Karten-Ansicht: Karlsruhe
Entschädigung für Sicherungsverwahrte - Land legt Berufung ein
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Karlsruhe (dpa/lsw) - Im Verfahren um Entschädigung von ehemaligen Sicherungsverwahrten hat das Land Baden-Württemberg wie erwartet Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft am Montag in Karlsruhe bekannt.
In einem Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe war vier ehemaligen Sicherungsverwahrten im April ein Schmerzensgeld von insgesamt 240 000 Euro zugesprochen worden. Dieses Geld muss das Land Baden-Württemberg oder der Bund bezahlen. In dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schadenersatz Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren.
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Kommentare [10]
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- unbekannt(4000 Beiträge) | 21.05.2012 12:44Und wie ist die Begründung der Berufung?
- (821 Beiträge) | 21.05.2012 16:50Da bleiben 2 Monate Zeit.....ab Urteilszustellung.
- (2080 Beiträge) | 21.05.2012 17:14Begründung?"Weil wir es können", würde ich vermuten.
Ich bezweifle, dass die eine tragfähige Begründung zusammenbringen.
Aber die Bevölkerung erwartet halt, dass man das nicht einfach hinnimmt ... - unbekannt(8066 Beiträge) | 21.05.2012 18:04Aber die Bevölkerung erwartet halt, dass man das nicht einfach hinnimmt ...Genau Regularien hin oder her.
- unbekannt(4000 Beiträge) | 21.05.2012 18:39Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe,wäre eine heftige Bemerkung fällig!
Ich unterstelle mal, dass ich es falsch verstanden habe. - (4510 Beiträge) | 21.05.2012 18:49Was die Bevölkerung erwartet spielt weniger eine Rolle.
Es wird doch ständig auf Verlängerung gespielt. Hierzulande geht offensichtlich nicht viel, ohne alle Instanzen bemüht zu haben.
Vll gibt es ja zwischendurch noch eine Gesetzesänderung, die dann rückwirkend gilt.
Ich weiß, das war jetzt auch kein guter Kommentar.
- unbekannt(8066 Beiträge) | 21.05.2012 19:49Esgibt viele Dinge, die im Gesetz verankert sind und einer Reform bedürfen. Dazu gehört auch das die Bevölkerung nicht mehr alles einfach so hinnimmt. Warum also immer alles durchwinken? Unabhängig davon was es ist.
- (4510 Beiträge) | 21.05.2012 19:11Baden-Württemberg macht das wohl auch als Vorreiter, weil andere Bundesländer später betroffen sind.
Die große Klagewelle kommt doch erst noch. Es sind doch nicht nur diese vier Häftlinge betroffen. - (4510 Beiträge) | 21.05.2012 19:57Was die Sicherheit der Allgemeinheit angeht, gibt es auch unterschiedliche Ansichten, je nach Bundesland.
Diese Burschen sind schon ein Weilchen unterwegs. Man will die Bevölkerung eben nicht unnötig aufregen, wenn es mal nicht um die täglichen Fernsehkrimis geht.
Die luxemburgische Polizei hatte aber Fotos veröffentlicht.
Schon die Tatsache, dass wieder einmal ein Hochsicherheitstrakt geknackt wurde und gleich drei Täter verschwunden sind, ist doch erstaunlich. Die hatten einen Helfer von Außen, der sogar von den Überwachungskameras gefilmt wurde, als er den Zaun aufschnitt. - (3234 Beiträge) | 21.05.2012 20:52Schätze die Berufungwird nicht viel Erfolg haben. Es wurden damals beim Verfassen des Gesetzes gravierende Fehler gemacht und das hätte man erkennen müssen. Ein rückwirkender Eingriff in gefällte Urteile schaffen keine Rechtssicherheit, für niemanden, weder für Täter noch Opfer. Und für die damalige Schlampigkeit müssen heute die Allgemeinheit und in gewisser Weise auch die Opfer büßen.




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