwalt bereits auf die Aufforderung reagiert. Die Fest GmbH und Geitz forderten direkt bei Ebay eine Abschaltungen der Auktionen und die Übersendung der Klaradressen der Auktionäre. So wollen die Verantwortlichen des Fests sofort ein "Stoppschild für Schwarzhändler aufstellen", um dem Schwarzhandel auch für die kommenden Jahre umgehend einen Riegel vorzuschieben. "Wir wollen von Anfang an ein unangenehmer Gegenspieler für professionelle Schwarzhändler sein", so Geitz. "Wir wollen den Charakter des Fests erhalten. Nicht die Privatperson, die eine Karte verkauft steht in unserem Fokus. Aber derjenige, der 100 Karten verkaufen will."
Erstmals vorzeitig ausverkauftes Haus seit Beginn der Ticketverkäufe
Auch aufkommenden Gerüchten, dass durch die Anwaltskosten das Bier in der Günther-Klotz-Anlage teurer werden würde, kann Geitz eine Absage erteilen. Für ihn ist das Fest eine Herzensangelegenheit und er kümmert sich unentgeltlich um die Sache. "Das Geld des Fests soll wegen einer solchen Sache nicht in der Anwaltstasche landen." Primäres Ziel sei es nun, die Auktionen und den durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verbotenen Weiterverkauf zu unterlassen und eventuelle Markenverletzungen zu prüfen. "Eigentlich wollen wir nicht klagen. Wir wollen allen Händlern von vornherein klar machen: Nicht mit uns!"
Sowohl Fest-Leiter Varsek als auch Geitz nehmen bereits einen Lerneffekt bei den Fest-Besuchern wahr. "Die Leute merken nun, dass sie ihre Tickets im Vorverkauf holen sollten", sagte Varsek am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in der "Klotze". Nun ist erstmals seit dem Beginn der Ticketverkäufe im Jahr 2010 ein Tag vorzeitig ausverkauft - das bietet einen Nährboden für den Schwarzmarkt. Diesem wollen die Fest-Verantwortlichen und Patentanwalt Geitz nun also frühzeitig entgegenwirken. Kommt es zu einer Anklage gegen einen professionellen Schwarzhändler, könnte auf den Verkäufer am Ende eine empfindliche Geldstrafe warten, so Geitz weiter. Diese richte sich dann nach dem Einkommen.
ka-news hat für Sie das ganze Fest-Programm auf einen Blick zusammengefasst. Karten für den Freitag und Sonntag gibt's nach Angaben der Veranstalter in den Filialen der Sparkasse am Karlsruher Europaplatz und am Marktplatz in Ettlingen. Auch alle Eventim-Vorverkaufsstellen sowie die Funktion zum selber ausdrucken ist noch aktiv. Alle Informationen zum Festival in der Günther-Klotz-Anlage finden Sie im ka-news-Dossier zu "Das Fest".
Mehr zu: Ticker Tickets Eintrittskarten "Das Fest" Schwarzmarkt Handel Bier
- (103 Beiträge) | 19.07.2012 16:50Da scheint ebay...... aber nicht mitzuspielen. Die ganze Bucht ist voll mit Tickets.
- (103 Beiträge) | 19.07.2012 16:52???Zitat von ka-newsDie Auktionsplattform Ebay hat laut dem Patentanwalt bereits auf die Aufforderung reagiert.
Wahrscheinlich insofern als sie ihm mitgeteilt haben, dass sie auf die paar EUR Gebühren angewiesen sind und den Handel nicht stoppen werden... - unbekannt(8066 Beiträge) | 19.07.2012 16:59Zitat von ArtikelNicht die Privatperson, die eine Karte verkauft steht in unserem Fokus. Aber derjenige, der 100 Karten verkaufen will."
- (103 Beiträge) | 19.07.2012 17:07Ein Schelm wer böses dabei denkt.Zitat von ka-news"Wir haben nicht diejenigen im Fokus, die ihre Karte für fünf Euro weiterverkaufen, weil sie nicht können. Wir wollen denen Einhalt gebieten, die aus dem Fest Kapital schlagen wollen"
Da ist nicht eine einzige Karte für fünf Euro dabei. - unbekannt(8066 Beiträge) | 19.07.2012 17:18
- (20148 Beiträge) | 19.07.2012 17:25Höchstens für50 Cent, denk ich. Wer würde denn fürs Fest mehr als fünf Euro zahlen? Müsst man schön behämmert sein.
- (172 Beiträge) | 19.07.2012 17:16Hä ???was ist denn das für ein Bullshit?????
Da ist die viel gepriesene Marktwirtschaft, wenn jemand etwas verkauft, und jemand einen Preis dafür zahlt, natürlich legale Dinge was is daran falsch.... es kann natürlich sein dass das den Clowns von der Stadt nicht passt und nicht so läuft wie wie die Clowns sich das vorstellen... da muss man dann natülich sofort regulierend ( sich bis aufs Blut blamierend ) mit Anwläten einschreiten...
UNGLAUBLICH , ich glaub es nicht, die Stadt KA muss ein grosses Sammelbecken von derlei Leute sein--> "Clowns geht alle zur Stadt KA , da bekommt ihr schöne Jobs, da könnt Ihr tun und lassen was der Schwachsinn hergibt
Gucks Du hier Ebay http://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=p5197.m570.l1311&_nkw=Das+Fest&_sacat=See-All-Categories soviel zu abschalten
- (103 Beiträge) | 19.07.2012 17:53Wer lesen kann,ist klar im Vorteil.
Zitat von ka-newsDer Weiterverkauf der Eintrittskarten ist durch unsere AGB untersagt.
Damit ist es eben gerade nicht legal, verstehst du? Auch wenn du ffenbar nicht zu den Clowns gehören willst
- (1018 Beiträge) | 19.07.2012 20:11was bedeutet,dass ich die karten verfallen lassen muss, wenn ich verhindert bin. ich darf sie dieser formulierung nach auch nicht zum ursprünglichen preis weiterverkaufen.
wassn gedöhns. - (103 Beiträge) | 19.07.2012 17:56AGB für den Besuch des Festivals DAS FEST 2012Zitat von Das Fest GmbH7.) Weiterverkauf von Eintrittskarten, Gewerbe, Werbung
a) Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch.
b) Eintrittskarten sind nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle zu erwerben. - (210 Beiträge) | 19.07.2012 19:08Und dasist auch kein komisches Karlsruher Sondermodell, sondern total üblich, deswegen heißt das ja auch "Schwarzmarkt".
- (1257 Beiträge) | 19.07.2012 19:15Wo habeich denn den AGB beim Kauf zugestimmt?
- (685 Beiträge) | 19.07.2012 19:42Wenn Du auf regulaerem Wege DeinTicket gekauft hast, hast Du damit zugestimmt. Die AGB der Fest GmbH waren ueberall zur Kenntnisnahme vorhanden.
- (1018 Beiträge) | 19.07.2012 20:14kontrollen?wie geht das denn? sieht man einer karte an, wie oft sie verkauft wurde?
und welcher anwalt (wieso eigentlich patent?) macht den so eine erbsenzählerei mit? ein abmahner?
mannomann. - (5497 Beiträge) | 19.07.2012 22:49denke malein einzelnes Ticket weiterzuverkaufen ist ok.
Denn untersagt ist "der Erwerb zwecks Weiterverkauf".
Wenn man das Ticket kauft zwecks Hingehen, dann aber etwas dazwischen kommt, nunja.
Aber ein einzelnes Ticket- vor allem für den Samstag loszuwerden dürfte auch keine Kunst sein. - (1717 Beiträge) | 19.07.2012 23:06es ist ja nur der Erwerb zwecks Weiterverkauf untersagtder Weiterverkauf hingegen kann nicht wirksam untersagt werden.
Zurecht scheisst deshalb ebay auch auf die lächerlichen Avancen von Geitz. - unbekannt(8066 Beiträge) | 19.07.2012 17:21Zitat von ArtikelAber derjenige, der 100 Karten verkaufen will
Einfach in "haushaltsüblichen Mengen" abgeben
- unbekannt(8066 Beiträge) | 19.07.2012 17:21ich meine jetzt den Veranstalter.
- (172 Beiträge) | 19.07.2012 17:47da stellen sich doch Fragen- wie kommt eine Person an 100 Karten ?
Antwort: der Veranstalter muss die an diese Person verkauft haben, also ist das gewollt, sonst hätte er das doch nicht getan.
- auf welcher rechtlichen Basis wollen die Clowns "Geldstrafen" verhängen ?
Antwort: Geldstrafen kann nur die Exekutive verhängen, das Fest ist privatwirtschaftlich, da verwechseln/vermischen die Clowns von der Stadt scheinbar bisserl was
" mir sin die von der Stadt mir dürfe des "
- welche AGB sind da gültig, die von der Ticketagentur ? oder die von der Fest GmbH ?
Da fehlt mir noch die Antwort....
Also mal was für die Erste Klasse Grundschule: wenn man nicht will, dass mit einem solchen Produkt ungewollt Handel getrieben wird, dann limitiert man den Verkauf der Ware auf handelsübliche Mengen.... is doch nicht so kompliziert, oder ?
ja ja verschiedene e-mail Adressen bla bla bla --> ooops aber selbe Versandadresse, kann ja mal vorkommen...
Ich sags ja Sammelbecken - (103 Beiträge) | 19.07.2012 17:58AGB




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