Eilantrag der Kombi-Gegner abgelehnt
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Karlsruhe (ps/tan) - Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Dienstagvormittag mitteilt, wurde der Eilantrag der Bürgerinitiative "Stoppt das Millionengrab" gegen die Stadt Karlsruhe auf Zulassung und Durchführung eines Bürgerentscheids abgelehnt.
Die Organisatoren des Bürgerbegehrens übergaben bis Ende Oktober Unterschriftenlisten mit insgesamt 22.725 gültigen Unterschriften. Der Gemeinderat entschied hierauf in öffentlicher Sitzung am 17. November die Durchführung eines Bürgerentscheids zu der obigen Frage mangels Vorliegens der Zulässigkeitsvoraussetzungen abzulehnen.
Die Antragssteller hatten sich in ihrem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz unter anderem auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes bezogen, das erfordere, den Bürgerentscheid im Wege der einstweiligen Anordnung zuzulassen und durchzuführen. Wenn die Stadt mit den Ausführungen des Vorhabens begonnen habe, würde dem Bürgerentscheid faktisch die Grundlage entzogen.
Eilantrag hätte keinen Baustopp bringen können
Dieser Rechtsauffassung ist das Verwaltungsgericht nach eigenen Angaben nicht gefolgt. Die Ablehnung wird begründet mit: "Der Antrag ist unzulässig und im Übrigen auch unbegründet." Das Begehren des Antragstellers auf Durchführung eines Bürgerentscheids nähme die Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren vorweg und widerspräche somit Wesen und Zweck der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Dieses Begehren sei damit im Grundsatz unzulässig.
Weiter heißt es in der Begründung des Gerichts, die Initiatoren des Bürgerbegehrens hätten den Bürgerentscheid "bereits zu einem früheren Zeitpunkt (...) ins Werk setzen" können. Dann hätte in einem Hauptverfahren der Anspruch geltend gemacht werden können. Zudem hätte mit dem beantragten Eilrechtsschutz kein rechtlich bindender Baustopp für den Stadtbahntunnel unter der Kaiserstraße bewirkt werden können. Erst ein erfolgreicher Bürgerentscheid selbst könne die Stadt an der Ausführung des Vorhabens hindern.
Antragsteller konnten Argumente der Stadt nicht widerlegen
Gleichzeitig sei der Anspruch auf Durchführung nicht geklärt, denn der Eilantrag sei unbegründet. Nach einer Prüfung durch das Gericht sei das Bürgerbegehren verfristet, da es sich gegen einen Gemeinderatsbeschluss richte. Die in der Gemeindeordnung vorgesehene Frist von sechs Wochen sei verstrichen. Spätestens durch die Bekanntgabe des Beschlusses des Gemeinderats vom Oktober 2008 sei diese Frist ausgelöst worden, da die Stadt damit die bereits zuvor getroffene Entscheidung für die Realisierung der Kombilösung fortgeschrieben und bekräftigt habe.
Im Weiteren sei die Kostenfrage für den Fall einer alleinigen Durchführung des Kriegsstraßenumbaus nicht geklärt worden. So sei den Ausführungen der Stadt, dass ohne die Untertunnelung der Kaiserstraße die Förderungsfähigkeit des Projekts verloren gehe und Karlsruhe somit die Kosten dafür selbst tragen müsste, von Seiten der Antragssteller nichts entgegengesetzt worden.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig, es kann binnen zwei Wochen beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde eingelegt werden.
Mehr zu: Kombilösung "Stoppt das Millionengrab" Bürgerentscheid Urteil
- (207 Beiträge) | 22.12.2009 12:11Weihnachtsgeschenk!Endlich ist der Spuk vorbei! Vielen Dank an das Verwaltungsgericht für das vorzeitige Weihnachtsgeschenk. Jetzt können udoh, mueck und Ihre Kameraden wieder dem Berufsleben nachgehen. Herr Wenzel und die Freien Wähler gehen dahin wo Sie hingehören: Die politische Bedeutungslosigkeit und ka-news kann sich wieder auf Journalismus konzentrieren.
- (87 Beiträge) | 22.12.2009 12:36Da CapoSchließe mich ihrer Meinung 100% ig an und hoffe auch inbrünstig das endlich Schluß mit "Nein" Ist. Es reicht, schon der Versuch war törricht. Jetzt sollten sich die Gegner beruhigen, schön Weihnachten feiern undin 15 Jahren sieht die Welt in Karlsruhe mit Sicherheit besser aus als jetzt und wir werden nicht in Sack und Asche gehen wegen der U-Strab. Ich freue mich drauf, wnn's nur schneller ginge..
- (295 Beiträge) | 22.12.2009 12:49Schliese mich da voll und ganz an.......Badner85 an.
Zusatz:
Diese Damen und Herren der Gegner werden dann die ersten sein,
die dann den Tunnel auf Staats-/Land-/Stadtkosten
durchfahren werden. - (116 Beiträge) | 22.12.2009 19:31@JOSIWürdest du mir bitte erklären, was du mit deinem Zusatz sagen willst?
- (3235 Beiträge) | 22.12.2009 12:12passend zu Weihnachten...Unser täglich U-Strab gib uns heute...
mehr sag' ich dazu nicht - (1132 Beiträge) | 22.12.2009 12:15Bürgerwille uninterssant?Gibt es also keine Möglichkeit mehr, dass Bürger gegen eine "Entscheidung" von "oben" Einspruch erheben? Offensichlich reichen dem Gericht über 20.000 amtlich anerkannte Unterschriften nicht aus um zu zeigen, dass da was brodelt ...
Immerhin ist das URTEIL noch NICHT RECHTSKRÄFTIG ! - (974 Beiträge) | 22.12.2009 12:16Das istdie Demokratie Deuschlands
- (621 Beiträge) | 22.12.2009 12:41Richtig!Und das Gericht hat sogar erklärt wie man es hätte machen müssen.
So manch einer sollte wirklich mal sein Demokratieverständnis überdenken. - (5483 Beiträge) | 22.12.2009 13:35und ich erlaube mirnochmal drauf hinzuweisen, dass ich auf einen der Gründe der Ablehnung schon während des laufenden Bürgerbegehrens hingewiesen habe. Die - tut mir leid, es ist so - Kaschperl der Initiative haben aber statt auf mich zu hören mit Kritik oder Ignoranz geantwortet. Ich bin kein Jurist und von öffentlicher Verwaltung habe ich noch weniger Ahnung. Das zeigt aber umso mehr, dass es nichts als gesunden Menschenverstand brauchte, um die Schwächen der Initiative und des Begehrens zu sehen.
- (3940 Beiträge) | 22.12.2009 12:39Was heißt rechtskräftig.......es gibt keinen Baustopp und somit auch kein Verbot Veträge abzuschließen. Und mit jedem Vertrag mehr, der abgeschlossen wurde, bis es zu einer Hauptverhandlung kommt, wird es immer unmöglicher die U-Strab zu stoppen. Nochmal zum Mitschreiben: es kommt auf die sechs Wochen an. So steht es im Gesetz.
- (295 Beiträge) | 22.12.2009 12:43Bürgerwille war 2002......das die KOMBI-Lösusung gebaut wird ! ! !
Auch habe ich früher schon drauf hingewiesen das u.a. die
6 Wochen frist abgelaufen ist. Darüber wurde damals von den
Gegnern nur gelacht darüber und gespottet,
warum der OB das dann nicht schon gesagt hat wenn es so wäre!
Die gegner habe nicht nur viel Falsch gemacht,
sie kennen auch keine Demokratie, denn das hiese
man müste den Willen der Bürger die ein JA stimmten,
anerkennen!
Dieses können sie aber nicht !
Frohe Weihnachten - (5483 Beiträge) | 22.12.2009 13:31genau, und außerdem:Nach der Feststellung des Bürgerwillens 2002 wurde das Projekt begonnen und läuft jetzt seit 6 Jahren, dass nun die Bagger rollen ist nur scheinbar ein Einschnitt, letztlich ist es nur ein weiterer kleiner Punkt im Gesamtprojekt. Es ist vollkommen absurd, um nicht zu sagen absudoh aus der Demokratie fordern zu wollen, dass ein Projekt während seiner Laufzeit immer und immer wieder durch Abstimmungen überprüft werden soll. Und wenn's dann abgebrochen würde, aber im Jahr drauf eine Mehrheit doch wieder will, soll man dann wieder von vorne anfangen? Soll man auch 2012 noch abbrechen können?
- (621 Beiträge) | 22.12.2009 12:51"Bürgerwille"Es geht überhaupt nicht darum ob 20 oder 50tausend unterschrieben haben bzw. hätten. Ich finde es auch nach wie vor befremdlich hier immer wieder den Begriff "Bürgerwillen" heranzuziehen, was faktisch ganz einfach falsch ist. 20.000 Unterschreiber repräsentieren gerade mal 1/10 der wahlberechtigten Karlsruhe und erst wenn eine mehrheitlich von den Bürgern getroffene Entscheidung vorläge könnte man vom Bürgerwillen sprechen. Alles andere ist die Willenserklärung einer Minderheit.
- (629 Beiträge) | 22.12.2009 14:36Ach udoh...Wenn man die kompentente Herangehensweise der Kombigegner an das Thema Bürgerentscheid so betrachtet, bin ich froh dass sich Eure Alternativvisionen nicht in der Realität beweisen müssen. Eure wasserdichte Strategie fällt aufgrund handwerklicher Fehler bisher mit Pauken und Trompeten vor jedem Gremium und vor Gericht durch aber Schuld sind immer die anderen.
Wenn Eure Visionen genauso stümperhaft sind, dann könnte man bei deren Umsetzung das Buch sowieso zu machen. - (974 Beiträge) | 22.12.2009 12:15Ich bin mal gespannt,ob sich die Pro-Kombilösungs Heinis auch noch freuen wenn die Kosten explodieren. Ob man das dann auch über Vergnügungs- und Hundesteuern regeln kann.
- (5483 Beiträge) | 22.12.2009 12:28alla gutdann bleiben halt nur Untergrund und bewaffneter Widerstand
- (116 Beiträge) | 22.12.2009 22:14@tok"dann bleiben halt nur Untergrund und bewaffneter Widerstand"
Öhm, Du willst aus dem U-Strabtunnel bewaffneten Widerstand leisten?
Gegen wen?
Gegen die Schwabeninvasion in Karlsruhe? - (3940 Beiträge) | 22.12.2009 12:36So,.......damit hat das Verwaltungsgericht den OB bestätigt. Auch in der Begründung der Ablehnung. Das war vorher so klar, dass ich mich frage, was für Rechtsanwälte die Kombi-Gegner hier hatten.
- unbekannt(46 Beiträge) | 22.12.2009 13:01rechtsfragender RA der Kombigegner hieß Arno Stengel und ich denke mal, daß seine Karriere nun vorbei ist.
Eine Rechtseinschätzung (von der jeder Jurastudent im ersten Semester weiß, daß sie falsch ist) zu geben, nur weil die Auftraggeber (die Tunnelgegner) diese hören wollen ist nicht sehr zuträglich für die Karriere.
Die ganze Stadt weiß doch jetzt was das für ne Lusche ist, von dem läßt sich bestimmt niemand vertreten....
Als Millionengrag-Ini-Mitglied würde ich ihn auf Rückgabe seiner Bezahlung verklagen! - (5483 Beiträge) | 22.12.2009 13:25iwoman tut halt, was der Kunde will, nicht, was er braucht, das ist nicht nur bei Rechtsanwälten so, aber dort besonders ausgeprägt. Das wissen auch seine Kollegen.
Eine Juristen-Lusche verliert einen Prozess, den man garnicht verlieren kann. Aber auf aussichtslosem Posten zu verlieren, tja, mein Gott, was will man machen?




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