Nächtliches Alkoholverbot bestätigt Karlsruher Politik
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Karlsruhe (ps) - In Baden-Württemberg dürfen seit Anfang März Tankstellen, Kioske und Supermärkte zwischen 22 und 5 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Diese Regelung bestätigt der Stadt ihre bisherige Politik.
Mit der bundesweit einzigartigen Regelung will die Landesregierung vor allem Saufgelagen Jugendlicher entgegenwirken, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt heißt. Das Verbot des nächtlichen Verkaufs von alkoholischen Getränken außerhalb von Gaststätten "dämmt einen häufig in Gewalt und Aggression mündenden Alkoholmissbrauch ein" und trage zu mehr Sicherheit bei, sagt Dr. Björn Weiße, Amtsleiter von Bürgerservice und Sicherheit (BuS).
Mit der gemeinsam im vergangenen Jahr ins Leben gerufenen Aktion wenden sich Stadt und Landkreis Karlsruhe gegen Alkoholismus, Gewalt und Vandalismus. So muss etwa derjenige, der unter Alkoholeinfluss randaliert, mit einer Meldung an die Führerscheinstelle rechnen und mit einem deutlichen Hinweis darauf, so Weiße, "dass bei Wiederholung die Kraftfahreignung in Frage steht".
Mehr zu: Alkoholverbot Befürwortung Verkaufsverbot
- (651 Beiträge) | 03.03.2010 15:02unnötig„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“
- (287 Beiträge) | 03.03.2010 17:17@kampionSehr gutes Zitat
- (441 Beiträge) | 03.03.2010 15:23ich frage mich,was für ein gewaltföderndes zeug die tankstellen den leuten ins gesöff mixen, im gegensatz zu den gaststätten, bei denen das selbe gesöff anscheinend harmlos ist.
oder hat es mit der gaststättenatmosphäre zu tun, dass die trinkenden leute ruhiger statt gewalttätig macht... - (4478 Beiträge) | 03.03.2010 15:46Die Leutedie an einer Tanke alkohol kaufen und auch noch gleich trinken sind halt schon eine "Auswahl" aus denen, die generell mal ein Bierchen heben. Von der letzteren viel größeren Gruppe würden viele das als ungemütlich und stillos empfinden und das sind auch eher die entspannten.
- (287 Beiträge) | 03.03.2010 20:38Spriches ruhig aus.
Das A Wort. Assis oder? So sehe ich das schon bißchen. Siehe Esso Tanke hinterm Hauptbahnhof. Alkohol in der Öffentlichkeit sollte komplett verboten werden. Überall. Besonders in Zügen des ÖPNV.
- (1006 Beiträge) | 03.03.2010 15:59Najaes geht hier wohl hauptsächlich um die Jugendlichen und das Koma-Gesaufe. Und die findest du eben nicht in den Gaststätten, da so ein Vollsuff in der Gaststätte 1. schlicht zu viel Geld kostet für einen Schüler und 2. oft zum Rauswurf führt bei entsprechendem Benehmen. Die holen sich das Zeug daher einfach billiger an der Tanke oder im Supermarkt und dann findest du sie auf öffentlichen Spielplätzen wie bei uns hinterm Haus. Wobei die Tanke eben den Vorteil des "Rund um die Uhr offen" hat. Was sich aber mit der neuen Regelung in Bezug auf den Alkohol erledigt hat.
Nichtsdestotrotz wird das alles nichts bringen. Denn so müssen die jungen Leute das Zeug einfach vor 22:00 Uhr kaufen. Ich denke auch nicht, dass zu nächtlicher Stunde sooo viele Jugendliche noch Alk kaufen. Weiterhin habe ich auch schon vor der neuen Regelung erlebt, dass bereits angetrunkenen Personen der Alkoholeinkauf an der Tankstelle verwehrt wurde, meiner Meinung nach auch die bessere Regelung..
Aber - (2826 Beiträge) | 03.03.2010 17:30So sehr ich..dir beipflichte muss ich dann fragen, wieso kaufen die es dann net eh vorher im Supermarkt wo es erheblich billiger wäre? Hier soll doch auch vor allem verhindert werden das diejenigen, die entweder noch nicht voll genug sind oder zu viel selbst gesoffen haben bevor das/der minderjährige Mädel/Kumpel genug hat, einen Nachschubweg haben.
- (1006 Beiträge) | 03.03.2010 17:43Naja, die Supermarktpreiseund die Tankstellenpreise sind ja nicht mehr so weit aus einander seit ner Weile. Finde ich zumindest. Aber du hast schon Recht, der Nachschub ist nicht mehr mal eben geholt nach 22:00 Uhr.
Was ist diesbezüglich eigentlich mit den Erna-Dingern in der Stadt? Gibt es die überhaupt noch? Achte nie drauf, war aber früher bei uns immer der Alk-Lieferant in der späten Nacht. Da dürfte man ab 22:00 Uhr auch keinen Alk mehr bekommen jetzt, oder? - (2826 Beiträge) | 03.03.2010 18:41Automaten, und...darunter fällt das Erna Dings, unterliegen nicht der neuen Vorschrift.
Und wenn du noch nen Tipp brauchst wie man das Gesetzt einfach aushebelt: Bestells doch beim Pizzaservice
Da steht ja nicht das du unbedingt was zu Essen bestellen musst. Getränke gibts da ja auch. Das wird's sogar nach Hause geliefert. Oder auf'n Kinderspielplatz
- (1006 Beiträge) | 04.03.2010 09:05lolwie lachhaft ist denn das bitte?
Aber ansonsten sind die Zeiten des "Aushebelns" schon ne Weile Geschichte. Wenn ich mir eine Flasche Wein aufmachen will oder ein Bier trinken, dann gehe ich in den Keller und hol mir entsprechendes. Da wird immer schön auf den Vorrat geachtet, schließlich bekommt man ja auch immer mal wieder Besucher, die es zu verköstigen gilt.
- (2845 Beiträge) | 03.03.2010 15:24Naja" So muss etwa derjenige, der unter Alkoholeinfluss randaliert, mit einer Meldung an die Führerscheinstelle rechnen und mit einem deutlichen Hinweis darauf, so Weiße, "dass bei Wiederholung die Kraftfahreignung in Frage steht"."
Und das ist rechtlich äusserst fragwürdig,weil da zuerst mal überhaupt kein Zusammenhang besteht. - (1006 Beiträge) | 03.03.2010 15:30Jo, sehe ich auch soaber du weißt ja: Wo kein Kläger, da kein Richter. Also muss erstmal so ein Fall kommen. Geht derjenige dann den Weg übers Gericht dürfte es sich recht schnell wieder haben mit dieser Regelung.
- (2826 Beiträge) | 03.03.2010 17:11Oh da solltest du...dich erst mal in die Fahrerlaubnisverordnung einlesen bevor du etwas in Frage stellst rechtlich. Richte dein Augenmerk besonders auf die §§ 2,3 und 13.
- (3 Beiträge) | 03.03.2010 15:52lustigUnd ich dachte immer, der Verkauf von Alkohol an Jugendliche sei sowieso schon verboten? Muss ich mich wohl getäuscht haben
Tja, jetzt Jetzt muss man sich halt vor 22 Uhr eindecken. Das erschwert den Konsum natürlich ungemein. - (1006 Beiträge) | 03.03.2010 16:05Jugendliche ab 16dürfen Bier und Wein kaufen und auch trinken. Ist also nicht verboten. Bei harten Sachen sieht es da schon anders aus. Aber einer ist in der Regel immer 18 und kann dann das Zeug eben kaufen. Und 18jährige finde ich persönlich gehören durchaus noch in den Bereich "Jugendliche", wenn sie es auch eigentlich nicht mehr sind auf dem Papier. Aber eben nur da..
Verhindert wird durch die Regelung aber nicht wirklich viel. Die Jugend stellt sich drauf ein. Entweder sie kaufen es früher, oder sie machen es wie uns geschehen: Unseren Keller haben sie mal ausgeräumt und Alkohol im Wert von 150 Euro geklaut nachts. Alles andere blieb stehen, nur der gesamte Wein- und Sektvorrat, selbst gebrannter Schnapps vom Opa meiner Frau und ein paar Flaschen Bitter Lemon waren weg. Alleine der Schnapps dürfte denen aber die Lichter ausgeblasen haben..
- (782 Beiträge) | 03.03.2010 18:01Eins wollen wir mal festhaltenAuch ein 18-jähriger ist ein Jugendlicher. Wer keine 18 ist, ist beschränkt Geschäftsfähig, das heisst bei Anschaffung gewisser Dinge müssen die Eltern ihre Zustimmung miterteilen wie z. B. Beispiel einen Abschluss einer Lebensversicherung. Der 18-jährige braucht das nicht, weil er gesetzlich volljährig ist und ist für sich selbst verantwortlich.
Wenn Jugendliche im Alter zwischen 18 und 21 Jahren besoffen sind und bei einer Randalierung erwischt werden, dann können sie nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. - (651 Beiträge) | 03.03.2010 16:07lächerlich ist dasman hätte einfach den Alkohol ab 18 verkaufen sollen, das wars. Wer nen Ausweis nicht verlangt bzw an Nicht-Volljärige Alk verkauft kriegt drakonische Strafen, wie in den USA zB. Als ich dort mit fast 30 Urlaub machte wurde immer und in jeder/m Gaststätte/Pub mein Ausweis verlangt weil sie Angst hatten bestraft zu werden. Dabei hab ich meistens nur Bier bestellt. Es ist ein Skandal, dass gestandene Erwachsene von nun an ab 22 Uhr an einer Tankstelle kein Bier mehr kaufen dürfen, das ist echt ein Skandal.
- (1006 Beiträge) | 03.03.2010 16:24Die Amis sind da auch weitrigoroser. Kenne das, was du schreibst. Man ist 30 und älter und wird immer nach dem Ausweis gefragt. Vor dem Laden ist oft ein Schild angebracht, dass besagt, dass wenn man jünger als 30 aussieht, es sein kann, dass man nach dem Perso gefragt wird, um zu vermeiden, dass sich jemand auf den Schlipps getreten fühlt.
Grund für so ein Vorgehen ist im Übrigen recht einfach: Wenn du in Amerika einem unter 21jährigen Alkohol verkaufst, dann wird, wenn es heraus kommt, der Laden dicht gemacht. Und zwar sofort! Keine Verwarnung, kein gehen über Los, kein Einzug von 4.000 DM..
Sofortiger Konzessionsentzug eben. Gibt es bei uns nicht. Gebe es das, würden hier wahrscheinlich auch mehr Gastwirte und Supermärkte nach den Personalausweisen fragen. - (1206 Beiträge) | 03.03.2010 16:15Gesetze made im Ländle"Dumm" nur, dass unsere Politik-Clowns mal wieder etwas übersehen haben. So dürfen Tanken mit Bistro, d.h. mit einer Ausschankgenehmigung (praktisch alle großen Tankstellen) auch weiterhin Alk nach 22h verticken. Ebenso Autobahntanken und natürlich kann auch niemand einem Wirt untersagen, nach 22h Flaschenbier u.ä. über den Tresen zu verkaufen ...
- (2826 Beiträge) | 03.03.2010 17:02Aber...Er MUSS die Getränke ausschenken, d.h. im Glas oder der geöffneten Flasche. Ich glaub nicht das einer einen Kasten Pils im Glas mit heim nimmt. UND es gilt das Gaststättengesetz seit eh und je dann in voller Breite. Also u.a. kein Ausschank/Verkauf von Alkohol an erkennbar betrunkene Personen. Des Weiteren hat die Landesregierung bereits angekündigt diese Lücke schnell zu schließen.




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