Mehr Geld für Familien mit Kindern
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Karlsruhe (ps) - Ab Januar 2009 wird das Kindergeld und der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sowie der Arbeitsplatz Privathaushalt gestärkt.
Ursula Weber, Vorsitzende der Frauen Union Karlsruhe, würdigte die Kindergelderhöhung: "Die Familien haben lange auf die Angleichung des Kindergeldes an die gestiegenen Lebenshaltungskosten gewartet." Das Kindergeld werde um zehn Euro pro Monat auf 164 Euro für das erste und zweite, ab dem dritten sogar um 16 Euro erhöht. Damit erhielten Eltern für das dritte Kind 170 Euro und ab dem vierten Kind 195 Euro. "Mit der Staffelung des Kindergeldes ab dem dritten Kind wird gerade auch ein Zeichen für die kinderreichen Familien gesetzt", erklärte Weber.
Der steuerliche Kinderfreibetrag von derzeit 5.808 Euro pro Jahr werde der Inflationsrate der letzten Jahre angepasst und auf 6.024 Euro erhöht. "Die jährlichen Zahlungen für das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag machen zusammen rund 34 Milliarden Euro aus. Das ist eine handfeste Größenordnung bei den familienpolitischen Leistungen", so Weber weiter. Außerdem erhielten Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV oder Sozialhilfe lebten, ab dem kommenden Jahr vom ersten bis zum zehnten Schuljahr ein Schulstarterpaket in Höhe von 100 Euro für den Schulbedarf.
Zusätzlich werde der Arbeitsplatz Privathaushalt gestärkt, indem die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleisungen vereinheitlicht werde. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro pro Jahr ausgeweitet. Familienunterstützende Dienstleistungen wie Kinderbetreuung oder Unterstützung bei der Pflege schafften Arbeitsplätze im Haushalt und entlasteten die Familien.
Dagegen kritisierte das "Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV", dass das Kindergeld für Kinder aus Hartz-IV-Familien weiterhin auf deren Regelsätze angerechnet würde und somit von der Erhöhung ausgeschlossen sei. Die Bundesregierung hielt weiterhin daran fest, Kindern im Alter von sieben bis 17 Jahren eine um rund 40 Euro gekürzte Regelleistung zu zahlen. Seit Einführung von Hartz IV weigere sie sich anzuerkennen, dass Kinder von sieben bis 13 Jahren wachstumsbedingt einen höheren Regelsatz bräuchten als Säuglinge und dass Jugendliche einen höheren Bedarf hätten als erwachsene Haushaltsangehörige.
Der steuerliche Kinderfreibetrag von derzeit 5.808 Euro pro Jahr werde der Inflationsrate der letzten Jahre angepasst und auf 6.024 Euro erhöht. "Die jährlichen Zahlungen für das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag machen zusammen rund 34 Milliarden Euro aus. Das ist eine handfeste Größenordnung bei den familienpolitischen Leistungen", so Weber weiter. Außerdem erhielten Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV oder Sozialhilfe lebten, ab dem kommenden Jahr vom ersten bis zum zehnten Schuljahr ein Schulstarterpaket in Höhe von 100 Euro für den Schulbedarf.
Zusätzlich werde der Arbeitsplatz Privathaushalt gestärkt, indem die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleisungen vereinheitlicht werde. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro pro Jahr ausgeweitet. Familienunterstützende Dienstleistungen wie Kinderbetreuung oder Unterstützung bei der Pflege schafften Arbeitsplätze im Haushalt und entlasteten die Familien.
Dagegen kritisierte das "Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV", dass das Kindergeld für Kinder aus Hartz-IV-Familien weiterhin auf deren Regelsätze angerechnet würde und somit von der Erhöhung ausgeschlossen sei. Die Bundesregierung hielt weiterhin daran fest, Kindern im Alter von sieben bis 17 Jahren eine um rund 40 Euro gekürzte Regelleistung zu zahlen. Seit Einführung von Hartz IV weigere sie sich anzuerkennen, dass Kinder von sieben bis 13 Jahren wachstumsbedingt einen höheren Regelsatz bräuchten als Säuglinge und dass Jugendliche einen höheren Bedarf hätten als erwachsene Haushaltsangehörige.




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