Mann rastet aus und verprügelt Ehefrau
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Karlsruhe (pol/mda) - Ein 38 Jahre alter Mann wurde am Sonntagabend in einem Karlsruher Stadtteil festgenommen, nachdem er seine Ehefrau und einen Polizisten verletzt hatte. Das berichtet die Polizei Karlsruhe.
Der alkoholisierte 38-Jährige geriet gegen 20 Uhr zunächst mit dem Besitzer eines Schnellrestaurants in Streit. Nachdem er den Laden verlassen hatte, stritt er sich nun mit seiner vor der Tür wartenden Ehefrau und schlug ihr ins Gesicht. Als er dann noch die am Boden liegende 33-Jährige mit den Füßen trat, griffen Zeugen ein, woraufhin der Mann von ihr abließ.
Polizei musste Schlagstöcke einsetzen
Während den polizeilichen Maßnahmen beleidigte und bedrohte der 38-Jährige die eingesetzten Beamten des Polizeireviers Waldstadt. Bei der sich anschließenden Festnahme setzte er sich derart vehement zur Wehr, dass die Beamten auch Schlagstöcke einsetzen mussten. Ein Polizist erlitt mehrere Schürfwunden sowie Prellungen und konnte seinen Dienst nicht mehr fortsetzen, heißt es im Polizeibericht.
Der 38 Jahre alte Mann musste für den Rest der Nacht in einer Zelle untergebracht werden. Er wird sich nun unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem Strafverfahren verantworten müssen.
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- (7729 Beiträge) | 04.02.2013 15:26Alkohol war also der Grund. Dann haben wir ja den Schuldigen schon gefunden. Kann ja alles so einfach sein
- (1294 Beiträge) | 04.02.2013 18:00Alkohol verbieten!Die Fälle sind eindeutig! Alkohol verbieten! Und Schnellrestaurants. Und Ehefrauen.
- (8642 Beiträge) | 04.02.2013 15:35Warum verletzen sich...eigentlich immer nur Polizisten bei solchen Einsätzen?
- (741 Beiträge) | 04.02.2013 15:45WeilBesoffene und kleine Kinder einen Schutzengel haben.
- (517 Beiträge) | 04.02.2013 15:51Weil die den Kopf hinhaltenSo ist das leider. Drückt ein Polizist zu arg die Handschellen zu, wird gleich von Mißhandlung gesprochen. Lächerlich... Passiert dies tatsächlich mal gibt unsere Kuscheljustiz gleich weniger Sozialstunden, da dieser schon so sehr Leiden musste....
Über die Krankheitskosten wegen sowas spricht keiner. Ein Polizist kann halt nicht leicht erkältet, schlapp oder mit humpelndem Bein aufgrund eines Blutergusses zur Arbeit kommen. Die müssen halt immer voll einsatzbereit sein. Die sind zum daheimbleiben verdammt, wenn se auch nur 90% drauf sind.
So wie in dem Fall können bereits Prellungen am Arm dazu führen, dass der Polizist nicht mehr einsatzfähig ist. Im Zweifelsfall würde ich auch lieber den Polizisten ohne Prellung am Arm vorziehen, wenn ein Polizist unser geltendes Recht mit der Waffe verteidigen muss (welch ein Satz)
Beste Grüße - (4140 Beiträge) | 04.02.2013 16:06Weildie wegen jeder Schramme oder blauem Fleck gleich schwer verletzt sind und daher dienstunfähig werden.
- (1294 Beiträge) | 04.02.2013 18:02Weil der Text von"pol" geschrieben ist. Die wären doch schön blöd, wenn sie die Polizeigewalt auch noch publik machen würden. Artikel von "Opfer von Polizeigewalt" gibt es deutlich seltener als Artikel von "pol".
- (2373 Beiträge) | 04.02.2013 18:52Dannsollte die Polizei einfach nicht mehr kommen, wenn sie gerufen wird. Und wenn doch sollten sie mit Wattebäuschchen werfen.
- (2373 Beiträge) | 04.02.2013 19:08"Opfer von Polizeigewalt"siehst du in dem Schläger ein Opfer von Polizeigewalt oder durfte es grad mal ein bisschen Polemik sein?
- (1294 Beiträge) | 04.02.2013 19:27Das war eine bewusst polemische Antwort aufden polemischen Satz "Warum verletzen sich...eigentlich immer nur Polizisten bei solchen Einsätzen".
- (3966 Beiträge) | 04.02.2013 16:03Vor allem:...da baut einer irgendeinen Scheiß - der schon schlimm genung ist - und macht dann grad weiter wenn die Polizei vor Ort ist. Sollte das Eintreffen der Polizei nicht ein Zeichen dafür sein "Hoppla, am besten ist, ich gebe jetzt nach und höre auf...."? Nein, heutzutage muss man sich dann auch noch mit der Polizei anlegen und macht das ganze noch viel schlimmer....und zwar so schlimm, dass man es auch am Strafmass später bemerkt.
- (8642 Beiträge) | 04.02.2013 16:10Er war doch...betrunken, vielleicht sogar zum ersten mal, sei doch nicht so hart...
- (517 Beiträge) | 04.02.2013 18:17Betrunkenheitführt zu mildernden Umständen nach unserem Recht. Im Prinzip nicht richtig!
Ich finde da gehört wesentlich unterschieden, ob jemand erstmalig betrunken was anstellt und am nächsten morgen "reumütig erwacht" oder ob Leute jedes Wochenende sich vom RestHarz4 voll laufen lassen und dann immer wieder randalieren. Solche Personen handeln ja im Prinzip schon nach Vorsatz, wenn se sich einen zu viel hinter die Binde kippen. Ich will jetzt nicht das Feierabendbier verbieten, doch wer ständig unter Alkoholeinfluss scheisse baut sollte deswegen nicht auch noch von der Justiz begnadigt werden....
*Prost* - (2941 Beiträge) | 04.02.2013 18:54Finde ich auch idiotisch,denn die saufen doch freiwillig und sollten wissen, dass Alkohol die Hemmschwelle senkt.
Straftaten unter Alkohol sollten auf keinen Fall milder bestraft werden. Ich habe einen Verwandten, der bekam wegen der gleichen Sch... 5 (inWorten FUENF) Bewaehrungsstrafen, bevor er im Suff jemanden tot gefahren hat. Aber dann habe sie's ihm "richtig" gegeben: 100 Tagessaetze a 50 und 2 Jahre Pappe weg.
Danach hatte seine Frau endlich die Nase voll und hat sich scheiden lassen. Den Richtern sollte man manchmal in den Hintern treten fuer dies Weichspuelerurteile. - (517 Beiträge) | 04.02.2013 22:21WeichspülerurteilKrasse Sache die Du da erzählst.
Jemanden Tot fahren unter Alkoholeinfluss darf in meinen Augen nicht so milde bestraft werden. Die Strafe würde ich als Angehöriger als Verhöhnung ansehen. Jeder "gehobene Mittelklasse" Pkw bringt 40-50T€ Schadensersatz bei Totalschaden und damit dann wohl das Vielfache zu einem Mensch. Wo ist die Relation?
Da könnte ja jeder Mörder drauf abzielen... Umfahren und Flasche Wodka auf ex. Für 5.000€, 2 Jahre ohne Lappen in Deutschland und Vergütung für den Täter lässt sich also ein Mord organisieren?!
Gerade wenn sich jemand fast schon vorsätzlich voll laufen lässt und mehrfach derart auffällt darf das doch nicht derart ausarten. - (2941 Beiträge) | 04.02.2013 23:18Ich habe mich mal umgehoert,aber leider ist das kein Einzelfall!
- (1396 Beiträge) | 06.02.2013 06:57Das ist erst mal "nur" die strafrechtliche StrafeHat also noch gar nichts mit zivilrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz zu tun. In solchen Fällen sind diese meistens wesentlich gravierender. Wäre ja auch nicht gut, wenn Strafzahlungen, die ja nicht direkt dem Opfer zu Gute kommen, so hoch ausfielen dass der Täter dann nichts mehr hat um die zivilrechtlichen Ansprüche bedienen zu können.
- (20215 Beiträge) | 04.02.2013 16:36Und die Polizeimuss sich von solchen Doppelnullagenten auch noch verschlagen lassen.
Da gehört hingefahren, ausgestiegen und der Knüppel ausgepackt oder das Pfefferspray. Interview kann man dann immer noch später machen.
Aber das Gesetz schützt ja die Täter und behindert die Polizei bei der Arbeit.
Und der Typ kriegt noch Rabatt weil er total besoffen und unzurechnungsfähig war.
Da könnte ich mich grad schon wieder in Rage schreiben. - (2941 Beiträge) | 04.02.2013 23:19Tu's nicht Heties aendert leider nichts und ich habe auch manchmal das Gefuehl ich sollte den naechtsen Hummer einfach so zerbeissen!
- (701 Beiträge) | 05.02.2013 07:30Da gebe ich Ihnen RechtKnüppekl aus den Sack und immer mitten rein ins Vergnügen. Frauen zu schlagen geht mal gar nicht!!!




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