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Eine Kuh, ein Eros-Center und weitere Fälle des Verwaltungsgerichts [0]

Karlsruhe (fred) - Darf eine Kuh im Wohngebiet leben, ein Eros-Center im Gewerbegebiet eröffnet werden? Ist der Bau des Edeka-Fleischwerks in Rheinstetten rechtens, haben Blumenläden am Muttertag ein Sonderöffnungsrecht? Das sind nur einige der Fälle, über die die 14 Kammern des Verwaltungsgerichts 2008 zu entscheiden hatten, wie Präsident Hans Strauß bei der Vorstellung des Geschäftsberichts mitteilte.

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Gleich in zwei Verfahren befasste sich die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts mit dem in Rheinstetten geplanten Edeka-Fleischwerk (siehe auch: "Rheinstetten beschließt Bebauungsplan für Fleischwerk"). In den Verfahren versuchten einmal ein Bürger und einmal die Freien Wähler Rheinstetten schon das Bebauungsplanverfahren aufzuhalten und einen Satzungsbeschluss zu verhindern.

Weil den Antragstellern das Rechtsschutzbedürfnis oder die Antragsbefugnis fehlte, wurden beide abgewiesen. "Wir erwarten aber weitere Verfahren in dem Fall. Wenn zum Beispiel Anwohner gegen den Bebauungsplan klagen", sagte der Präsident des Verwaltungsgerichts.

Demonstrationen zum Nato-Gipfel

Auch der Nato-Gipfel in Baden-Baden beschäftigte die Richter, allerdings in weit geringerem Umfang als zuvor angenommen. In nur drei Fällen, einer davon wurde gleich an das zuständige Verwaltungsgericht Freiburg verwiesen, war das Gericht mit Rechtsstreitigkeiten befasst. So bestätigte das Karlsruher Verwaltungsgericht die Einschränkung eines Demonstrationszugs beim Nato-Gipfel.

Im zweiten Fall wurde die Meldeauflage der Stadt Gaggenau bestätigt. Die hatte von einem potentiell gewalttätigem Demonstranten gefordert, sich während des Gipfels persönlich bei der Stadt zu melden, damit er nicht an den Gipfel-Demonstrationen teilnehmen konnte.

Kuh Paula und ein Eros-Center im Gewerbegebiet

Neben den zahlreichen Verfahren von öffentlichem Interesse gab es auch einige kuriose. So der Fall der Kuh Paula. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Landratsamts Enzkreis, die es dem Eigentümer eines Schafhofes untersagte, Großtiere auf seinem Hof zu halten. Nachbarn hatten sich über Gestank und Lärm beschwert, weil der Eigentümer des in einem Wohngebiet gelegenen Hofs eine Kuh (Paula), zwei Kälber, ein Schwein und eine Ziege hielt.

Der Fall eines Erotik-Centers in einem Pforzheimer Gewerbegebiet soll in diesem Jahr entschieden werden. Die Kläger, die Inhaberin eines Gewerbegebietes und ein Obst- und Gartenbauverein, halten das Bauvorhaben eines Appartementhaus mit 30 Zimmern für unzulässig. Strauß: "Es ist zu prüfen, ob das Haus wesentlich stört." Da das Center, das rechtlich als Gewerbe gelte, auch in einem Gewerbegebiet angesiedelt werden soll, spreche eher für die Zulässigkeit.

Mehr Sportwetten, weniger Studiengebühren

Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 3.954 Verfahren beim Verwaltungsgericht ein. Davon waren zwar die meisten zur Vergabe von Studienplätzen (625). "Die Zahl von Klagen über Studiengebühren (21) spielt aber keine bedeutende Rolle mehr", informierte Strauß.

Rückläufig sei auch die Zahl der eingegangenen Asylverfahren. "Ein Trend, den wir schon seit einigen Jahren beobachten", sagte Strauß. Grund sei die hohe Zahl von Widerrufsverfahren, also solchen Verfahren, bei denen die Asylbewerber ein weiteres Mal gegen ihre Abschiebung klagten. Damit sei auch ein Personalrückgang verbunden, derzeit arbeiten 32 Richter am Verwaltungsgericht, drei weniger als 2007.

Stark angestiegen ist allerdings die Zahl der Verfahrenseinänge bezüglich Sportwetten. Waren es 2007 noch 87, verdreifachte sich die Zahl 2008 fast (246 Verfahrenseingänge).

Mehr zu: Verwaltungsgericht Geschäftsbericht Fleischwerk

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