Karlsruhe Ecke links
Karlsruhe Ecke rechts
+19°/ +10°
24.05.2012 02:37
 
Schrift: 

Nie wieder geblitzt werden? Dubioses Angebot kursiert in Karlsruhe [28]

Karlsruhe (feb) - Die Gruppe Blitzer-Ka auf Facebook, installierte Blitzerwarnsoftware im Navigationsgerät oder die Rundfunkdurchsagen beim Lieblingsradiosender: Für Autofahrer, die gerne auch mal ein bisschen zu schnell fahren, gibt es viele Möglichkeiten, sich über drohende Blitzer zu informieren. Doch aufgepasst: Mit den technischen Spielereien ist man rechtlich alles andere als auf der sicheren Seite. Mit Strafen wegen Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg müssen die "vorsichtigen Verkehrssünder" rechnen.
/region/karlsruhe/Nie-wieder-geblitzt-werden-Dubioses-Angebot-kursiert-in-Karlsruhe;art6066,883096,B?bn=785492
Blitzer Radarkontrolle Geschwindigkeit
zum Bilddetail
(Symbolbild)
Foto: sas

"Wurden Sie heute schon geblitzt?", prangert es groß auf einem Fax, das die ka-news-Redaktion aus der Schweiz, aus Frankreich oder von den Seychellen erreicht hat. So richtig auszumachen ist es nicht, woher das windige Angebot kommt.

Polizei: Auch Smartphone-Apps nicht erlaubt

Es verspricht uns, dass mit Hilfe eines "neuen elektronischen Schutzsystems gegen Blitzer" Schluss mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverbot sei. Und natürlich sei der Blitzerwarner von der Polizei nicht feststellbar. Klingt verlockend, ist aber alles andere als juristisch Unbedenklich, wie Arno Waltenberger von der Verkehrspolizei im Gespräch mit ka-news bestätigt.

Denn Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StvO) besagt: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Der Beamte bekräftigt: "Das betrifft auch Smartphones mit entsprechenden Apps." Denn immer beliebter werden die "Hilfen" via Handy und viele Autofahrer lassen sich nicht davon abhalten, ihre Geräte während der Fahrt zu verwenden.

Grauzone bei Zusatzsoftware für Navigationsgeräte

"Alleine schon die Nutzung eines Handys hinter dem Steuer ist eine Ordnungswidrigkeit und zieht 40 Euro Strafe nach sich," so Waltenberger weiter. Allerdings sei ein Vergleich zu Blitzer- oder Radarwarnern sowie Laserstörgeräten schwer zu ziehen. "Wer von der Polizei mit einem solchen Gerät erwischt wird, muss mit einem Bußgeld über 75 Euro und 4 Punkten in Flensburg rechnen." Alle technischen Hilfsmittel, die Verkehrsteilnehmer vor Blitzern oder Geschwindigkeitskontrollen warnen, seien durch die StvO verboten, betonte der Polizist gegenüber ka-news. "Auch wenn wir uns derzeit noch in einer juristischen Grauzone bewegen, müssen Nutzer davon ausgehen, dass die Polizei entsprechende Geräte einbezieht und eventuelle Vernichtungskosten auf den Nutzer zukommen."

Diese Grauzone betreffen auch Navigationsgeräte, die mit einer entsprechenden Blitzer-Software aufgerüstet oder teils sogar von Haus aus mit einem solchen Feature ausgestattet seien. Denn streng nach Wortwahl der StvO ist ein Navigationsgerät kein Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, sondern vielmehr den richtigen Weg zu weisen. Bei einem Autokauf - vor allem beim Gebrauchtwagenkauf - sollten sich die Käufer daher informieren, um einer Ordnungswidrigkeit zu entgehen, rät der Polizist.

Informationen vor der Fahrt einholen - nicht währenddessen

Der Gesetzgeber und die Justiz müssten teilweise noch auf die technischen Neuerungen reagieren, um einen eindeutigen Sachverhalt zu gewährleisten, so Waldenberger. "Klar ist, dass trotz der Grauzone entsprechende Geräte nicht verwendet werden dürfen." Die Polizei rät aus rechtlichen und auch sicherheitstechnischen Gründen freilich von einer Nutzung entsprechender Geräte und Software ab. "Ziel der Polizei muss es sein, dass die Verkehrsteilnehmer einfach die Vorschriften beachten, dann haben sie nichts zu befürchten", appelliert Waltenberger an die Autofahrer. 

An sich spreche nichts gegen eine Informationsbeschaffung vor Fahrtbeginn über Facebook oder sonstige Internetangebote, bekräftigt der Polizist, aber während der Fahrt habe das Smartphone beim Fahrer nichts zu suchen. "Medienberichte über Blitzer - beispielsweise im Radio gesendet - sind im Paragraphen 23 der StvO hingegen ausgenommen und somit rechtlich unbedenklich."

Mehr zu: Blitzer Verkehr Polizei Blitzerwarner Topmeldung



Kommentare [28]
Hinweis: Kommentare geben nicht unbedingt die Meinung von ka-news wieder.
  • (315 Beiträge) | 24.05.2012 06:35
    Und wenn ich ca. 200 Meter vor einem Blitzer (Mobil) stehe mit einem Schild stehe und andere...
    Oder eine T-Shirt mit der Aufschrift "RADAR" an habe und da so rumstehe vor einem Blitzer. Ist das erlaubt? Das würde mich gerne mal wissen. Gehe ja bald in Rente und das wäre eine neue Aufgabe für mich... Zum Wohl der etwas schnelleren Autofahrer..... Ach ja, ERSTER
  • (2030 Beiträge) | 24.05.2012 09:12
    Es macht viel mehr Spass
    Drängler, kurz vorm Blitzer rechts rüber, zu sehen wie sie einem den Vogel zeigend geblitzt werden. zwinkern.........selbst wenn man 90 fährt wird man auf der Südtangente gedrängelt.
    Zwischen den Blitzgeräten eine Geschwindigkeitskontrolle und mein Lebensabend wäre gesichert.

    Mich nerven jene, die auf Parkplätzen und 30 Zone, Innerorts und Autobahnen (Überholspur) immer die gleiche Geschwindigkeit fahren.
    Mit 70 durch die Fußgängerzone und mit 70 auf der Landstraße weiter.
  • (5299 Beiträge) | 24.05.2012 09:49
    gestern fuhren die noch mit 80 km/h
    auf der A5 bei Bruchsal rum. Was nun?
  • unbekannt
    (5089 Beiträge) | 24.05.2012 10:27
    Nein das ist scheinbar nicht erlaubt.
    Das habe ich vor ca. 15 Jahren mehrfach an einer Stelle gemacht wo nur abgezockt wurde. Dann kamen die Herren in Grün und haben mich unter Androhung eines Bußgeldes vertrieben.
  • (1128 Beiträge) | 24.05.2012 11:49
    Die Antwort ist einfach: Die Rente kann gleich weitergeleitet werden
    So ein Schild ist nur erlaubt wenn es behördlich genehmigt und angebracht wurde, wird wohl bei nem RentnerFreak nicht passieren. Lustig wird es wenn es keine Radarkontrolle gibt, dann gibt es wahrscheinlich nur jede Menge vor Wut schnaubende gewaltbereite Autofahrer.
    Grund für die Weiterleitung, "Der erzieherische Effekt bei der behördlichen Aktion geht durch die Warnung flöten!"
    Werden die erzieherischen Ambitionen auf privater Basis zu große, wird der Staat aber sicherlich durch diverse Maßnahmen auch sein Monopol sichern. Und die Entscheidungen können dann so richtig subjektiv sein.
  • (3732 Beiträge) | 24.05.2012 06:54
    Wenn du mit
    deiner Freizeit nichts Besseres anzufangen weisst tust du mir aber ganz schön leid. Es gibt doch so viele schöne andere Dinge .......
  • (5477 Beiträge) | 24.05.2012 07:39
    Na und wenn
    es eine zuverlässige Warnung vor Blitzern gäbe und man dann endlich deutlich über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fahren könnte, dann würde - wer diese Möglichkeit nutzt - eben nicht mehr ab und an mit ein paar km/h zu viel für 30 € zur Kasse gebeten, sondern alle paar Jahre von einer Streife erwischt, mit Fahrverbot belegt und mit 300 € zur Kasse gebeten.

    Und in der Zwischenzeit hat man mehr Zeit mit der Auswahl und Pflege der richtigen Blitzerwarntechnologie zugebracht als man durch Schnellfahren Zeit gespart hat.

    Auf der Südtangente hilft ein Warngerät eh nix. Man weiß, dass die Dinger überall stehen und meistens ist ohnehin soviel los, dass 80 eine Wunsch- und keine Höchstgeschwindigkeit ist.

    Deswegen locker machen, einfach locker machen.
  • (292 Beiträge) | 24.05.2012 08:13
    manchmal machen Blitzer Sinn ...
    ... aber eben leider nicht immer. Wenn es eine 80er-Zone gibt, und das zurecht eine 80er-Zone ist, weil etwa höhere Geschwindigkeiten Lärm oder Gefaren bedeuten (etwa dass man auf den kurzen Zubringer-Spuren nicht mehr rein kommt), dann macht das in meinen Augen durchaus sinn, hier die Autofahrer dazu zu bringen, auch tatsächlich 80 zu fahren. Sprich: an der Stelle etwa finde ich Blitzer durchaus ok. Zumal sie ja nicht heimtückisch als Mülltonnen getarnt sind oder mobil, sondern eben stationär.

    Und da die Position öffentlich bekannt ist, ja sogar die Position von mobilden Radargeräten von der Stadt auf der Webseite explizit aufgelistet wird, damit keiner von Heimtücke sprechen kann, finde ich es paradox, daß man diese explizit bereitgestellten Informationen nicht (technisch) verwerten darf.
  • (292 Beiträge) | 24.05.2012 08:16
    ...
    Was ich allerdings bedenklich finde, sind etwa Geschwindigkeitsmessungen direkt am Ortsausgang, wo mancher etwa schon vor dem Ortsausgangsschild (wo es wahrlich keinen mehr stört) anfängt zu beschleunigen. Das ist dann einfach nur Abzocke. Wenn man diese Abzocke-Blitzer von der Bildfläche verschwinden lassen würde, wäre das alles hier kein Thema mehr, weil es dann wirklich nur noch die schwarzen Schafe erwischt, und nicht auch hin und wieder mal einen sonst umsichtig fahrenden Bürger.
  • (3118 Beiträge) | 24.05.2012 08:26
    Blitzer gehören zum Leben
    Auch das ist manchmal ungerecht.

    Trotz ernsthafter Versuche, Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten, erwischt es einen trotzdem ab und zu.

    tok hat recht, Entspannung ist angesagt.
  • (1410 Beiträge) | 24.05.2012 09:48
    Neulich wurde ein Bekannter
    auf der anderen Rheinseite auf der Autobahn nach Strassburg geblitzt. Und meinte noch, die da drüber wären heimtückisch und gemein und überhaupt. Jetzt stellt sich raus, er ist in eine der stationären Anlagen reingerauscht. Also 1. Schild: Radarkontrolle (ok, auf Französich), 2. Schild 110 und Rappel, also Erinnerung, 3. Radarkasten mit Gelb-Schwarzer Signalumrandung. Wer so blind durch die Welt fährt kann gar nicht hoch genug abgestraft werden.
  • (5477 Beiträge) | 24.05.2012 10:29
    Was?
    Die Franzosen tarnen ihre Blitzer schwarz-gelb? Umpfadschähhm! "Rappel" heeßt doch "fertich", oda ned? Umpfadschähhm!

    Richtung Straßburg gibt es keinen festen Blitzer. Nur nach Norden aus Straßburg raus. Und der steht an einer Stelle, wo die Verkehrslage tatsächlich ab und an so ist, dass nicht so schnell farhen sinnvoll ist.

    Wenn Dein Bekannter auf dem Weg nach Straßburg von diesem Teil geblitzt wurde, war er also ein Geisterfahrer. Seine Geschwindigkeit kann gar nicht zu groß gewesen sein, weil sie im Sinne der Fahrtrichtung negativ war.
  • (19 Beiträge) | 24.05.2012 10:28
    Infos vom Beifahrer
    also die Geräte und Apps haben während der fahrt nichts beim Fahrer zu suchen...

    okay kann beim Beifahrer !!!
  • (1592 Beiträge) | 24.05.2012 10:50
    Apropos!
    Ich habe schon lange keinen Vollpfosten mit am Rückspiegel baumelnder CD mehr gesehen.
  • unbekannt
    (4000 Beiträge) | 24.05.2012 11:08
    Viel effektivere Methode:
    Neulich war dem stationären Blitzer in der Pulverhausstraße eine große Mülltüte übergezogen! zwinkern
  • (4042 Beiträge) | 24.05.2012 11:59
    Komisch
    In den Zeitungen wird veröffentlicht,wann und wo ein Blitzer steht und in manchen Verkehrsfunken ist das auch zu hören.Aber das weiterleiten darf man nicht?
    Und wie geschrieben,das Ganze ist ein rechtliche Grauzone,d.h.,es weiss keiner ob es verboten ist oder nicht.
    Aber der Tipp,dass man sich einfach ans Tempolimit halten soll,stimmt auch.
  • (523 Beiträge) | 24.05.2012 12:35
    Es ist wie im Krieg!
    Für jede Waffe wird eine Gegenmaßnahme entwickelt!

    Den Krieg haben uns die Gemeinden erklärt, welche unsinnige und willkürliche Geschwindigkeitsbegrenzungen nur zum Zweck des Abkassierens festlegen, anstatt die Geschwindigkeitsmessungen an Unfallschwerpunkten vorzunehmen.

    Ich freue mich auf die neue Technik!
  • (9 Beiträge) | 24.05.2012 13:23
    Dieser Staat ist inzwischen unersättlich ...
    Alles wäre ja mal wieder ganz einfach ...

    Alle Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder müssten nur für einen guten Zweck gespendet werden und schon wäre das Interesse der Kommunen nur noch auf die Verkehrssicherheit reduziert ...

    Dieser Staat soll sich seine Einnahmen durch Steuern sichern und nicht mit Gebühren, Ordnungswidrigkeiten und Geldbußen ...

    Findige Beamte beschäftigen sich fast nur noch mit windigen Ideen für kreative Einnahmen ... man sollte sie für hoheitliche Aufgaben nutzen ...
  • (1016 Beiträge) | 24.05.2012 13:34
    denken wir mal nur
    über stationäre anlagen nach:
    die werden ja ausschließlich aus sicherheitsaspekten installiert, nicht wahr?! sie stehen laut aussagen der verantwortlichen nur an unfallschwerpunkten?! da ist es doch nicht nur völlig in ordnung, sondern sogar wünschenswert und vernünftig, navigationsgeräte mit dieser information auszustatten?! damit teilt mir mein quiekendes navi doch vor ort mit, dass ich itzo besonders aufpassen muss - was ist daran illegal?
    kurz gesagt: wer diese software aus den geräten haben will, hat minus null interesse an der sicherheit der autofahrer und verstößt somit selbst gegen §1 StVO. welche interessen tatsächlich dahinter stecken, darüber ist jegliche diskussion überflüssig.
  • (307 Beiträge) | 24.05.2012 14:44
    Grundgedanke
    Der Grundgedanke der Überwachung des fließenden Verkehrs ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Da durch den "Überwachungsdruck" die Einhaltung der Regeln wahrscheinlicher ist.
    Von einem "Erziehungseffekt" zu sprechen seitens der Verwaltung ist anmaßend und obrigkeitsstaats-like.
    Nach 2 Belgien-Aufenthalten in den letzten 10 Monaten kann ich nur sagen: Blitzerwarner hurra! Mein Navi hat in Beglien von selbst vor mobilen und stationären Blitzern gewarnt, ich wurde dadurch auf der Autobahn ständig an die 120 erinnert. Die Geschwindigkeit war anstrengend und ermüdend, aber beim Blick auf den Bordcomputer und den Schnittverbrauch von 3,7 l mit einem durch Besetzung und Beladung 2,1 to schweren Fahrzeug war sensationell!
    Blitzerwarner bremsen den Verkehr sinnvoll ein.
    Erziehung durch Strafen?

Seite : 1 2 (2 Seiten)

Titel:
Kommentar:

Kommentare
dürfen 1000 Zeichen lang sein.
Ihnen verbleiben Zeichen.
Für registrierte Nutzer
Für nicht registrierte Nutzer
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar abzuschicken
Benutzername  
Passwort  
     

Geben Sie bitte folgende Daten ein, um sich zu registrieren und Ihren Kommentar zu speichern.

Wir garantieren Ihnen, dass alle persönlichen Daten nur beim Medienhaus intern verwendet, und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden!

Hinweis: Die Registrierung ist ohne Angabe des wahren Vor- und Zunamens nicht zulässig. Pro Mitglied ist nur ein Account zulässig.

gewünschter Benutzername:
gewünschtes Passwort:
Wiederholung Passwort:
Email:
Ich bin damit einverstanden, künftig über Neuigkeiten informiert zu werden:
Anrede:
Frau Herr  
Titel:
Vorname:
Nachname:
Straße/Hausnr.:
PLZ/Ort:
Geburtstag:
 
 
Themenbereich HTML-
Newsletter
Nicht
abonnieren
ka-news.de-Newsletter: News aus Karlsruhe
KSC-Newsletter: Montagsausgabe
KSC-Newsletter: Freitagsausgabe
ka-news Newsletter: Baden-Baden und Rastatt
ka-news-Gewinnspiel-Newsletter
ka-news.de-Kultur-Newsletter
ka-news.de-Newsletter: Meistgelesene Nachrichten
ka-news-Tippspiel - Newsletter
 
 


Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:
Wieviel ist 5 + 1: 
Anzeige
Anzeigen
V-Kalender
Noch nichts vor am Wochenende? Jetzt schnell und einfach planen mit dem neuen ka-news.de Veranstaltungskalender. Alle wichtigen Termine übersichtlich und geordnet! [Mehr..]
Anzeige