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31.03.2008 16:00
 
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Karlsruhe ps/tdw -
Müssen Studierende im Auslandssemester trotzdem Studiengebühren in Karlsruhe zahlen? (Foto: ka-news)
Helle Aufregung herrscht seit einigen Tagen unter den Karlsruher "Elite-Studenten", die sich in diesem Jahr für ein Auslandssemester entschieden haben. Sie sollen, geht es nach dem Beschluss des Universitätsrektorats vom 27. Februar, ebenfalls die 500 Euro Studiengebühren bezahlen. Genau dies kann, zumindest nach Überzeugung der Studenten, nicht rechtmäßig sein.

Auf Grund des Protests hat das Rektorat, wie die Universität Karlsruhe auf ka-news Anfrage mitteilte, diese Problematik erneut auf die Tagesordnung gesetzt und wird am kommenden Mittwoch wohl endgültig klären, welche Studierenden nun tatsächlich von der neuen Regelung betroffen sind. Jedoch können die Aussagen von Jürgen Becker, Prorektor für Studium und Lehre an der Fridericiana, die dieser gegenüber der "Stuttgarter Zeitung" am vergangenen Freitag tätigte, durchaus als Indiz für den Ausgang der neuen Beratungen genommen werden. Hier stellte er nämlich klar, dass der Beschluss zu vorschnellen Reaktionen geführt habe und einige Zahlungsbescheide wieder zurückgenommen würden. Ebenfalls werden Studierende, die ein Auslandssemester im Rahmen des europäischen Austauschprogramms "Erasmus" absolvieren, dafür weiterhin beurlaubt und somit von der Gebührenpflicht befreit werden.

Allerdings gelte dies nicht für etwaige Aufenthalte an Partneruniversitäten, wie die Landtagsabgeordneten der Grünen Renate Rastätter und Gisela Splett anmerken, da oft Verträge zwischen den Hochschulen bestünden, welche die Gebührenfrage regeln würden. Dennoch sei es nun an der Zeit grundsätzlich zu klären, wie ein Auslands- beziehungsweise Urlaubssemester definiert wird. Bisher wurden Studierende, die ein Auslandssemester absolvierten, generell beurlaubt, und waren somit von sämtlichen Gebührenzahlungen befreit.

Dass dies in Karlsruhe nun nicht mehr so sein soll, verwundert anscheinend auch das baden-württembergische Wissenschaftsministerium. Dieses hat deshalb die Universität bereits um Stellungnahme gebeten. Für weiteren Unmut sorgt die Tatsache, dass laut Landeshochschulgesetz (LHG) nicht das Rektorat, sondern nur der Senat die Richtlinien zur Beurlaubung ändern dürfe, wie Alexander Schopf, Landesvorsitzender der Liberalen Hochschulgruppe, feststellt. Der Senat setzt sich neben dem Rektorat, den Dekanen der einzelnen Fakultäten auch aus Vertretern der Studierendenschaft und anderer universitären Einrichtungen zusammen.

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