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27.05.2010 13:10
 
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Tauss-Prozess: Beweisanträge abgelehnt, Urteilsverkündung am Freitag [50]

Karlsruhe (dac) - Im Prozess gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen Besitz und die Weitergabe von Kinderpornographie hat das Landgericht Karlsruhe zwei Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt. Damit wird das Urteil aller Voraussicht nach am Freitag verkündet.

/region/karlsruhe/Tauss-Prozess-Beweisantraege-abgelehnt-Urteilsverkuendung-am-Freitag;art6066,409799,B?bn=504545
Prozessauftakt Jörg Tauss
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Der Prozess gegen Jörg Tauss (M) geht weiter.
Foto:

Wie mehrere Medien berichten, soll wie geplant am Nachmittag plädiert werden. Die Urteilsverkündung am Freitag gilt damit als wahrscheinlich. Tauss' Verteidigung hatte die Anhörung weiterer Zeugen beantragt, welche die angeblichen Ermittlungsabsichten des Beschuldigten in der Kinderpornoszene belegen sollten. Das Gericht lehnte die Anträge am Vormittag mit der Begründung ab, die Zeugen seien für die Urteilsfindung ohne Bedeutung.

Stand 15.34 Uhr

Wie das Landgericht Karlsruhe soeben mitgeteilt hat, erfolgt die Urteilsverkündung der zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe morgen um 12 Uhr.

Mehr zu: "Jörg Tauss" Prozess Kinderpornographie

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Kommentare [50]
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  • (1271 Beiträge) | 27.05.2010 13:15
    bitte
    einlochen. schon des charakters wegen grinsen
  • (401 Beiträge) | 27.05.2010 13:55
    wohl kaum..
    Wenn der Inhalt dieses Berichtes so stimmt, interpretiere ich jetzt einfach mal, dass er nicht als Pädophiler vom Gericht angesehen wird.
    Dann bleibt halt was Verbotenes mit trotteligem Verhalten, irgend ne kleine Bewährung denk ich.
  • (7137 Beiträge) | 27.05.2010 14:01
    Schon
    lustig, hat doch die Karlsruher Staatsanwaltschaft mit freundlicher Unterstützung des Spiegel für ein (Vor)Urteil gesorgt noch bevor überhaupt Anklage erhoben wurde.
    Das hat schon ein Gschmäckle...




    Zitat von (dac)

    Das Gericht lehnte die Anträge am Vormittag mit der Begründung ab, die Zeugen seien für die Urteilsfindung ohne Bedeutung.




    @Cush, kennst du Tauss? Muss ja wohl so sein, wenn dir sein Charakter bekannt ist ^^
  • (420 Beiträge) | 27.05.2010 15:13
    De Tauss....
    ...also ich kenne ihn auch. Naja in einem anderen Thema wurde er mal als "schmierig" bezeichnet. Ja so kommt er rüber und sehr selbstverliebt und redet viel von dem was er für andere tut und was er entgegen von Hürden und Bürokratien für Bürger durchgesetzt hat. Denke er wollte was beweisen. Zumindest war das meine einseitige, nicht repräsentative und subjektive Wahrnehmung zu der Zeit. Könnte sein Verhalten erklären.

    Eine Vorverurteilung aufgrund von Sym- und Antiphatie lehne ich aber ab.
  • (7137 Beiträge) | 27.05.2010 15:41
    ...




    Zitat von Fragezeichen

    Eine Vorverurteilung aufgrund von Sym- und Antiphatie lehne ich aber ab.




    sign
  • (1271 Beiträge) | 27.05.2010 20:02
    ja ich hab tauss kennen geklernt
    ich hab bei einem guten (partei)freund von dem vor 15 jahren zivildienst gemacht. tauss repräsentiert exakt das, was ich mir stets unter "schmieriger politiker" vorgestellt habe. das ist gänzlich unabhängig von seinen politischen oder pseudo-polizeilichen tätigkeiten ...
  • (7137 Beiträge) | 27.05.2010 20:10
    Soso,
    bei einem Parteifreund..., vor fünfzehn Jahren. Na wenn das mal kein Argument ist. zwinkern
  • (1271 Beiträge) | 27.05.2010 21:30
    bei deren gesprächen wurde
    mir regelmäßig übel. unterirdische phrasendrescherei und anbiederei beim pöbel. ich sag ja, schmieriger provinzpolitiker. maximal stammtisch-niveau.
  • unbekannt
    (322 Beiträge) | 27.05.2010 14:20
    Nun ja,
    ich verstehe das so, dass weitere Zeugen für einen Freispruch nicht mehr benötigt werden. zwinkern

    Schließlich ist jetzt genug gesagt ob und wie seine Regale aufgeräumt waren und vielleicht sogar auch, was für eine Farbe seine Bettwäsche hatte usw.
  • (144 Beiträge) | 27.05.2010 14:24
    hat Er oder hat er nicht?
    Wenn Er die Dateien weitergegeben hat dann ab mit Ihm....
    Wenn nicht dann "könnte es zur Nachforschung" gediehnt haben.
  • (2227 Beiträge) | 27.05.2010 17:07
    Das Gericht kann
    die Beweisantraege auch abgelehnt haben weil sie einfach keine neuen Erkenntnisse bringen wuerden. Entweder hat er die Bilder beweisbar weitergeleitet oder nicht und das laesst sich heute feststellen. Wenn da jetzt ploetzlich jemand kommt und aussagt, er hat sie nicht weitergegeben, interessiert das doch nicht.
    Wie einige hier diese Sache beschoenigen ist mir allerdings unklar.
    Wir haben fuer Ermittlungen Polizei und Staatsanwalt und es war noch nie die Aufgabe von Abgeordneten.
    Die Gesetze sind eindeutig, der Bezitz und die Weitergabe von Kinderpornografie ist strafbar, also wozu die Diskussion?
    Mir ist der Typ weder sympathisch noch unsympathisch, denn ich kenne ihn nicht, aber er hat sich strafbar gemacht und sollte genau so behandelt werden wie jeder "normale" Paedophile.
  • unbekannt
    (322 Beiträge) | 27.05.2010 17:39
    @kasparhauser
    Klar , war auch alles klar. Nur nicht, ob Taus wirklich pädophil veranlagt ist oder die Frage, ob er in dem Amt befugt war den selbsternannten Hilfssheriff zu spielen.

    Sind Sie nicht das lustige Wesen, das gestern davon sprach, dass 50 % der Bevölkerung keinen Pfennig Steuern zahlt? Sie haben also auch noch nie was von Mehrwertsteuer gehört.

    //Wenn da jetzt ploetzlich jemand kommt und aussagt, er hat sie nicht weitergegeben, interessiert das doch nicht.// ist auch so ein schöner Satz, wenn es um Wahrheiten geht.

    Also wozu die Diskussion, die hier sowieso gar nicht stattfindet –> das haben Sie auch noch nicht gemerkt.
    Sie sind zu komisch grinsen
  • (2227 Beiträge) | 27.05.2010 18:33
    Also zur Klarstellung
    die Zahlen bezgl. Steuern stammen vom Bund der Steuerzahler und wenn jemand kein Einkommen hat und trotzdem MwSt bezahlt, dann macht er das mit Geld, dass er von anderer Leute Steuern bekommt, aber ich denke Mal "Voegeln" wie dir fehlt dazu die Logik.
    Wenn die Staatsanwalt auf seinem Computer oder wie auch immer nachweisen kann, dass er Pornos weitergegeben hat, dann weiss ich nicht was ein Dritter dazu aussagen soll?
    Fakt ist, dass ein Abgeordneter keine Ermittlungsbefugnisse hat in diesem Land, daruber gibt es absolut keine Diskussion, zumal man derartige Ausreden auch schon von anderen gehoert hat, die es zu "Forschungszwecken" machen.
    Ich finde sowas eigentlich gar nicht lustig, ganz im Gegensatz zu Ziervoegeln, die finde ich lustig.
  • unbekannt
    (322 Beiträge) | 27.05.2010 18:44
    noch klarer:
    // dann macht er das mit Geld, dass er von anderer Leute Steuern bekommt,//
    Zack und wieder die Logik wie gestern. Sie meinen also, dass 50% der Bevölkerung auf Kosten anderer lebt. Ha, ha, ha grinsen
  • (241 Beiträge) | 27.05.2010 22:35
    ........ z.B. alle Rentner
    ..............bekommen ihre Rente nach dieser Logik also "von andrer Leute Steuer". Na prima!
  • (2826 Beiträge) | 28.05.2010 08:39
    Und alle diejenigen, die...
    arbeiten und im Gehalt unter einem gewissen Betrag bleiben müssen ebenfalls keine Lohnsteuer zahlen um nicht unter den Lebensbedarf zu fallen. Liegt glaub ich so bei ca. 900 Euro. Desweiteren alle 400-Euro-Jobber, da der Arbeitgeber "nur" eine Pauschalabgabe von 30% Sozialabgaben zahlt.
  • (2727 Beiträge) | 28.05.2010 07:01
    über die Auslegung
    des § 184c entscheidet das Gericht
  • (6849 Beiträge) | 27.05.2010 18:39
    Jessasnoi, nicht schon wieder!
    Ja und woher hat denn jemand, (wie von kasparhauser angemerkt) der unter Umständen keine Steuern zahlt, das Geld um die Mehrwertsteuer zu bezahlen? Na?..... Ist es nicht eher so, daß derjenige die Mehrwertsteuer nur deswegen zahlen kann, weil er vom echten Steuerzahler sozusagen gesponsert wird?
    Ich weiß, das war jetzt wieder sowas von böse! Da könnte man doch glatt den nächsten über-100-Kommentare-Bereich lostreten.
  • (241 Beiträge) | 27.05.2010 22:26
    ..........das ist
    ...........absolut falsch und ich fürchte, dass Sie es nicht bemerken!
  • (6849 Beiträge) | 27.05.2010 19:29
    landläufig ist unter
    Steuern zahlen die Einkommenssteuer zu verstehen. D.h. wenn Sie beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben, dann ist damit eine Einkommenssteuererklärung gemeint und nicht die der Mehrwertsteuer.
    Da Sie uns doch auch ansonsten bei jeder Gelegenheit mit Ihren Google- und Wikipedia-Findungen bereichern, informieren Sie sich doch bitte bei Google, daß 50% der Haushalte keine Einkommenssteuer bezahlen.

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