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04.10.2007 12:16
 
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Recht auf saubere Luft [0]

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Fahrverbote für "Stinker"? Bürger haben ein einklagbares Recht auf saubere Luft (Foto: ka-news)
Ein Bericht von Matthias Walz

Leipzig/Berlin/Karlsruhe - Von hohen Feinstaubbelastungen betroffene Bürger haben in Deutschland ein vor Gericht einklagbares subjektives "Recht auf saubere Luft". Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz am vergangenen Donnerstag, 27. September, entschieden. Im Zuge des Urteils meldeten sich auch die Gegner des in Karlsruhe geplanten Kohlekraftwerks (ka-news berichtete) sowie Verfechter für rauchfreies Arbeiten der Angestellten in der Gastronomie zu Wort.

Durch das Leipziger Urteil können Stadtverwaltungen zu Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität (bis hin zu umfassenden Fahrverboten für Dieselstinker) gezwungen werden, wenn Aktionspläne der jeweiligen Bundesländer zur Eindämmung des Feinstaubrisikos noch nicht in Kraft getreten sind.

"Urteil macht deutlich, dass Reden alleine nicht ausreicht"

Die Bundesrichter stellten klar, dass als "verhältnismäßige Maßnahme" gegen die Feinstaubbelastung insbesondere Verkehrsbeschränkungen wie Durchfahrtsverbote für besonders stark Dieselruß emittierende Fahrzeuge und die Einrichtungen wirksamer Umweltzonen in Betracht kommen.

Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Werner Wölfle, begrüßte das Urteil aus Leipzig: "Die Bürger haben ein Recht, dass gegen schmutzige Luft etwas getan wird. Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig macht deutlich, dass Reden alleine nicht ausreicht, um die Grenzwerte der EU Richtlinien zur Luftreinhaltung einzuhalten. Es reichen auch nicht Pläne, wenn keine Taten folgen." Wölfle: "Leider ist es mal wieder so, dass die Justiz Versäumnisse der Bundes- und Landesregierung ausbügeln muss."

Setzen Anwohner Straßensperrungen durch?

In dem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts erkannte Jürgen Resch einen Durchbruch im Kampf gegen das Feinstaubproblem: "Viele hunderttausend vom Dieselruß betroffene Bürger in den Ballungszentren können bald aufatmen", so der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). "Die DUH wird aufbauend auf dieser Grundsatzentscheidung nun in ausgewählten Kommunen Eilverfahren zur Durchsetzung wirksamer Verkehrslenkungsmaßnahmen initiieren. In etwas 70 Städten und Ballungsräumen stehen Verkehrssperrungen für ungefilterte Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge bevor - und zwar binnen weniger Monate, durchgesetzt von den unter der Luftverschmutzung leidenden Anwohnern."

Der Entscheidung der Leipziger Bundesrichter lag eine Klage eines Münchner Bürgers zugrunde, der sich mit Unterstützung der DUH seit mehr als zwei Jahren gegen die massive Überschreitung der EU-weit gültigen Feinstaubgrenzwerte in seiner Wohnstraße wehrt. DUH-Anwalt Remo Klinger: "Jetzt setzt sich durch, was wir schon immer gesagt haben: Es gibt ein Recht auf saubere Luft."

Welche Rolle spielt das Urteil für die Kohlekraftwerke?

Dieser Ansicht ist auch der Aktivenrat der Bürger für Karlsruhe (BüKA), welche in dem Urteil gar die Möglichkeit sieht, juristisch gegen das geplante EnBW-Kohlekraftwerk am Rheinhafen und andere Verbrennungsanlagen vorzugehen (ka-news berichtete). Die BüKA gehört wie der Allgemeine Deutsche Fahrradclub, das Bündnis 90/Die Grünen, die Bürgeraktion Umweltschutz Zentrales Oberrheingebiet (BUZO), der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) zum jüngst gegründeten "Aktionsbündnis saubere Luft Region Karlsruhe", das sich gegen die Pläne von EnBW und Stora Enso (ka-news berichtete) engagiert.

Laut BüKA sei nun zu prüfen, ob sich dieses Urteil nicht nur auf Feinstäube, die von Lkw und Pkw produziert werden, sondern auch auf die wirklich "großen Stinker" wie Kohlekraftwerke ausweiten lassen. Denn: Kohlekraftwerke würden Schwermetalle und Dioxine produzieren, die im Staub gebunden werden. Die BüKa betont, dass im Jahr 2004 in Karlsruhe die Feinstaubbelastung durch den Verkehr bei 311 Tonnen gelegen habe. Dies habe die Ausweisung einer Umweltzone mit eingeschränkter Fahrerlaubnis zur Folge gehabt. Durch das Kohlekraftwerk würde die Feinstaubbelastung nochmals um 414 Tonnen ansteigen.

Folgt ein generelles Rauchverbot in Gaststätten zum Schutz der Angestellten?

Zudem sei der Rheingraben als Standort für ein Kohlekraftwerk im Hinblick auf eine zusätzliche Fremdstoffbelastung denkbar ungeeignet. Die Tallage liefere für die Ausbildung inversioneller Schichtungen in der bodennahen Atmosphäre ideale Voraussetzungen. Dieser als stabile Schichtung bezeichnete Zustand der Atmosphäre behindere die Vertikalzirkulation, auch durch die dann in der Regel vorherrschenden geringen horizontalen Windgeschwindigkeiten, und mindere damit die Selbstreinigungskraft der bodennahen Atmosphäre. Auch die Lage eines Kohlekraftwerks im Westen der Stadt sei bei der vorherrschenden Westwindströmung klimatologisch ungünstig, weil die Verteilung von Fremdstoffen und Feinstäuben bevorzugt über den Wohngebieten Karlsruhes erfolgen würde.

Die Befürworter eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie sehen ihre Position durch das Leipziger Urteil gestärkt
(Foto: ka-news)
Und die Feinstaubdebatte wird noch um einen weiteren Aspekt erweitert: Das Leipziger Urteil ist für den Verband Pro Rauchfrei Anlass, ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie (ka-news berichtete) über den Arbeitsschutz einzuklagen. "Die Grenzwerte, die dem aktuellen Urteil auf deutschen Straßen zugrunde liegen, werden in der Gastronomie oft bis zum Zehnfachen überschritten. Es ist nicht einzusehen, dass ein vergleichsweise einfaches Rauchverbot in Gaststätten zum Schutz der Angestellten schwieriger durchsetzbar sein soll, als eine Begrenzung des für die moderne Gesellschaft wichtigen Straßenverkehrs", so Siegfried Ermer, Vorstandsvorsitzender von Pro Rauchfrei. "Wir wollen exemplarisch für alle Angestellten in der Gastronomie ein Rauchverbot erstreiten, wenn nötig durch alle Instanzen. Hierfür suchen wir Betroffene", so Ermer.

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