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Umfrage: Nachträgliche Sicherungsverwahrung für kriminelle Jugendliche? [0]

Karlsruhe (mil) - Seit 2008 gilt das Gesetz, dass jugendliche Schwerstkriminelle auch nach ihrer Haftstrafe weiter in Sicherungsverwahrung genommen werden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern nun erstmals den Kabinettsbeschluss geprüft und für zulässig beschlossen. Wie lautet Ihre Meinung zu diesem Thema - Soll jugendlichen Straftätern nach der Haftverbüßung generell die Chance auf ein straffreies Leben gewährt werden oder plädieren Sie für den Gesetzesbeschluss?

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Bundesgerichtshof
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Laut der Gesetzesregelung muss zu diesem Beschluss eine Haftstraße von mindestens sieben Jahren gegen den Täter verhängt worden sein und die Tat bei dem Opfer schwere seelische oder körperliche Schäden verursacht haben.

Geklagt hatte der Rechtsanwalt eines 32-Jährigen, der 1999 wegen Sexualmordes an einer Joggerin zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt wurde. Nur wenige Tage vor dessen damaliger Entlassung wurde die Gesetzesänderung verabschiedet und das Landgericht Regensburg ordnete erstmals eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung an, nachdem er als immer noch höchst gefährlich eingestuft wurde.

Der Gesetzesbeschluss ist dennoch umstritten. Er steht in der Kritik, dass verlässliche Prognosen zur Gefahr, die von den Jugendlichen ausgeht, schwer zu treffen wären, da sie noch in der Entwicklung stehen.

Gesetz verfassungswidrig?

Gestern prüfte der BGH, ob das Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Er entschied, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen zulässig sei und wies somit die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten ab. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte im Dezember vergangenen Jahres bereits geurteilt, dass die deutschen Vorschriften zur Sicherheitsverwahrung ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sei.

Wie stehen Sie zu diesem Thema? Denken Sie, dass Jugendstraftäter im Allgemeinen nur eine Haftstrafe von mindestens zehn Jahren absitzen müssen oder die Neuregelung nach Prüfungen im Einzelfall eingesetzt werden soll?

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Mehr zu: Umfrage Sicherungsverwahrung Jugendliche BGH Beschluss

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