Umfrage: Soll Verjährungsfrist für Missbrauch verlängert werden?
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Karlsruhe (cri) - Immer neue Fälle von Kindesmissbrauch in kirchlichen Einrichtungen erschüttern derzeit die Menschen in Deutschland. Täglich werden in den Medien neue grausame Details von Vergewaltigungen und Schlägen bekannt. Bei den Politikern ist jetzt eine Diskussion über eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Missbrauch aufgekommen. Wie bewerten sie die Debatte?
Kaum ein Tag vergeht derzeit, ohne dass in den Medien neue Hiobsbotschaften über Kindesmissbrauch in katholischen und evangelischen Einrichtungen auftauchen. Der Sumpf aus Schlägen, Vergewaltigungen und grausamen Strafen scheint dabei immer tiefer zu werden. Immer mehr Menschen fassen durch diese Enthüllungen jetzt den Entschluss, ihre Leiden öffentlich zu machen und Anzeige gegen die damaligen Peiniger zu erstatten.
Das ist allerdings nicht immer einfach. Viele der Taten sind schon zu lange her und daher verjährt. Die Täter können somit nicht mehr für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Tatsachen wollen einige Politiker nun ändern. So forderte Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) jüngst eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei Missbrauchsfällen. Auch Horst Seehofer (CSU) sprach sich für eine Ausdehnung der Frist aus. Zustimmung kam zudem von der SPD.
Zur Zeit beträgt die gültige Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch bis zu 20 Jahre. Diese beginnt allerdings erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Kritiker dieses Vorschlags, wie die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), führen an, dass eine Missbrauchstat, die vor mehreren Jahrzehnten geschehen ist, heute nur noch schwer nachzuweisen sei. Unter anderem könnten die Sachverhalte nur schwer rekonstruiert werden und auch Zeugen für die damalige Zeit, seien oft nicht mehr aufzufinden.
Was denken sie über dieses Thema? Sollen die Verjährungsfristen für Missbrauchsfälle verlängert werden? Oder glauben sie, dass die derzeitigen Fristen vollkommen ausreichen? Teilen sie uns ihre Meinung bei der heutigen Umfrage auf der Startseite mit.
Mehr zu: Umfrage Kindesmissbrauch Karlsruhe
- (104 Beiträge) | 11.03.2010 08:02Statt über die Rechtsfolgensollten wir besser über die Ursachen nachdenken. Was nutzt es, einem Menschen, der missbraucht wird, wenn der Täter 21 statt wie jetzt "nur" 20 Jahre die Verfolgung seiner Straftat fürchten muss? Und welcher (Trieb)täter lässt sich durch Strafandrohung von seiner Tat abhalten? Da müssen wir ansetzen, damit die Tat nicht erst passieren kann. Augen auf, wer in gefährdeten Bereichen zu gange ist - und das sind offensichtlich nicht nur katholische Internate, sondern alles, wo Menschen (Männer) bisher "ungestört" unter sich sein können!
- (441 Beiträge) | 11.03.2010 11:41trotz aller diskreditierung...von smartraver find ich den gedanken präventionsmaßnahmen statt strafmaßnahmen weitaus konstruktiver und sinnvoller.
Missbrauchsfälle können wahrscheinlich überall passieren (leider). Schwierig kann es dann werden, wenn das unmittelbare Umfeld des Opfers an der Tat (oder ersten Annäherungen/Grenzübertritten) beteiligt war (wie z.B. Eltern, InternatsmitarbeiterInnen etc.), d.h. wo eventuelle Verhaltensänderungen des Opers (Rückzug, Schweigsamkeit oder anderes) eher weniger bemerkt werden können, da wichtige Bezugspersonen an der Tat beteiligt waren. In diesen Fällen fällt vielleicht auch die Person weg, die AnsprechpartnerIn für das Opfer hätten sein können. - (2674 Beiträge) | 11.03.2010 12:47Also:Erstens habe ich niemanden diskreditiert, sondern wollte die seltsame Formulierung hinterfragen. Zweitens dann der Gedanke an Prävention. Einem tief verwurzelten Trieb wie dem Sexualtrieb präventiv entgegenwirken? Daran glauben vielleicht noch ein paar altbackene Psychologen die Triebtäter dann als geheilt entlassen und zumeist genau das passiert, was passieren muss. Misshandlung wie Schläge/Prügelstrafe sind ja kein Trieb, sondern Einstellungssache. Hier könnte man wohl ganz einfach präventiv tätig werden.
- (482 Beiträge) | 11.03.2010 08:26Verjährungsfristensindd abzuscahffen und die Strafe muss weg sperren heissen.
- (2674 Beiträge) | 11.03.2010 08:34Seltsame...Formulierung: "Alles wo Menschen (Männer) bisher ungestört unter sich sein können!" Was wäre das z.B.? Sind Frauen keine Menschen? Welche Rolle spielt der Glaube bei einem Triebtäter? Die Mißbrauchsfälle an kirchlichen Einrichtungen durch "Mitarbeiter" sind wohl verschwindend gering im Vergleich zu Fällen im familiären Umfeld. Und Verjährung ist keine Rechtsfolge, sondern ist die Zeit in der Rechtsfolgen möglich sind.
- (2674 Beiträge) | 11.03.2010 08:36Das sollte zu Itsme
- (339 Beiträge) | 11.03.2010 09:38...Zwangskastration. So einfach ist das.
- (104 Beiträge) | 11.03.2010 10:16Vielleicht in deinem Hirnaber nicht in der Realität!
- (4131 Beiträge) | 16.03.2010 14:34keine Verjährungsfrist!Bei zivilrechtlichen Fragen ist eine Verjährungsfrist sinnvoll, aber nicht bei Vegewaltigung und Mißbrauch!




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