Hält Kombilösung EU-Sicherheitsvorschriften nicht ein?
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Karlsruhe (phf) - Viele innerstädtische Einzelhändler haben schon in der Vergangenheit klar gemacht, dass sie die Kombilösung am liebsten auf den Mond schießen würden. In einer Pressemitteilung lassen sie jetzt durch ihren gemeinsamen Rechtsanwalt verlauten, das umstrittene Projekt verstoße gegen vorgeschriebene Sicherheitsbestimmungen der EU.
Die Einzelhändler berufen sich in einem Schreiben an das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe auf eine gesetzlich zwingende Europäische Richtlinie, durch die neue Sicherheitsvorschriften für Eisenbahntunnel erlassen wurden. Diese müssten auch für die U-Strab gelten, denn durch die untertunnelte Kaiserstraße würden rechtlich gesehen nicht nur Straßenbahnen rollen, sondern auch Eisenbahnfahrzeuge. Alle Linien, die ihren Ursprung außerhalb von Karlsruhe hätten und die U-Strab durchquerten, seien im Rechtssinne als Eisenbahnen zu sehen.
Das RP sieht das jedoch ganz und gar nicht so. Die Tatsache, dass Bahnen, die im innerstädtischen Straßenbahnnetz verkehren, gleichzeitig auch das regionale Eisenbahnnetz benutzten, hänge insbesondere mit dem so genannten "Karlsruher Modell", der Idee der Straßenbahn auf Eisenbahngleisen, zusammen, mache aber aus einer Straßenbahn- keine Eisenbahnstrecke.
Vorschrift gilt nur für transeuropäische Eisenbahnsysteme
Ungeachtet dessen seien von der Entscheidung der Kommission nur transeuropäische Eisenbahnsysteme betroffen. Transeuropäisch seien diese Systeme dann, wenn mehrere Mitgliedsstaaten verbunden würden. "Für uns ist nicht erkennbar, dass durch den geplanten Stadtbahntunnel im innerstädtischen Zentrum von Karlsruhe eine solche Verbindung hergestellt wird", lässt das Regierungspräsidium verlauten. Dementsprechend seien die Planfeststellungsvorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und nicht des Allgemeinen Eisenbahngesetzes anwendbar.
Die Einzelhändler sehen sich jedoch trotz der deutlichen Antwort des Regierungspräsidium weiterhin im Recht. Gerade die jüngsten schweren Unfälle im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs in Karlsruhe mit zum Teil mehreren Schwerverletzten hätten deutlich gemacht, dass auch der vermeintlich absolut sichere öffentliche Nahverkehr sehr unfallträchtig mit schwerwiegenden Folgen werden könne. "Weshalb sollte die Sicherheit oder Leib und Leben der Karlsruher Straßenbahnbenutzer weniger Wert sein als Sicherheit oder Leib und Leben von Eisenbahnbenutzern? Menschenleben dürfen nicht von Begrifflichkeiten wie Eisenbahn oder Straßenbahn abhängig gemacht werden", erklären die Einzelhändler.
Sie fordern das Regierungspräsidium auf, den Planfeststellungsbeschluss nicht zu erlassen, sondern vielmehr das Verfahren wieder zu eröffnen und auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu bestehen.
Bei Tunneln, die eine Länge von mehr als 500 Meter aufweisen, ist laut der Europäischen Richtlinie vorgeschrieben, dass bei zweigleisigen Tunneln auf jeder Seite des Gleises Fluchtwege mit einer Mindestbreite von 0,75 Meter vorhanden sein müssen, damit im Brand- oder Unglücksfall die Benutzer entweder selbst fliehen oder durch Rettungskräfte geborgen werden können. Darüber hinaus sind spezielle Vorschriften über Brandmeldeanlagen sowie über sicherheitstechnische Kennzeichnungen verfügt worden.
Das RP sieht das jedoch ganz und gar nicht so. Die Tatsache, dass Bahnen, die im innerstädtischen Straßenbahnnetz verkehren, gleichzeitig auch das regionale Eisenbahnnetz benutzten, hänge insbesondere mit dem so genannten "Karlsruher Modell", der Idee der Straßenbahn auf Eisenbahngleisen, zusammen, mache aber aus einer Straßenbahn- keine Eisenbahnstrecke.
Vorschrift gilt nur für transeuropäische Eisenbahnsysteme
Ungeachtet dessen seien von der Entscheidung der Kommission nur transeuropäische Eisenbahnsysteme betroffen. Transeuropäisch seien diese Systeme dann, wenn mehrere Mitgliedsstaaten verbunden würden. "Für uns ist nicht erkennbar, dass durch den geplanten Stadtbahntunnel im innerstädtischen Zentrum von Karlsruhe eine solche Verbindung hergestellt wird", lässt das Regierungspräsidium verlauten. Dementsprechend seien die Planfeststellungsvorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und nicht des Allgemeinen Eisenbahngesetzes anwendbar.
Die Einzelhändler sehen sich jedoch trotz der deutlichen Antwort des Regierungspräsidium weiterhin im Recht. Gerade die jüngsten schweren Unfälle im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs in Karlsruhe mit zum Teil mehreren Schwerverletzten hätten deutlich gemacht, dass auch der vermeintlich absolut sichere öffentliche Nahverkehr sehr unfallträchtig mit schwerwiegenden Folgen werden könne. "Weshalb sollte die Sicherheit oder Leib und Leben der Karlsruher Straßenbahnbenutzer weniger Wert sein als Sicherheit oder Leib und Leben von Eisenbahnbenutzern? Menschenleben dürfen nicht von Begrifflichkeiten wie Eisenbahn oder Straßenbahn abhängig gemacht werden", erklären die Einzelhändler.
Sie fordern das Regierungspräsidium auf, den Planfeststellungsbeschluss nicht zu erlassen, sondern vielmehr das Verfahren wieder zu eröffnen und auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu bestehen.
Bei Tunneln, die eine Länge von mehr als 500 Meter aufweisen, ist laut der Europäischen Richtlinie vorgeschrieben, dass bei zweigleisigen Tunneln auf jeder Seite des Gleises Fluchtwege mit einer Mindestbreite von 0,75 Meter vorhanden sein müssen, damit im Brand- oder Unglücksfall die Benutzer entweder selbst fliehen oder durch Rettungskräfte geborgen werden können. Darüber hinaus sind spezielle Vorschriften über Brandmeldeanlagen sowie über sicherheitstechnische Kennzeichnungen verfügt worden.
Mehr zu: Kombilösung U-Strab Einzelhandel
Kommentare [18]
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- (2176 Beiträge) | 24.11.2008 17:59etwas lächerlichIch bin ja auch kein Freund der U-Strab. Aber dass alle nicht in Karlsruhe beginnenden Linien als Eisenbahnen zu sehen sind finde ich ein wenig unlogisch. Somit wären die Fahrzeuge der Linie S2 Eisenbahnfahrzeuge, obwohl auf der gesamten Strecke die BOStrab gilt. Werden Rheinstetten und Stuttensee nach Karlsruhe eingemeindet oder werden die Fahrzeuge auf den Tramlinien eingesetzt, so wären es nach dieser Logik wieder Straßenbahnen.
Also meines Wissens kommt darauf an, nach welcher Betriebsordnung die Strecke betrieben wird und nicht darauf, wo die Bahnen sonst noch fahren. - (745 Beiträge) | 24.11.2008 18:23Ich lach mich scheckig,wenn diese Differenzen gerichtlich geklärt werden, tja, dann werde ich das Ende des Tunnelbaus wahrscheinlich nicht mehr erleben.
Die AVG ist übrigens eine Nichtbundeseigene Eisenbahn und fährt nicht auf allen Strecken nach BO-Strab - (3989 Beiträge) | 24.11.2008 18:26Zur Info:Laut Planfeststellungsunterlagen beträgt bei der U-Strab der seitl. Fluchtraum 0,7 m, am Boden nur 0,65 m. Ich frage mich ja schon bei0,75 m, wie da ein Rolli im Brandfall flüchten soll ... In der U-Strab hat sich das eindeutig erledigt: auf 65 cm kann kein Rollstuhl fahren ... E sollte ausreichen, dass die U-Strab wegen der Fluchtwege nicht barrierefrei ist, was sie eigentl. sein müsste. Auch im normalen Betrieb ist es m.E. nicht ausreichend barrierefrei (unterschiedl. Höhen der Bahnen auch langfristig etc.) und bei manch anderer Vorschrift bin ich mir auch nicht sicher, ob sie erfüllt wird, s.a. meine Einwendung auf http://city2015.cousin.de/planfeststellung.html
Dort auch zu finden: Umplanung der U-Strab-Halte, damit diese barrierefreier sind (und zugleich Tücken der Bauphase umschiffen). Der dortige "Trick", Ausnutzung des Zustiegs von 2 Seiten bei den 2-System-Mittelflurern, wird wohl auch am Hbf beim geplanten barrierefreien Umbau genutzt. - (3989 Beiträge) | 24.11.2008 18:29Auch wenn's keine Eisenbahnstrecke ist ...... die Frage, wie unterschiedliche Sicherheitsstandards gerechtfertigt sind, ist berechtigt. So ein U-Bahn-Tunnel hat sicherlich einen höheren Durchsatz an Personen pro Stunde als so ein Tunnel des sicherheitstechnisch offenbar priviligierten transeuropäischen Schienennetzes ...
- (3989 Beiträge) | 24.11.2008 18:36Daher fordere ich ...... wegen:
"Transeuropäisch seien diese Systeme dann, wenn mehrere Mitgliedsstaaten verbunden würden."
Stadtbahnstrecke via Wintersdorf nach Haguenau JETZT!
- (2176 Beiträge) | 24.11.2008 18:55Das StimmtDie Frage, ob hier unterschiedliche Sicherheitsstandards gerechtfertigt sind sollte man sich schon stellen. Die Rollstuhlfahrer wären bestimmt ein gutes Argument für einen größeren seitlichen Fluchtraum, wie das auch bei Eisenbahnstrecken vorgeschrieben ist.
Das Argument mit den Linien von außerhalb ist dagegen meines Wissens nicht brauchbar, da falsch.
Eine Stadtbahnlinie von Rastatt nach Haguenau fände ich auch sinnvoll. Allerdings sollte man froh sein, wenn aus den derzeitigen Überlegungen, einen Bus ins Elsass zu fahren lassen etwas wird. Ansonsten gibt es überhaupt keine ÖPNV-Verbindung außer den für Rastatter ungeschickten Weg über Karlsruhe - Wörth nach Haguenau. Oder nach Beinheim wandern und von dort aus in Richtung Haguenau fahren, das könnte schneller sein. :D - (536 Beiträge) | 24.11.2008 21:04LachnummerIhr Karlsruher kriegt doch eh nix mehr auf die Reihe :D
U-Strab, Kulturhauptstadt, BuGa, Wildpark <-- alles Projekte die gar nicht oder nur mit Jahr(zehnt)en Verspätung realisiert werden. Aber wie sollen solche großen Aufgaben auch gelingen wenn sich die Karlsruher nicht einig sind, da wird lieber ewig gezankt und gestritten, außer es geht gegen irgendein Vorhaben in Stuttgart, da schlagen die Karlsruher Herzen plötzlich im gleichen Rhythmus. Dass Karlsruhe mittlerweile auch von den anderen (Groß-)Städten im Ländle abgehängt wird, registriert man mit der ehemals residialen Arroganz auch nicht.
Und zu allem Überfluß will die CDU-Fraktion im Gemeinderat auch noch die XXL-Schilder beleuchten, wo doch eh jeder Auswärtige schon drüber lacht: "Karlsruhe, viel Gschwätz, nix dahinter"
- (19 Beiträge) | 24.11.2008 21:05LächerlichIch finde es traurig, wie eine eigentlich seriöse Initiative alles daran setzt, sich unbedingt lächerlich zu machen. Mit solchen Vorstößen macht man sich selber unglaubwürdig. Eigentlich dachte ich hinter der Initiative würden intelligente Menschen stehen.
- (3989 Beiträge) | 24.11.2008 22:37Wenn andere Städte uns abhängen ...... indem sie sinnlose Projekte in die Welt setzen: Sollen sie doch. Das heißt noch lange nicht, dass wir das nachmachen müssen und denen mit weiteren sinnlosen Projekten nacheifern müssen. Lieber Geld in vernünftiges investieren statt Ex-Residenz-Minderwertigkeitskomplex-Auchhabenwill-Blödsinn zu betonieren. Lange Zeit ging es gut, da hat man gezeigt, wie man mit minimalen Mitteln den maximalen Effekt erzielt mit dem Karlsruher Modell (Zweisystembahnen) optimal passend zur Größe dieser Stadt. Nun diese U-Strab, die vielleicht vor 50 Jahren in eine Metropole gepasst hätte. Aber selbst die haben kein Gelde mehr für so'n Schnickschnack und bauen verstärkt oberirdische Netze aus.
- (2848 Beiträge) | 24.11.2008 23:00Ganz toll...es haben sich also ein paar Krämer aus der Kaiserstraße gefunden, die noch nicht mal einen ordentlichen Buchungssatz zustande bringen, wollen aber erkannt haben, dass die Stadt europäische Sicherheitsvorschriften nicht beachtet haben. Tolle Leistung. Um es mal klar zu sagen: wenn diese Sicherheitsvorschriften nicht beachtet werden, dann werden auch keine Gelder aus dem Gemeindeverkehrsfinazierungsgesetz fliesen. Punkt. Aber danach sieht es nicht aus.
- (3989 Beiträge) | 25.11.2008 00:26Was passiert eigentlich ...... wenn eines Tages die Sicherheitsvorschriften geändert werden und man nachrüsten muss/will, wie ja schon beim Wattkopftunnel geschehen? Sollte man sich da nicht gleich an höheren Standards orientieren statt an den offenbar niedrigeren, aber nicht zukunftsträchtigen? Dass von Verkehrsmitteln, die barrierefrei sein müssen (laut schon geltenden Vorschriften) auch die Fluchtwege für ALLE, also auch für Rollis, nutzbar sein müssen (also wohl eher noch breiter als die 0,75 m der EU), wird sicher irgendwann kommen ... Bei der jetzigen Planung muss man die Röhre dann aber neu bauen ...
- (1899 Beiträge) | 25.11.2008 08:02LachnummerDa hat einer ein paar §§ gefressen und meint jetzt, er müsse auf den Putz hauen. Lächerlich.
Was auch immer eine "Europäische Richtlinie" (mit großem "E" - oho!) sein soll ... "EG-Richtlinie" wäre wohl passender.
Und warum soll die "gesetzlich zwingend" (?!) sein? Unmittelbare Rechtswirkung entfalten Richtlinien im Regelfall jedenfalls nicht. - (1 Beiträge) | 25.11.2008 15:12Zivilcourage und VernatwortungIch finde nicht, dass es sich um "Krämer" oder "Paragraphenreiter" handelt, sondern um Menschen, die nicht an Realitätsverlust leiden. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Verantwortlichen des Tunnelprojekts genauso umfassend und vorrausschauend informieren würden. Ansonsten scheint mir das "Großprojekt" zum scheitern verurteilt zu sein, was im übrigen auch ganz gut wäre, denn es sind nicht nur die Sicherheitsrelevanten Richtlinien, sondern auch die ganze Finanzierungsproblematik, die mehr als fragwürdig erscheint. Bei klarem Menschenverstand heißt dies: "Stoppt den Tunnelblick!"
- (74 Beiträge) | 25.11.2008 16:40Kritik an Sicherheitsvorschriften ist nur vorgeschobenDerzeit sind fast alle Fluchtwege in mehrstöckigen Gebäuden nicht zur barrierefreien Benutzung ausgelegt, da es sich um Treppen handelt und Aufzüge im Brandfall nicht benutzt werden dürfen.
Entscheidend ist auch nicht, dass ein Rollstuhl benutzt werden kann, sondern dass ein vernünftiges Konzept existiert, wie mobilitätseingeschränkte Menschen im Notfall durch die Rettungskräfte oder andere Menschen in Sicherheit gebracht werden können. Hier sind auch andere Konzepte vorstellbar.
Die Spekulation um mögliche zukünftige Sicherheitanforderungen seitens des Ustrab-Gegners mueck hat nur einen offensichtlichen Zweck: Man muss noch die potentiellen Kosten so hoch treiben, dass das Projekt als nicht mehr finanzierbar erscheint. Vor kurzem wurde wegen der vorübergehend gestiegenen Stahlpreise eine Neuberechnung der Kosten verlangt, inzwischen sind die Stahlpreise ja wieder so stark gesunken, also musste flugs ein neues windiges Argument her. - (745 Beiträge) | 25.11.2008 18:14Wo liegt das Problem,wenn hier die Sicherheitsbedingungen nicht eingehalten werden, lässt sich dass durch entsprechende Sachverständige zweifelsfrei feststellen.
Also nochmal, wo liegt´s Problem??????????? - (209 Beiträge) | 25.11.2008 19:10Um mal das mit den Rollis klarzustellenSelbst ein E-Rolli hat nur eine breite von 60cm. Habe ich selbstz man nachgemessen. Und jetzt sollen mir hier mal ein paar erklären wie man einen E-Rolli so schnell aus der Bahn bekommt. Das knnste mal glatt vergessen, denn so ein ding wiegt mit Fahrer mal so 150-200kg. Da schnappt man sich doch lieber mal den Rolifahrer und schleift ihn hinaus.
Übrigens: Mit dieser Argumentation müsste man sofort den gesammten Europäischen Luftverkehr einstellen, oder wie kommt ein Rollifahrer in einer Minute aus einen brennenden Flugzeug? Da sitzt er ja noch nicht mal im Rolli. Auch dort bleibt nur rausschleifen.
Und die Kombilösung ist auf jeden fall besser für Behinderte (nicht nur Rollifahrerer sondern auch z.B. Blinde) als der status quo.
Und die Lösung wie man einen normalen rolli aus der Bahn bekommt ist ja auch komplett einfach:
Einfach wie in Srassbourg den Gleiskörper im Tunnel Teeren.
Also:
Alles nur Panikmache von ein paar Geschäftsleuten. Einfach ignorieren. - (3989 Beiträge) | 25.11.2008 23:26FluchtwegeDie Höhe der Fluchtwege liegt netterweise 34 cm über Schienenoberkante, also selbe Höhe wie Ausstieg aus Niederflurbahn, das ist also nicht das Problem ...
Es mag Rollstühle ab 60 cm geben, aber das ist eher die untere Grenze. Unter http://www.rehadat.de/ kann man bspw. "Standardrollstuhl" eingeben. Und man braucht ja noch Spielraum beim Fahren und am Boden sind es im gebohrten Tunnel nur 65 cm.
Das Brandschutzgutachten stellt übrigens Verrauchungszeiten und Räumzeiten Selbst-/Fremdrettung nur gegenüber für Haltestellen. Brände im Tunnel selbst werden mit "darf nicht vor kommen bzw. Pech gehabt" weggewischt, sprich: auf Fremdrettung darf man da nicht hoffen, wiel die Röhre sicher schneller verqualmt als eine Haltestelle. - (3989 Beiträge) | 25.11.2008 23:45Besser als status quo?> Kombi ist auf jeden Fall besser für Beh.
Zugang für Mobilitätseingeschr. zum ÖV wird erhebl. komplexer:
Längere Wege für alle zu Halten (weniger H., 2 Zugänge statt ü. ganzer Länge, Weg nach unten)
Für Rollis nur 1 Aufzug = nur 1 Zugang: noch längerer Weg, Abhäng. v.d. Zuverläss. der Technik
Leute, die nur gehbeh. ohne Rolli (o. Kinderwagen, Einkauf, ...), heute ebenerdig einsteigen, sind künftig auf Technik (Rolltr., Aufzug) angewiesen, nix Treppe
Leute mit Orientierungsprobl. (blind, geistige Beh., Sprache, ...) haben auch erhebl. kompliziert. Zugang.
Etc.
Im Prinzip alle oberird. Halte analog zu Herrenstr. niederflurgerecht mögl.: einziger Vorteil für Rollis: auch für Mittelflurer halbherziger Zugang (nur erste 2 Türen) statt Umsteigen außerhalb City.
Mobilitätseingeschr. NICHTreisende mögen Vorteil haben durch Wegfall des obrird. Tram. Aber: U-Strab wird aus ÖV-Mitteln bezahlt, sie hat daher ÖV-Nutzern Vorteile zu bringen und nicht den NICHT-Nutzern!




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