Rathauschef konsequent
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Karlsruhe smj - Der Karlsruher Rathauschef hat bislang keine so genannte außergerichtliche Unterlassungserklärung zu seinen Äußerungen über einen Rastatter Anwalt unterschrieben. Dies werde auch so bleiben, ließ jetzt die städtische Pressestelle wissen. OB Heinz Fenrich nahm am vergangenen Montag im Südwestfernsehen als Mitglied der Christdemokraten kein Blatt vor den Mund - und will es auch weiter so halten: Wenn jemand als CDU-Mitglied rechtsradikales Gedankengut verteidige, habe derjenige nichts in der CDU verloren, ließ er einen Rastatter Anwalt wissen (ka-news berichtete). Daraufhin ließ ihm Anwalt Klaus H. eine Unterlassungserklärung zukommen.
Anders als dem Südwestrundfunk, dem am letzten Dienstag gleich eine einstweilige Verfügung ins Haus flatterte, liegt ein solches justiziables Papier im Karlsruher Rathaus bislang nicht vor. Entgegen der Berichterstattung in ka-news von heute Montag kann der Streit um die vermeintlich rechtsextremistischen Mandanten von Anwalt Klaus H. zudem erst dann vor Gericht ausgefochten werden, wenn tatsächlich der Erlass einer einstweiligen Verfügung vorliegt. Dies ist bislang nicht der Fall, die Äußerungen von Rathauschef Heinz Fenrich sind inzwischen genau eine Woche alt.




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