Vor Gericht: Brutaler Angriff auf Karlsruher Taxifahrer
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Karlsruhe (ps/eb) - Am 25. und 26. April müssen sich zwei 18 und 28 Jahre alte Angeklagte wegen eines Überfalls auf einen Taxifahrer am Abend des 21. Dezember 2011 vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Um den Fahrer unter Einsatz eines Messers um seine Einnahmen zu bringen, hatten sich die beiden Angeklagten gegen 18.30 Uhr von dem Taxifahrer von Dammerstock nach Oberreut fahren lassen.
Kurz vor dem angegebenen Fahrtziel hielt der ältere Angeklagte dem Taxifahrer von hinten ein Messer an den Hals, gemeinsam forderten die beiden Geld.
Der Taxifahrer konnte das Messer mit der Hand von seinem Hals fernzuhalten, zog sich dabei allerdings eine tiefe Schnittwunde zu. Aufgrund der heftigen Gegenwehr und seiner Hilferufe ergriffen die Angeklagten dann ohne Beute die Flucht.
Freispruch des jüngeren Angeklagten.
Die Angeklagten konnten am 13. Januar festgenommen werden. Der Haftbefehlt gegen den jüngeren Angeklagten wurde mittlerweile außer Vollzug gesetzt, sein älterer Tatgenosse befindet sich weiter in Untersuchungshaft, teilt das Gericht mit. Das Landgericht Karlsruhe prüft bei ihm eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags.
Mehr zu: Taxiüberfall Karlsruhe-Oberreut "räuberischer Angriff"
- (1071 Beiträge) | 25.04.2012 07:32Freispruch?War denn schon eine Gerichtsverhandlung oder wurde nur die Untersuchungshaft bis zur Gerichtsverhandlung ausgesetzt (Jugendstrafrecht)?
- (5582 Beiträge) | 25.04.2012 08:59würdemich auch jucken, warum der kerle frei gesprochen wurde. schade das dies hier nicht mitgeteilt wird aber vielleicht kann KA-News den artikel erweitern?
- (3753 Beiträge) | 25.04.2012 09:26ein außer Vollzuggesetzter Haftbefehl bedeutet noch lange keinen Freispruch. Außerdem heißt es doch: "Müssen sich 2 Anegeklagte verantworten."
- (1071 Beiträge) | 25.04.2012 09:45Absatz-Überschrift...wie B...- Zeitung. "Freispruch des jüngeren Angeklagten". Wie viele lesen nur eine Überschrift und damit fertig. Und genau damit wird eine falsche Meinung gebildet, was bei einer exakten Formulierung nicht der Fall wäre (z. B.: Haftaussetzung für den jüngeren Angeklagten, oder wegen Formatvorgabe: Haftaussetzung für den Jüngeren). Durch die Wahl der Formulierungen kann man sehr gut Stimmung erzeugen und Politik betreiben.
- (8639 Beiträge) | 25.04.2012 10:10Jetzt werden...schon vor dem Gericht Karlsruher Taxifahrer brutal angegriffen.
- (736 Beiträge) | 25.04.2012 10:17Geil!
- (2819 Beiträge) | 25.04.2012 11:07Der Jüngerewird mit ein paar Sozialstunden davonkommen, weil er ja nicht der
"Messerheld" war und der andere wird wohl ein bisschen sitzen müssen.
Es sei denn er hat einen cleveren Rechtsverdreher, der eine Bewährungs
strafe für ihn rausholt.
Auf das Strafmass bin ich gespannt. - (3753 Beiträge) | 25.04.2012 11:51der ältere saß doch schon4 Monate in U-Haft. Das ist doch genug. Nicht dass eine längere Haftstrafe plötzlich auch gegen die Menschenrechte verstößt und wir die Ratte dann entschädigen müssen. Heutzutage weiß man ja nie.
- unbekannt(1027 Beiträge) | 25.04.2012 12:03Ich finde es unmöglichdass immer wieder diese intelligenten Nager diskriminiert werden !
Die sind doch ganz niedlich, früher saßen die auf ihrem Punk am Euro und haben sich gefreut, wenn jemand die Schmarotzer (nein nicht die Ratten) durchgefüttert hat. Also bitte aufhören, sonst reiche ich Beschwerde bei Animal Internäschonäl ein.... - (3753 Beiträge) | 25.04.2012 13:10Schweinwäre aber evtl.gesternt worden. Ich war nur vorsichtig und entschuldigte mich bei den Nagern.
- (4065 Beiträge) | 25.04.2012 15:37JederVergleich mit einem Tier ist eine Beleidigung der Tiere.

Tiere machen so etwas nicht,was die Typen da getan haben ist ein rein menschliches Verhalten.




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