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Tauss erhält Rückendeckung von Grünen-Kandidat [14]

Malsch (ps/wai) - „Unanständig und demokratiefeindlich“ nennt der Bundestagskandidat der Grünen im Landkreis Karlsruhe, Jörg Rupp, Forderungen aus der CDU/Jungen Union an den Bundestagsabgeordneten der SPD, Jörg Tauss, sein Mandat niederzulegen.

/region/karlsruhe/Tauss-erhaelt-Rueckendeckung-von-Gruenen-Kandidat;art6066,162029,B?bn=212843
SPD-Politiker Tauss
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Jörg Tauss (SPD) hat nach dem Kinderporno-Verdacht Ämter niedergelegt.
Foto:
SPD-Politiker Tauss
Jörg Tauss habe mit seinem Rücktritt von den Parteiämtern den richtigen Schritt getan, das sollte genügen, bis seine Schuld oder Unschuld bewiesen ist. „Es würde mich überraschen, wenn an den Vorwürfen substantiell etwas dran ist.“ Zur Sache selbst möchte der Kandidat aber nichts sagen. „ Ich bin kein Ermittler, ich kann dazu nichts sagen. Ich halte es jedoch auch für unglücklich, wie die Staatsanwaltschaft hier in der Öffentlichkeit agiert. Vermutlich Unschuldige mit Vermutungen und Teilergebnissen an den Pranger zu stellen, ist keinesfalls in Ordnung“, so Rupp weiter.

Jörg Rupp beobachtet ebenfalls seit vielen Jahren die Kinderpornoszene und ihre Verfolger, ist also sachkundig. Das Problem Kinderpornografie im Internet dürfe weder für populistische Ziele noch für den Wahlkampf oder gar für Einschränkungen der Freiheit von Bürgerrechten benutzt werden, so wie die Union das aktuell versuche. „Wer meint, dass die Blockade einzelner Websites auch nur ansatzweise irgendetwas bringe, der hat einfach keine Ahnung“, so der Kandidat. Die Union solle sich lieber dafür einsetzen, die Ermittlungskräfte und die internationale Zusammenarbeit zu stärken. Darüber hinaus sind international einheitlich Kriterien für die Bewertung von Bild-, Video und Textmaterial erforderlich. "Dazu hört man aber von Frau von der Leyen nichts. Und von der Jungen Union im Landkreis erst recht nicht", so Rupp abschließend.

Mehr zu: "Jörg Tauss" Bundestag Rupp Kinderpornografie

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Kommentare [14]
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  • (103 Beiträge) | 08.03.2009 09:58
    Wieso
    mischt sich der Rupp in diese Geschichte mit ein ? Hat dieser angebliche Gutmensch auch was zu verbergen oder ist ihm langweilig ?
  • (1899 Beiträge) | 08.03.2009 10:06
    fistel,
    warum mischt Du dich in diese Geschichte mit ein? Hast Du was zu verbergen oder ist Dir langweilig?
  • (7135 Beiträge) | 08.03.2009 11:16
    Das
    ist die erste objektive Meinung in diesem Fall. Herr Rupp, sie haben so was von recht!
  • (1 Beiträge) | 08.03.2009 11:31
    Wenn alles stimmen würde?
    Geht man so mit kranken um? Herr Rupp sieht das schon richtig. Was ist nur aus Deutschland geworden? Nach dem neuen Kinderpornogesetzt sollte jeder seine Familienfotos durchschauen. Fotos sind eine Momentaufnahme und sagen wenig über die Umstände aus. Ist ein Mann mit einem Geschlechtsteil eines Kindes zu sehen ist Gefahr um die berufliche Zukunft angesagt. Ach wenn das Kind selber schon Vater ist und der Vater gewindelt hat.
    Armes Deutschland.
  • (456 Beiträge) | 08.03.2009 12:58
    Familienfotos
    penibelst durchschauen! Falls Bilder vom gemeinsamen Baden in der Badewanne dabei sind... auweia!
  • (745 Beiträge) | 08.03.2009 14:22
    Was hier abläuft,
    ist schlichtweg eine Schweinerei. Die Medien unterstützen eine Vorverurteilung die nie wieder gut zu machen ist. Verantwortung trägt am Schluß natürlich niemand, schon gar nicht der verantwortliche Oberstaatsanwalt.

    Ausserdem finde ich, dass der Bundestag mit der Aufhebung der Immunität recht locker umgeht. Bei einer bewiesenen Tat, gut, aber bei einem Anfangsverdacht.
    Möglicherweise gilt die Immunität auch nur dann wenn das Grundgesetz oder der Beamteneid missachtet wird. Wäre das anders, würde sie die Regierungen ihre Gesetzesvorlagen besser überlegen. z.B. Bay. Versammlungsgesetz oder Auslandseinsatz der BW
  • (1899 Beiträge) | 08.03.2009 18:52
    Eine Anmerkung:
    Die Immunität muß auch für Ermittlungsmaßnahmen aufgehoben werden. Wenn das erst bei einer "bewiesenen Tat" passiert, wie soll dann ermittelt werden?

    Ich hoffe, auch die Umstände dieser Intrige werden restlos aufgedeckt. Herr Tauss sollte dann Organklage vor dem BVerfG erheben, um die Rechtswidrigkeit der Immunitätsaufhebung feststellen zu lassen.
  • (745 Beiträge) | 08.03.2009 19:38
    Organklage
    selbst wenn diese Klage Erfolg hat, wird sie nicht wieder gut machen können was die Staatsanwaltschaft und die Medien inzwischen verursacht haben.
    Bei solchen Verfahren bleibt immer etwas hängen.
  • (103 Beiträge) | 08.03.2009 22:07
    Na
    Was wird dieser Typ hier verteidigt..Auf gut Deutsch,offenbar wurden Print-Bilder aus diesem Bereich bei ihm gefunden, das wäre natürlich ein ziemlich schwerwiegender Indizienbeweis vor allem aber kann er solche Bilder ganz gewiss nicht mit "beruflichen Gründen" erklären.
  • (13748 Beiträge) | 08.03.2009 22:44
    Offenbar, wahrscheinlich, vielleicht, vermutlich...
  • (3154 Beiträge) | 08.03.2009 22:51
    @tessarakt&orakelka
    Ihr begebt euch nach Lage der Indizien mit Eurem Vorfreispruch auf noch dünneres Eis als wir, die ihn vorverurteilen! Ich sage: Die Sache stinkt zum Himmel!
  • (194 Beiträge) | 08.03.2009 23:05
    die "NPD NAZIs" werden auch immer
    vorverurteilt.. Mügeln, Mannichl nur als Beispiel. Hier spricht dann keiner von der Unschuldsvermutung oder füllt Kommentarbereiche. Vermute die Junge Linke hat grade nichts besseres zu tun?
  • (1899 Beiträge) | 09.03.2009 00:42
    Nach Lage ...
    ... welcher Indizien eigentlich?
  • (1 Beiträge) | 09.03.2009 16:07
    Felix Somm über Jörg Tauss: Wie sich die Fälle gleichen
    Was mit Jörg Tauss gemacht wird ähnelt einem Justizmord. So wie 1968 bei Felix Somm, dem damaligen Chef von Compuserve, der sogar in erster Instanz verurteilt wurde. Ich habe ihn gefragt, wie er die "causa Tauss" sieht. Seine Antwort: "Ich denke im Sinne des Rechtsgrundsatzes, den ich einmal gelernt habe “Im Zweifelsfalle für den Angeklagten” sollten Ermittlungen bis zum Punkt der Anklageerhebung diskret(er) durchgeführt werden und auch berücksichtigen, dass jemand ohne Anklage oder bei einem Freispruch das Recht hat als “unbescholtene” Person weiterzuleben." Mehr unter http://tinyurl.com/bvapen.
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