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13.12.2009 06:00
 
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Wahlfälschung: Anklage gegen Bruchsaler Gemeinderatsmitglied [2]

Karlsruhe/Bruchsal (ps) - Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat ihre Ermittlungen gegen das Bruchsaler Gemeinderatsmitglied Uwe Scherbel beendet - und erhebt Anklage wegen Wahlfälschung in zwei Fällen. Verhandelt wird wegen der besonderen Bedeutung des Falles, so die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, vor dem Landgericht Karlsruhe.

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Foto: dpa

Es geht konkret um die Gemeinderatswahlen 2004 und 2009. Scherbel wird zur Last gelegt, jeweils seine Aufnahme in Wahlvorschläge bewirkt zu haben. Dabei hätte er gar nicht in den Bruchsaler Rat gewählt werden dürfen, da er nicht mindestens drei Monate seinen Hauptwohnsitz auf Bruchsaler Gemarkung hatte und somit keine Bruchsaler Bürger war.

Der Beschuldigte habe sich unter einer Bruchsaler Anschrift angemeldet, ohne dort hauptsächlich zu wohnen, so der Vorwurf. Der Betrug funktionierte in diesem Jahr. Scherbel wurde in den Gemeinderat gewählt, so die Staatsanwaltschaft. 2004 fehlten ihm dafür die notwendigen Stimmen.nun muss er sich für sein Vergehen vor Gericht verantworten.

Stadt: Auswirkungen auf Arbeit des Gemeinderats gibt es nicht

Die Stadt Bruchsal reagierte umgehend auf den Stand der Dinge. Frühestens ein rechtskräftiger Abschluss des Strafverfahrens habe Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Gemeinderats, so die Stadtverwaltung. "Bis dahin hat der Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 16. Juli als allein zuständiger Wahlprüfungsbehörde Gültigkeit, wonach die Bruchsaler Gemeinderatswahl nicht zu beanstanden ist."

Das Regierungspräsidium müsste zudem als zuständige Behörde eine Entscheidung darüber fällen, ob die Zuteilung des Sitzes an Scherbel gegebenenfalls im Falle einer Verurteilung für ungültig zu erklären sei, so die Erklärung weiter. Im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 14. April, in welcher abschließend über die Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen zur Kommunalwahl zu befinden war, habe es keinerlei Bedenken hinsichtlich der Wählbarkeit einzelner Personen gegeben. Auswirkungen auf die Tätigkeit des Gemeinderats gebe es durch die entstandene Sachlage nicht.

Mehr zu: Anklage Staatsanwaltschaft "Gemeinderat Bruchsal" Wahlfälschung

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