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Edeka Fleischwerk: "Kein Rechtsschutzinteresse" für Bürgerbegehren [1]

Karlsruhe (ps/rwo) - Das Verwaltungsgerichts Karlsruhe gab heute die Begründung bekannt für seine Entscheidung vom 26. Januar. Hierin hatte es einen von einem Bürger beantragten Verfahrensstopp abgelehnt. Das Edeka Fleischwerk kann also weiter geplant werden.

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Justitia ohne Augenbinde: Das Bundeskabinett hat Regeln für «Deals» vor Gericht festgelegt - Kritiker sprechen vom Handel mit der Gerechtigkeit. (Bild: dpa)
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Der Verfahrensstopp war vom einem Mitinitiator und Unterzeichner des geplanten Bürgerbegehrens beantragt worden. Dieses soll einen Bürgerentscheid über die geplante Ansiedelung der Edeka-Fleischfabrik herbeiführen. Der Antragsteller befürchtete, dass vollendete Tatsachen geschaffen würden, wenn das „Edeka Fleischwerk“ weiter vorbereitet werde. Damit werde der Bürgerentscheid faktisch vereitelt. Er beantragte deshalb einstweiligen Rechtschutz.

Das Gericht teilte die Befürchtung des Antragstellers nicht. Es fehle bereits am Rechtsschutzinteresse. Der beabsichtigte Bürgerentscheid werde allenfalls in vernachlässigbarer Weise beeinträchtigt.

Gemeinde handelt auf eigenes Risiko

Demnach kann der Bebauungsplan zunächst weiterbetrieben werden. Ebenso kann ein Vertrag mit dem Bauherren abgeschlossen werden. Auch die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans kann schon vorgenommen werden, ohne das Ergebnis des Bürgerentscheides abwarten zu müssen. Das Gericht sieht hierin keine wesentliche Behinderung in Hinblick auf das Ziel des Bürgerentscheides. Für die beantragten Maßnahmen habe eine Notwendigkeit nicht glaubhaft dargelegt werden können.

Zudem sähen es die gesetzlichen Bestimmungen nicht vor, dass eine Gemeinde ein Vorhaben wegen eines schwebenden Bürgerbegehrens ruhen lassen müsse. Die Gemeinde handele allerdings auf eigenes Risiko, wenn sie dieses nicht abwarte. Sie habe insbesondere eventuell entstehende finanzielle Nachteile zu tragen.

Grundsätzlich bezweifelte das Gericht , ob die gewählte Fragestellung überhaupt geeignet sei, das Vorhaben zu verhindern. (Gefragt wird: "Stimmen Sie der geplanten Ansiedlung der Edeka-Fleischfabrik auf dem Gelände östlich des Gewerbegebiete Neue Messe zu?").
Keine Auskunft gibt das Verwaltungsgericht in seiner Presseerklärung über die grundsätzliche Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zum geplanten Fleischwerk.

Alle Fakten, Meinungen und Berichte finden Sie in unserem Dossier zum Streit ums Fleischwerk. Klicken Sie hier

Mehr zu: Fleischwerk Edeka Verwaltungsgericht

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Kommentare [1]
Hinweis: Kommentare geben nicht unbedingt die Meinung von ka-news wieder.
  • (1899 Beiträge) | 31.01.2009 08:47
    Boah ...
    "Grundsätzlich bezweifelte das Gericht , ob die gewählte Fragestellung überhaupt geeignet sei, das Vorhaben zu verhindern. (Gefragt wird: "Stimmen Sie der geplanten Ansiedlung der Edeka-Fleischfabrik auf dem Gelände östlich des Gewerbegebiete Neue Messe zu?"). "

    Zu blöd, einen ordentlichen Text für das Bürgerbegehren zu formulieren? Wer solche Anführer hat, braucht keine Gegner mehr ...
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