Maulkorb für Fenrich
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Karlsruhe ps/wai - Oberbürgermeister Heinz Fenrich bleibt es auch weiterhin untersagt, den Namen des Rastatter Rechtanswalts Klaus H. in Verbindung damit zu bringen, dieser vertrete oder verteidige rechtsradikales Gedankengut (ka-news berichtete). Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am heutigen Montag und bestätigte somit das erste Urteil des Landgerichts.
Fenrich wird durch das Urteil verboten, so der Wortlaut des Urteils, "sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Klägers als Rechtsanwalt in der rechtlichen Auseinandersetzung über die Nutzung des Anwesens Badener Straße 34 in Durlach wie folgt zu äußern: 'Jemand, der rechtsradikales Gedankengut vertritt, verteidigt, hat eigentlich in der CDU nichts verloren' oder 'Dass jemand, der die Interessen der NPD vertritt, dass der Mitglied in der CDU ist, da muss ich sagen, das finde ich in höchstem Maße bedenklich'."
Nach Auffassung des Gerichts verletzten die im SWR-Fernsehen getroffenen Äußerungen des Karlsruher Oberbürgermeisters das Persönlichkeitsrecht und seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.




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