Überfallen und ausgeraubt - Betrunkene besonders "leichte" Opfer
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Karlsruhe (bp) - Am vergangenen Sonntag wurde in Bruchsal ein 25-jähriger Mann niedergeschlagen und ausgeraubt. Auch in Karlsruhe musste ka-news in den vergangenen Wochen wiederholt von Überfällen berichten. So wurde am 18. Oktober in der Lammstraße gegen 4.15 Uhr ein 30-jähriger mit dem Messer bedroht und zur Herausgabe seiner Wertsachen gezwungen.
In der gleichen Nacht wurde in der Erzberger Straße ein 34-Jähriger zusammengeschlagen. Nur dem Eingreifen einer Taxifahrerin ist es zu verdanken, dass der Täter von seinem schwer verletzten Opfer abließ. Zusammengeschlagen und ausgeraubt wurde auch eine 18-Jährige in der Nacht zum 10. Oktober auf dem Marktplatz in Karlsruhe. Am 7. November wurde ein 28-jähriger an der Europahalle überfallen.
58 Menschen wurden 2009 bisher überfallen
ka-news fragte den Sprecher des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Fritz Bachholz, ob die Zahl der Überfälle auf den Straßen von Karlsruhe steigt. "Die gefühlte Kriminalität wird durch unsere Zahlen nicht bestätigt", sagte Bachholz. Nach der Statistik seien im gesamten Jahr 2008 in Karlsruhe 70 Menschen überfallen worden. Bis einschließlich 16. November seien es in diesem Jahr 58 Überfälle gewesen.
Die meisten der Straftaten passieren zwischen 0 Uhr und 6 Uhr. Im Jahr 2008 ereigneten sich in dieser Zeit 41, in diesem Jahr waren es bisher 27 Gewalttaten. Für Bachholz liegen die Ursachen auch "im geänderten Freizeitverhalten". Besonders auf der "Erlebnisachse" zwischen Fritz-Erler-Straße und Mühlburgertor werde bis spät in die Nacht viel gefeiert und Alkohol konsumiert.
"Immer ein Handy griffbereit haben"
"Der Alkohol enthemmt", so Bachholz. Unter Alkoholeinfluss sinke die Hemmschwelle, Straftaten zu begehen. Bachholz rät dazu, immer ein Handy griffbereit zu haben, um Hilfe rufen zu können. Außerdem warnt er vor dunklen, nicht einsehbaren Ecken. Auch das Mitführen von Pfefferspray könne helfen, sich im Notfall zu wehren.
Die Muster der Überfälle ähnelten sich häufig. Da werde das Opfer zunächst um eine Zigarette oder Kleingeld gebeten. Wenn es abgelenkt sei und vielleicht schon den Geldbeutel in der Hand habe, werde es zusammengeschlagen und beraubt. Stark betrunkene Menschen sollen besonders gefährdet sein, da sie weniger in der Lage seien, Gefahren einzuschätzen und sich zu wehren.
Polizei geht verstärkt Streife
Laut Aussage von Fritz Bachholz orientiert sich die Präsenz der Karlsruher Polizei auch am "Freizeitverhalten". Am Wochenende und an Feiertagen, wenn viel los sei in der Stadt, würden zehn bis 15 Beamte zusätzlich im Bereich der "Erlebnisachse" Streife gehen.
Die Opfer werden nach Angaben des Polizeisprechers über die Hilfsmöglichkeiten nach dem Opferentschädigungsgesetz informiert. Polizisten im Ruhestand würden sich auf Wunsch um die Betreuung von Opfern kümmern. Außerdem würde die Polizei mit dem Opferhilfeverband "Weißer Ring" zusammenarbeiten.
- (117 Beiträge) | 17.11.2009 20:33schon mal Sven G. gegooglt?Notwehr ist in Deutschland so ne Sache. Wer sich zusammenschlagen lässt und daran möglicherweise stirbt bekommt einen Orden. Wer aber auf sein eigenes Wohl mehr wert legt als auf das des Täters, der bekommt 4 Jahre Gefängnis.
Die Polizei sollte lieber mal die Täter fassen. Wie liegt denn die Aufklärungsquote. Von den nicht angezeigten Fällen ganz zu schweigen. Die Richter sollten diese dann auch abkanzeln und zwar nicht mit Arbeitsstunden. Man muss wissen, dass in Deutschland kommt nur jeder 3. (!) zu einer Gefängnisstrafe verurteilte auch hinter schw. Gardinen.
Kuscheljustiz führt zum Verfall der Gesellschaft. Strafe muss sein. Auch für Jugendliche. - (69 Beiträge) | 17.11.2009 18:46Nightlinermüßte jetzt Hochkonjunktur haben, wenn 'Betrunkene besonders "leichte" Opfer' sein sollen, obwohl... man weiß ja nie, wer gerade mitfährt?
Ich bin dafür, das zusätzlich ein "Krisenexpress" oder die "Inter-Promillle-Bahn" gestartet wird...
- (3271 Beiträge) | 17.11.2009 13:06Geändertes FreizeitverhaltenWas soll sich denn daran in den letzten Jahren geändert haben?
Zum Pfefferspray: Notwehr liegt doch vor wenn man angegriffen wird. Oder nicht?
Desweiteren ein Tip von mir: Taxi fahren. Wer das Geld hat in der Stadt tüchtig einen draufzumachen sollte auch das Geld für ein Taxi haben. - (634 Beiträge) | 17.11.2009 16:51Fahre ungern TaxiKostet viel, verschmutzt die Umwelt und der Service in Karlsruhe ist, wie sich gezeigt hat auch nicht so toll. Aber für jemanden, der schon Golf spielt und bei Rockkonzerten auf der Tribüne sitzt, ist so ein Taxi bestimmt eine bequeme Sache. Dann hat man ja auch die nötige Kohle, sich mit dem Taxi quer durch die Region fahren zu lassen.
- (3271 Beiträge) | 17.11.2009 17:21Jajaja....die meisten, die sich da frühmorgens zu Fuss rumtreiben werden doch wohl auf dem Heimweg innerhalb der Stadt oder in ein Viertel am Stadtrand sein. Darauf bezog sich das mit dem Taxi. Das mit dem Golf hättest du dir sparen können.
- (634 Beiträge) | 17.11.2009 18:40Innerhalb der Stadt......, da gibts ja die Nightliner. Und für einen Weg im eigenen Viertel braucht man wohl auch kein Taxi. Das sind die Selben, die mit dem Auto zur 300m entfernten Straßenbahnhaltestelle fahren wollen. Die rufen dann wegen solch großen Entfernungen ein Taxi, dass dann einen vielfach höheren Anfahrtsweg hat. Und bis das Taxi dann eingetroffen ist, wäre man zu Fuß schon lange am Ziel.
Golfspielen spare ich mir auch.
- (3271 Beiträge) | 17.11.2009 18:51Woher hast denn gerade dueine so einseitige Einstellung? Das wundert mich jetzt schon ein bisschen. Wenn ich in der Stadt bin (was ja nicht oft vorkommt) kann ich doch am Europaplatz oder am UV in ein Taxi steigen und mich nach Mühlburg fahren lassen. Was ist daran so verwerflich? Besser als zu laufen, auf die Fresse zu kriegen und beraubt zu werden.
- (634 Beiträge) | 17.11.2009 20:30Warum nicht mit der Bahn?Sowohl auf dem Europaplatz, als auch direkt gegenüber vom UV befinden sich Straßenbahnhaltestellen.
Wobei sich mit der U-Strab der Weg vom UV zur Haltestelle verlängert.
Was kostet eigentlich der Spaß mit dem Taxi? - (3271 Beiträge) | 17.11.2009 22:45Wenn ichJETZT heim will hab ich keinen Bock auf eine Bahn zu warten und dann dennoch den restlichen Weg zu laufen. Taxi kostet acht Euro. Und für die paar Mal im Jahr in denen das vorkommt ist es mir das wert.
- (11 Beiträge) | 17.11.2009 15:40AlkoholisiertFahrrad fahren Naja ...
Taxi fahren ist genauso ein super Tipp. In manchen Nächten gleicht das Unterfangen ein Taxi zu bekommen einem Lotteriespiel.
Von ebenso viel Ahnung zeugt der Tipp den ÖPNV zu benutzen. Es sei jeder eingeladen mal des Wochenende Nachts mit der S5 nach Pforzheim und zurück zu fahren. Total verdreckte, überfüllte Bahnen, randvoll mit pöbelnden, randalierenden und vandalierenden Jugendlichen, Amtsprache russisch und türkisch. Nur eine Frage der Zeit bis ka-news.de auch hier über Zwischenfälle berichten werden muß.
Bleiben oft nur die eigenen 2 Füße und in der Tasche oder Jacke am besten wie der Pressesprecher der Polizei empfiehlt leider ein Pfefferspray. - (121 Beiträge) | 17.11.2009 13:41Oder FahrradfahrenVon überfallenen Fahrradfahrern hört man selten.
Bis einen die Typen gesehen haben ist man schon über alle Berge.
- (1115 Beiträge) | 17.11.2009 15:19Aberbesoffen Fahrrad fahren sollte man auch nicht.
Also doch Taxi oder den ÖPNV nehmen,sofern der dahin fährt,wohin man will. - (232 Beiträge) | 17.11.2009 16:00Kommt drauf an wie besoffen1. Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 1,6) Promille:
A. nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen
B. strafbar nach § 316 StGB, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen: - 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 1 Jahr) FAQ: Regelstrafen für Ersttäter; Anzahl Tagessätze, Dauer Sperrfrist usw.
C. strafbar nach § 315c StGB, wenn es alkoholbedingt zu einem Verkehrsunfall kommt oder ein anderer Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet wird: - 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) - zivilrechtliche Haftung für den Unfallschaden, die private Haftpflicht kann unter Umständen eine Regulierung ablehnen (wegen grober Fahrlässigkeit). - (232 Beiträge) | 17.11.2009 16:012Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist im Rahmen des Strafverfahrens nicht vorgesehen, ebensowenig ein Fahrverbot. Auch eine MPU ist nicht automatisch vorgesehen. Erst bei einem zweiten Alkoholverstoß (z.B. Fahrt mit 0,51 Promille als Kraftfahrer) würde eine MPU angeordnet. Wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen, wird ein ärztliches Gutachten verlangt.
1. Alkoholgehalt im Blut ab 1,6 Promille: in jedem Fall strafbar nach § 316 bzw. § 315c StGB: •7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 1 Jahr) FAQ: Regelstrafen für Ersttäter; Anzahl Tagessätze, Dauer Sperrfrist usw. •falls die Voraussetzungen von 1.C erfüllt sind, so treten auch die dort genannten Folgen ein •die Führerscheinstelle ordnet eine MPU an, um die Eignung als Kraftfahrzeugführer zu überprüfen; wird diese nicht bestanden, so wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die MPU-Anordnung sollte zwar zeitnah aufgrund einer Mitteilung der Polizei/Staatsanwaltschaft an die - (232 Beiträge) | 17.11.2009 16:023Führerscheinbehörde erfolgen, oftmals wartet die Führerscheinstelle jedoch den rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens ab. Wird sie darüber nicht zeitnah informiert, so kann in Einzelfällen die MPU-Anordnung auch erst einige Jahre später kommen, wenn mindestens ein weiterer Punkt in Flensburg dazu führt, dass das KBA die Führerscheinstelle auf das Vorhandensein von 8 Punkten hinweist, damit die Maßnahmen nach § 4 (3) Nr. 1 StVG ergriffen werden können. Eine MPU-Anorndung ist noch siebeneinhalb Jahre nach der Alkoholfahrt mit dem Fahrrad rechtmäßig: OVG Lüneburg 12 ME 142/07 Beschluss vom 25.04.07
- unbekannt(1 Beiträge) | 17.11.2009 12:46Pfefferspray?"Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Fehlt ein solcher Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung)." (Quelle: Wikipedia) Finde von daher die og. Empfehlung des zitierten Pressesprechers der Polizei zumindest rechtlich etwas fragwürdig...
- (79 Beiträge) | 17.11.2009 13:17Im Notwehrfall...darf man Pfefferspray einsetzen:
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. - (91 Beiträge) | 17.11.2009 12:58Da steht ja auch nur




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