Urteil gegen Tauss rechtskräftig
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Karlsruhe (dpa/lsw) - Das Urteil gegen den ehemaligen SPD- Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss ist rechtskräftig. Dies teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe mit.
Tauss, der auch Generalsekretär der Südwest-SPD war, war Ende Mai wegen des Besitzes von kinderpornografischen Filmen und Bildern zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Die Revision verwarf der BGH als offensichtlich unbegründet.
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Kommentare [12]
Hinweis: Kommentare geben nicht unbedingt die Meinung von ka-news wieder.
- (3154 Beiträge) | 31.08.2010 14:25Pension
- (1840 Beiträge) | 31.08.2010 15:04Hat der nichtdas "Material" seinen Parteifreunden in Berlin sogar vorgezeigt ?
Kann das kaum glauben, dass der pädophil sein soll. Ist doch kein katholischer Priester
- (1206 Beiträge) | 31.08.2010 15:27Sagt ja auch keinerIm Gegenteil:
"(...) Ausdrücklich hatte das Landgericht betont, dass sie nicht festgestellt habe, der Angeklagte habe die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen; dies sei "für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich". (...)"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-gegen-Joerg-Tauss-ist-rechtskraeftig-1069977.html
ka-news macht sich's halt mal wieder extrem einfach und kopiert fünf Zeilen dpa-Meldung rein - kennt man ja ... - (1840 Beiträge) | 31.08.2010 16:22Na, dann versteheich die Schwachsinnsverurteilung nicht . . . da geben sie ja zu, dass er eigentlich Beweise sammelte und sich damit wohl profilieren wollte, indem er Kinderpornografen "vernichtet" . . . haben sich ja schon so einige auf die Fahnen geschrieben ua. sogar Rocker . . und wer weiss nicht alles.
Dabei hätte er nur in die Kirche gehen müssen
- (1271 Beiträge) | 31.08.2010 18:33wenn irgendwer sonst mitkinderpornos auf dem handy erwischt worden wäre, wäre der in den knast gegangen.
der tauss ist nicht die polizei, und er hat nicht auf seinem PC die hersteller der pornos dokumentiert oder sowas in der art, so dass von "ermittlungstätigkeit" ausgegangen werden konnte.
der hat das, um sich auf dem bahnhofsklo einen runterzuholen, sonst nix. wie blöd kann ein gericht denn sein? - (284 Beiträge) | 31.08.2010 19:14NöFür so einen Kinderkram kommen Menschen eher selten als Ersttäter ins Gefängnis.
- (314 Beiträge) | 31.08.2010 18:00Nein
- (1840 Beiträge) | 31.08.2010 20:47Heisst Nein . . .er hat es nicht seinen Parteifreunden gezeigt ?
Das hab ich irgendwo mal gelesen, vielleicht Bildzeitung
- (1840 Beiträge) | 01.09.2010 10:39Was bedeutet (kwt)
- (232 Beiträge) | 31.08.2010 14:30Warum......denke ich jetzt gerade an einen Charakter aus Star Wars?
- (1456 Beiträge) | 31.08.2010 23:58So einfach macht es sich dieses Gericht> Die Revision verwarf der BGH als offensichtlich unbegründet.
Ob diese Justiz heutzutage in diesem, unserem Lande noch so unabhängig ist wie sich das die "Väter des Grundgesetzes" gedacht haben, wage ich auch in diesem Fall wieder zu bezweifeln. Eine Revision nicht zuzulassen ist die einfachste Möglichkeit sich aus der Affäre zu ziehen. Die ist halt leider mit Kollateralschäden verbunden.
Gab es denn eigentlich irgendwelche Konsequenzen für die Whistleblower in deutschen Justizkreisen? Kann denen keiner ein paar Nutten schicken, die hinterher auf Vergewaltigung plädieren, also diese sozusagen Kachelmannisieren.
Deutschland war es mal, jetzt ist es DDR 2.0. - unbekannt(903 Beiträge) | 01.09.2010 00:33SeltsameAnsicht. Hauptsächlich wegen dem "Kachelmannisieren".
Lese ich das richtig raus, dass im Fall Kachelmann eine*******am Werk gewesen sein soll?
Hä? Der Fall muss erst noch verhandelt werden. Neun Frauen werden aussagen, von denen einige glaubten die Einzige gewesen zu sein.
Ja, es wird gern so getan, als seien die alle hinter einem erfolgreichen Mann her gewesen. Der kann aber dann auch NEIN sagen. Alle sollen jung und gutaussehend sein. Vielleicht hat er sich da auch was geholt , das ihm fehlt. Wie und womit die Serie angefangen hat könnte geklärt werden. Und auch, ob es tatsächlich Vergewaltigung war. Dazu ist eine Gerichtsverhandlung eben der richtigere Weg, weil dort auch die Öffentlichkeit offiziell teilnehmen kann und nicht nur Auszüge aus Akten je nach Interessenlage veröffentlicht werden.
Und warum im Fall oben die Revision nicht zugelassen wurde werden wir sicher noch erfahren. Danach sag ich dann wieder was dazu.




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