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05.02.2013 02:47
 
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Nach dem Unfall: Beide Grün? Einer lügt - meistens [20]

Karlsruhe (feb) - Grün, gelb oder doch schon rot? An Karlsruher Ampeln nehmen es die Autofahrer der Fächerstadt hin und wieder nicht ganz so genau. Manchmal kommt es dort zu Unfällen. Doch was passiert, wenn beide Parteien behaupten, ein grünes Ampelsignal gehabt zu haben? Und wer zahlt für den Schaden? ka-news sprach mit der Polizei und dem Tiefbauamt über das Vorgehen in solchen Fällen. Und auch Versicherungen müssen hier ganz genau hinschauen.
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Ampel (ka-news)
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Grün, oder doch schon Rot? Bei Unfällen mit unklarer Signalschaltung an Ampeln sind Zeugen wichtig. (Symbolbild)
Foto: dpa

"Fälle, in denen beide oder mehrere am Unfall beteiligte Parteien behaupten, Grün gehabt zu haben, gibt es nicht selten", erklärt ein Sprecher der Polizei auf Anfrage von ka-news. Erst Ende Januar kam es zwischen Hagsfeld und der Waldstadt zu einem Unfall, bei dem beide Unfallbeteiligten angaben, bei Grünlicht gefahren zu sein.

Wer hatte Grün? Eindeutige Aussage oft schwierig

Für die Polizei sind die Ermittlungen dann oftmals schwierig. "Es sind verschiedene Versionen denkbar, deshalb ist die Zeugensuche in solchen Fällen sehr wichtig", so der Polizeisprecher. Außerdem könnten die Beamten beim zuständigen Tiefbauamt das Phasendiagramm der entsprechenden Ampeln einsehen. Lasse sich durch das Diagramm keine eindeutige Aussage treffen, würden auch schon einmal Bußgelder an die Beteiligten ausgesprochen - bis zur genauen Klärung des Sachverhalts.

Eine solche eindeutige Aussage sei oftmals nicht zu treffen, so Dietmar Schaber, Leiter des Straßenwesens beim Tiefbauamt, gegenübe ka-news. "Die Unfallbeteiligten brauchen für das eindeutige Auslesen den genauen Zeitpunkt des Unfallgeschehens - sekundengenau", erklärt er. Doch das sei schier unmöglich, so der städtische Mitarbeiter weiter. Deshalb sei es für die Personen enorm wichtig Zeugen zu finden, die während der Kollision gute und freie Sicht auf die Ampel hatten.

Bei Unfall-Streit: Zeugen sind wichtig

Dennoch würden die Phasenprotokolle oftmals auch in Kombination mit Zeugenaussagen vor Gericht verwendet. "Die Polizei kann an der betroffenen Ampelanlage vor Ort den Zustand einfrieren und speichern, ehe das Tiefbauamt die Daten ausliest", erklärt Schaber. Etwa zehn solcher Fälle bearbeite das städtische Amt jährlich, bei denen beide Parteien ein grünes Ampelsignal gehabt haben wollen. "Meistens sind das nur Schutzbehauptungen." Deshalb komme es in vielen Fällen auf die Zeugen an. Denn dass beide Autofahrer "freie Fahrt durch grünes Licht" hatten, könne so gut wie ausgeschlossen werden.

Und diese Zeugen sollten im besten Falle "neutrale und am Unfall nicht beteiligte Zeugen" sein, die Angaben zu den jeweiligen Ampelstellungen zum Unfallzeitpunkt geben können. Das rät Michael Ludwig, Abteilungsdirektor Kraftfahrt beim Karlsruher Versicherungskonzern Badische Versicherungen (BGV). Denn neben den juristischen Folgen eines Unfalls, spielt die Schuldfrage auch für die Versicherungen eine große Rolle. Auf jeden Sachbearbeiter beim BGV komme in der Regel ein solcher Schaden im Monat. "Diese Fälle kommen regelmäßig vor, im Vergleich zu anderen Unfallursachen aber natürlich nur gelegentlich", so Ludwig weiter.

"Feindliches Grün", heißt es im Fachjargon

Sei es aber mal wieder so weit, beantrage das Unternehmen "unverzüglich Einsicht in die Polizeiakte, um zu erfahren, ob der Ampelschaltplan von den Ermittlungsbehörden angefordet und ausgewertet wurde." Möglicherweise könne hierbei ein Ausfall oder eine fehlerhafte Ampelanlage zum Unfallzeitpunkt festgestellt werden. Sehr selten liege dabei die Konstellation vor, dass nachweislich beide Fahrer grün hatten, weiß der Experte des BGV - "feindliches Grün", wie es im Fachjargon heißt. In der Regel müsse hier dann keiner der Beteiligten haften und es komme ein Anspruch gegen die zuständige Verkehrsbehörde in Betracht.

Da in den meisten Fällen festgestellt werde, dass die Ampeln funktionstüchtig waren, empfehlen die Versicherungsexperten deshalb die Suche nach den möglichst neutralen Zeugen. Hinzu kommt, dass die Polizei manchmal nicht alle Zeugen vernehmen kann, da sich diese entweder nicht als Zeugen zu erkennen geben, sich ihrer Zeugenstellung nicht bewusst sind oder sich bereits vor Eintreffen der Polizei nicht mehr am Unfallort befinden. Ludwig empfiehlt daher mögliche Zeugen, die den Unfallhergang gesehen haben, zu notieren, damit diese zur Aufklärung des Schadenhergangs befragt werden können.

Aussage gegen Aussage

Je nach Aussage des endgültigen Polizeiberichts werde dann der Schaden beglichen oder aufgeteilt. Unbegründete Ansprüche werden von den Versicherungen abgelehnt. Da alle beteiligten Versicherungen den Unfallhergang selbst zu ermitteln und die Haftung zu beurteilen hätten, sei eine Absprache oder gemeinsame Entscheidung nicht die Regel.

Nach Informationen des BGV gebe es immer wieder unklare Fälle, bei denen die Beteiligten mit einer Haftungsteilung nicht einverstanden erklären - diese landen dann vor Gericht. Denn wenn es keine Zeugen für die jeweilige Ampelstellung gibt, bleibt der Streit und der Unfallhergang meist unaufklärbar, wie sowohl Polizei, das Tiefbauamt als auch die Karlsruher Kfz-Versicherung bestätigen.

Mehr zu: Ticker Polizei Unfall Kfz-Versicherung Ordnungsamt Tiefbauamt Ampel Ampelschaltung



Kommentare [20]
Hinweis: Kommentare geben nicht unbedingt die Meinung von ka-news wieder.
  • (791 Beiträge) | 05.02.2013 04:20
    Im Zweifel für den Angeklagten oder der richtige ist schon dabei?
    Die Ampeln sind oft fehlerhaft! Als Radfahrer hat man oftmals noch ein Zeitproblem, weil man zu langsam ist, da man auch vorsichtig über vereiste Gleise fahren muß, da haben die Autofahrer auch grün, manche warten,andere denken, ich fahre bei rot-Der Zeuge würde behaupten mit Recht, dass sie grün hatten. Es wäre besser, sie würden fragen , wer Rot hatte, das wäre die bessere Aussage!
    Fährt einer bewußt bei Rot in eine Kreuzung hat er meist überhöhte Geschwindigkeit und sah das Grün früher,deshalb Bremsweg berechnen!
  • (3606 Beiträge) | 05.02.2013 08:34
    Wer als Radfahrer bei vereisten Gleisen...
    unterwegs ist und dann noch meint die Ampelphasen seien falsch eingerichtet... Nuja. Da sag ich lieber mal nix dazu.

    Radfahrer und Rotlicht paßt auch nicht zusammen. Die haben wohl auch seltenst überhöhte Geschwindigkeit wenn sie bei Rot fahren. Zumindest beobachte ich das so.

    Es gibt ja auch Autofahrer die sehen das falsche Grün, z.B. das für die Rechtsabbieger während ihres Rot bleibt und fahren bei Rot.
  • (701 Beiträge) | 05.02.2013 08:41
    ROT und Grün lügen Beide!
    Vorallem in der Wahlkampfzeit. Daher würde ich diese Parteien auch nie wählen! Für mich gibt es nur ein Partei!
  • (7475 Beiträge) | 05.02.2013 11:22
    die blauen. wegen Viagra?

    Bzw: ist bei dir ne neue Lieferung angekommen?
  • (9608 Beiträge) | 05.02.2013 12:16
    Warum, brauchense dringend welche, DaCondor?
  • (222 Beiträge) | 05.02.2013 10:16
    Ampeln mit Aufzeichnung
    Wieso haben diese Ampelschaltungen denn keine Tonaufzeichnung? So könnte man leicht feststellen bei welcher Ampelstellung es gekracht hat. Die Aufzeichnung muss ja nur eine oder zwei Stunden gehen, theoretisch kann das jeder billige MP3 Player...
  • (3606 Beiträge) | 05.02.2013 10:21
    Wieso ist nicht in jedem Innenspiegel...
    eine kleine Kamera nach vorne? Und so ne kleine "Blackbox" irgendwo die Fahrverhalten und Geschwindigkeit aufzeichnet? Braucht ja nur die letzte Stunde aufzeichnen und kostet fast nix im Vergleich.

    Weil dann viele Angst hätten ihre Ausrede würde zerplatzen?
  • (784 Beiträge) | 05.02.2013 10:58
    und dennoch
    würden sich welche um kopf und kragen reden... trotz deiner idee mit der blackbox.
  • (180 Beiträge) | 05.02.2013 11:16
    Als Fußgänger...
    ... sieht man oft genug wie einer noch bei "Dunkelgelb" rüber rast, denn der Auto-Honk an sich hat es ja immer so furchtbar eilig. Die Strafen dafür sind zu niedrig, Bußgelder verzehnfachen, drastische Fahrverbote, im Wiederholungsfall als Vorstrafe werten - schon hört das auf.
  • (3606 Beiträge) | 05.02.2013 11:23
    Aber wenn dann für alle.
    Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger.
  • (5487 Beiträge) | 05.02.2013 14:00
    für letztere
    brauchst Du keine Strafen. Die Selbstgefährdung hält sie davon ab bewusst Gefährliches zu tun und die Versicherungsrelevanz sollte eigentlich genug Motivation sein auch bei nur moderater Unübersichtlichkeit bei Rot zu stehen.
  • (82 Beiträge) | 05.02.2013 15:07
    Auf welchem Planeten?
    Wenn ich mich mal fußgängerisch ins Getümmel stürze, komme ich mir oft etwas exotisch vor, wenn ich brav auf "grün" warte, während anderes Fußwild einfach so wechselt und die Ampel keines Blickes würdigt.

    Und neulich bin ich gerade losgefahren, nachdem die Ampel grün wurde, als ich auch gleich wieder voll in die Eisen steigen durfte, weil für einen unterbelichteten Radrambo die rote Ampel offenbar nur zur Zierde herunstand. Immerhin hat er ja einen Helm getragen.
  • (180 Beiträge) | 05.02.2013 14:55
    Nein
    Fußgänger und Radfahrer gefährden sich in der Regel in erster Linie selbst (oder andere zumindest in erheblich geringerem Maß als Autos), während das Auto eine "Waffe" für andere ist. Darum muss das bei Auto-Lenkern logischerweise erheblich höher bestraft werden, der höheren Verantwortung im Umgang mit der "Waffe" Auto angemessen.
  • (20148 Beiträge) | 05.02.2013 15:48
    Oh mann,
  • (2241 Beiträge) | 05.02.2013 15:52
    Ne
    nützt nichts, wenn man eins an der Waffe(l) hat.
  • (180 Beiträge) | 05.02.2013 19:55
    Und Ablehnung...
    ... vom amtlichen Forums-Reaktionär persönlich adelt jeden Beitrag.
  • (2241 Beiträge) | 05.02.2013 17:17
    Bisschen
    polemisch heute?

    Der Mensch ist die "Waffe", egal ob er auf zwei Beinen oder vier Rädern daherkommt.
  • (180 Beiträge) | 05.02.2013 19:54
    Klar,
    Fußgänger überfahren ständig Autos, und die bösen Radfahrer sowieso. Je Gasfuß desto hirnlos.
  • (5487 Beiträge) | 05.02.2013 13:58
    Die korrektere Überschrift
    wäre "Beide Grün? Einer irrt meistens"

    Wahrnehmung heißt Wahrnehmung, weil es eben nur die angenommene Wahrheit ist und nicht die tatsächliche.
  • (560 Beiträge) | 05.02.2013 14:45
    Menschen lügen?
    ja statistisch gesehen x Mal am Tag. Die Idee mit der Kamera finde ich gar nicht so schlecht. In Rußland derzeit fast üblich um seine Unschuld zu beweisen. Müsste aber ein Weitwinkel haben um die Ampel zu erfassen. Aber in KA wird man verleitet zu wählen welche Ampel nehm ich denn.Zumindest als Radfahrer. An vielen Ampeln wurde der Radweg auf die Fahrbahn gelegt. Demnach muss der Radafahrer an der gleichen Linie halten wie die Autos. Der Clevere fährt aber kurz vorher auf den Gehweg und überquert an der Fußgängerfurt weil da noch Männchen und Fahrrad in der Ampel sind. So z.B. am Mendelssohnplatz. Beide grün gibt es nicht.
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