Landkreis Karlsruhe fördert soziale und umweltfreundliche Mietwohnungen
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Karlsruhe (ps) - Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2012 ist Ausdruck der neu formulierten sozialen und ökologischen Ausrichtung der Wohnraumförderung des Landes. Neuer Schwerpunkt ist die Förderung des allgemeinen sozialen Mietwohnungsbaus durch Modernisierung vorhandener Mietwohnungen, sowie speziell in den Verdichtungsräumen die Förderung von Neubauten. Daneben wird ein Förderangebot für die Schaffung selbst genutzten Wohneigentums zugunsten einkommensschwächerer Familien geschaffen. Das erklärt das Landratsamt Karlsruhe in einer Pressemitteilung.
Das Förderangebot für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bleibe bestehen, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes Karlsruhe. Die Förderung selbst genutzten Wohneigentums setze voraus, dass höhere Standards bei der Energieeinsparung erfüllt werden. Bestehen bleibt auch die Regelung, dass Familien mit mindestens einem Kind verbilligte Darlehen erhalten. Sie können zusätzlich ein Optionsdarlehen in Anspruch nehmen, um Kinder, die innerhalb von sechs Jahren hinzukommen, ebenfalls berücksichtigen zu können. Auch kinderlose Paare können ein Optionsdarlehen beantragen.
In allen Fällen ist die Förderung einkommensabhängig und wird nur gewährt. Die Einkommensgrenze liegt bei einem Ein- bis Zwei-Personen-Haushalt bei 44.835 Euro und erhöht sich um jeweils 8.500 Euro pro weiterer Person. Besondere Bedingungen gelten für schwer behinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen.
Informationen über das Landeswohnraumförderungsprogramm und Darlehensanträge gibt es beim Landratsamt Karlsruhe, Baurechtsamt. Im Internet sind ausführliche Informationen unter www.l-bank.de in der Rubrik "Wohnraumförderung" abrufbar. Ansprechpartner im Landratsamt Karlsruhe informieren telefonisch unter 07251/783226 (für den nördlichen Landkreis) sowie für den südlichen Landkreis unter Telefon 0721/9366626.




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