Urteil: Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig
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Karlsruhe (dpa) - Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden - für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Das entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Am Dienstag befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit den Hartz-IV-Sätzen bei Kindern. (Archiv- und Symbolbild)
Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug. Der Gesetzgeber muss bis zum 31. Dezember eine Neuregelung schaffen. So lange bleibt die bisherige gültig.
Bisher erhielten Erwachsene 359 Euro monatlich, Kinder von Hartz-IV-Beziehern je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent davon.
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Kommentare [30]
- (167 Beiträge) | 09.02.2010 16:09WO.....steht übrigens geschrieben oder wurde verkündet, dass die Regelsätze in jedem Fall erhöht werden müssten, bemängelt wird doch ausschliesslich die fehlende Transparenz dieser R.-Sätze!!
Die "Freude" der Arbeitslosen halte ich deshalb für wesentlich verfrüht, eine mögliche Anpassung der Leistungen für Kinder würde ich übrigens ohnehin -nur- in bessere, flächendeckende Kindergärten, Schulen, Mittag-Essen, Bücher, Zugang Internet, Nachmittagseinrichtungen und qualifizierte Betreuung etc. investieren, was den Kindern mit Sicherheit mehr zugute kommt als einige Euros (für die Eltern) mehr !! - (124 Beiträge) | 09.02.2010 15:40DiesesUrteil ist eine Schande und ein Schlag ins Gesicht,
für jeden Arbeitnehmer. Die dummen stehen um 5 Uhr früh auf und gehen schaffen,während die Harzler sich noch 3 mal im Bettchen rumdrehen.. Soetwas nennt man soziale Gerechtigkeit. - (288 Beiträge) | 09.02.2010 19:12Nur mal so am Randehaben Sie denn auch schon mitbekommen, dass sogar einige Menschen nicht nur faul auf der Couch rumliegen und wenigstens irgend'nen Job angenommen haben- dann trotzdem Hearts Fear beziehen, da sonst vielleicht Geld für Miete, aber nichts im Kühlschrank???
- (94 Beiträge) | 09.02.2010 18:09ErbärmlichSelbst wenn es genügend Arbeit für alle gäbe, wäre noch lange keine soziale Gerechtigkeit garantiert.
Zeitgenossen wie dir bleibt nur zu wünschen, dass sie selbst mal ohne Job dastehen.
Leider gibt es nicht genug Arbeit für alle in diesem Land. Um dies zu ändern wirken jedoch Kleinkariertheit, Engstirnigkeit und Borniertheit eher kontraproduktiv! - (218 Beiträge) | 09.02.2010 18:14clever...So ist das eben in diesem unseren Land, die dumme Masse wird drauf angespitzt die Schuld bei den Schwächeren zu suchen...und die wirklich Schuldigen lachen sich weiterhin nen Ast
- (30 Beiträge) | 09.02.2010 15:23richtig ärgerlich sinddie Reaktionen unserer Volksvertreter. Seit 2005 haben die nichts, aber auch wirklich keinen Finger zu diesem Thema gerührt! Und jetzt melden sich alle zu Wort und werden wohl wieder durch blinden Aktionismus bestechen. Wen vertreten diese Vollidioten eigentlich? Diese Politiker sollten alle mal mit 350€ im Monat auskommen, hahahaha und den Wohnzuschuss für Ihre BonzenVillen wird dann nicht bewilligt, da die Bude schlicht und einfach zu groß und somit nicht mehr angemessen ist.
Wer Gesetzte für andere Menschen auf den Weg bringt, muß diese vorher am eingenen Leib gespürt haben.
- (576 Beiträge) | 09.02.2010 14:34Falls ihr......richtig gelesen habt: das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Berechnungen nicht transparent genug sind. Es heißt nicht, dass die Zahlungen an den einzelnen zu niedrig waren. Die Richtung ist zur Zeit nach oben und unten offen. Nur eben halt, mit nachvollziehbaren Gründen.
- (576 Beiträge) | 09.02.2010 14:36Hier einZitat aus dem entprechenden Spiegel-online-Artikel: "...."Nicht evident unzureichend" - das heißt: Nur weil die Richter die Berechnung der Sätze für verfassungswidrig halten, müssen sie noch nicht zu niedrig sein. Es steht also keineswegs fest, dass der Staat nach dem Hartz-IV-Urteil künftig allen Hartz-IV-Empfängern mehr Geld zahlen wird. Vielleicht reicht es auch, nur die Berechnungsmethode zu ändern?..."
- (91 Beiträge) | 09.02.2010 14:42Das habe ich ja schonvor 3 Stunden geschrieben. Wahrscheinlich kommt man bei der Neuberechnung "zufällig" auf einen Satz, der um 5 Euro höher liegt als der aktuell gültige.
- (288 Beiträge) | 09.02.2010 19:15Worst caseGesetzes-Novelle und Hartz IV-Kürzung, Kinderunterbringung in öffentichen Einrichtungen, etc. Puh, Vollhorror...
- (79 Beiträge) | 09.02.2010 12:42Ein Schlag wieder malins Gesicht für alle diejenigen die im Niedriglohnsektor jeden Tag hart arbeiten müssen. Jetzt kann noch mehr in Zigaretten , Alkohol uw. investiert werden.
- (94 Beiträge) | 09.02.2010 18:02Istdoch wunderbar! Der Staat verdient doch kräftig mit an Zigaretten und Alkohol...
- (502 Beiträge) | 09.02.2010 15:06Das war ein Schlag danebenDas Existenzminimum der Bürger darf nicht besteuert werden – daher hat jeder Steuerzahler einen Freibetrag, der sich am „Existenzminimum“ orientiert. Steigt also das Existenzminimum, steigt auch der Freibetrag für alle Bürger. Also nach diesem Urteil auch für Erwerbstätige ein Vorteil.
Ein Geringverdiener kann jederzeit ergänzende Leistungen beantragen. Es geht also gar nicht, dass jemand mit Arbeitsplatz weniger hat als jemand ohne Arbeitsplatz.
- (288 Beiträge) | 09.02.2010 19:21Ähja in der Gesetzestheorie auf jeden Fall zutreffend, sprich Lohnabstandsgebot. In der Praxis arbeiten aber z.B. einige Friseurinnen unter dem Existenzminimum, faktisch wären sie sogar im Vorteil ohne Job mit Hearts Fear (naja, nicht in jedem Einzelfall- eher auch örtlich unterschiedlich)...
- (103 Beiträge) | 09.02.2010 13:17(ironie ein)... und in neue flachbildfernseher, oberklassewagen, urlaub in der sonne, millionenkonten in der schweiz (ironie aus).
welche vorurteile und stereotype fehlen noch? mal wieder alle über einen kamm scheren und nach unten treten.
der billiglohnsektor ist kein problem wegen alg-II sondern verursacht durch unternehmer und arbeitgeber, denen die arbeitnehmer schlichtweg egal sind und lediglich an profite und gewinnmaximierung denken. das system, dass solch ein verhalten hervorruft und sogar belohnt heißt kapitalismus (oder in deutschland "soziale marktwirtschaft"). - (288 Beiträge) | 09.02.2010 19:27U.a.geschaffen durch 400,-€-Jobs, Personalleasingboom durch Hartz-Reformen und wie Sie schon richtig erwähnten: Gewinnmaximierung (seit Jahren im künstlichen Finanzsektor- bildlich beschrieben mit: Wer bietet mehr für die Möglichkeit, das der Kredit den ich vergab platzt und ich das Geld nicht wiederbekomm??? Viva capitalism-hust)
- (254 Beiträge) | 09.02.2010 13:14Meine Gütekommen da wieder Vorurteile hoch, für dich sind also Harz4 Empfänger qualmende Säufer, toll schon mal überlegt, dass es auch welche gibt, die sich darum bemühen, Arbeit zu finden und unverschuldet in solch eine Situation gekommen sind. Klar gibt es auch die von dir beschriebenen Fälle, aber diese Verallgemeinerungen sind mir dann doch etwas zu einfach.
- (88 Beiträge) | 09.02.2010 13:11Dr Skandal......ist der Niedriglohnsektor.
- (815 Beiträge) | 09.02.2010 10:48Verfassungswidrig !!!Am Besten schnell berechnen und rückwirkend nachzahlen. Die Kinder können am aller wenigsten was für ihre Situation.
- (91 Beiträge) | 09.02.2010 11:25Rückwirkendgibt's sicherlich gar nichts, da die alte Regelung ja bis Ende des Jahres beibehalten werden soll, und erst ab 2011 evtl. mehr Geld fließt. Aber auch nur eventuell. Das kommt darauf an, auf welcher Grundlage die Berechnung des Bedarfssatzes stattfindet.




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