Hochschulpolitik
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Karlsruhe ps/tjb -
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Der Begriff Studierendenschaft bezeichnet den Zusammenschluss aller eingeschriebenen Studentinnen und Studenten einer Hochschule. Ist ein solcher Zusammenschluss durch Gesetz oder durch die Hochschulverfassung geregelt, spricht man auch von einer verfassten Studierendenschaft. Sie hat ein hochschulpolitisches Mandat, das heißt sie verfügt im Universitätssenat über ein Mitbestimmungsrecht.
In Baden-Württemberg waren die verfassten Studierendenschaften im Zusammenhang mit der Terrorismusproblematik und linksextremistischen Tendenzen im Jahre 1977 abgeschafft worden, nachdem es bereits seit dem Ende der 60er Jahre Pläne dazu gab. Die Diskussion um diese Entscheidung brach jedoch nie völlig ab.




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