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Bürgerbegehren zum Edeka-Fleischwerk scheitert vor Gericht [3]

Karlsruhe (ps) - Der Bürgerentscheid über die Ansiedlung des Edeka-Fleischwerks, den zahlreiche Bürger von Rheinstetten gefordert haben, ist vorerst auch vom Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht ermöglicht worden.

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Frische Schweinehälfte vor der Zerlegung
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Frische Schweinehälfte vor der Zerlegung
Foto: Stefan Schneider / PIXELIO
Frische Schweinehälfte vor der Zerlegung
Zunächst hatte die Stadt das von der Interessengemeinschaft Rheinstetten (IGR) ins Leben gerufene Bürgerbegehren aus mehreren Gründen abgelehnt. Hiergegen hat sich ein in der IGR engagierter Bürger mit Unterstützung durch die Karlsruher Kanzlei Brillinger Rechtsanwälte gewendet. Mit einem Eilantrag wollte der Bürger, ein Mitbegründer der IGR, unter anderem die vorläufige Einstellung des Bebauungsplan-Verfahrens erreichen. Dies lehnte das Verwaltungsgericht Karlsruhe am heutigen Dienstag ab. Die Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor.

Die Stadt Rheinstetten hatte sich immer wieder auf die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens berufen und wurde dabei vom Regierungspräsidium Karlsruhe unterstützt. Die Ablehnung wurde vor allem damit begründet, die Gemeindeordnung verbiete Bürgerentscheide über Bauleitpläne ausnahmslos, so dass kein Ermessen bestehe. Zuletzt hatte die Stadt Rheinstetten gegenüber dem Verwaltungsgericht auch damit argumentiert, die Frage auf den Unterschriftenlisten „Stimmen Sie der geplanten Ansiedlung der Edeka-Fleischfabrik auf dem Gelände östlich des Gewerbegebiete Neue Messe zu?“ sei nicht bestimmt genug. Letztlich sollte die Meinungsoffenheit der IGR, die lediglich eine Entscheidung durch die Bürger erreichen wollte, nun zur Unzulässigkeit des Begehrens führen.

Anwalt hält Bürgerentscheid für möglich

Nach der seit heute Vormittag vorliegenden Anordnung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe kann das Bebauungsplan-Verfahren nun vorerst weitergeführt werden. Ob die Stadt Rheinstetten grundsätzlich einen Bürgerentscheid durchführen darf, wird sich erst aus der schriftlichen Begründung ergeben. „Nach unserer Auffassung bietet die Gemeindeordnung entgegen der Ansicht der Stadt durchaus Auslegungsspielräume, die für die Zulässigkeit eines Bürgerentscheides über das Fleischwerk sprechen“ erläutert Rechtsanwalt Dr. Marc Löbbecke, der den klagenden Bürger vertritt. „Wir werden prüfen, ob wir gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.“ Grundsatzentscheidungen über das „Ob“ einer Planung wie von der IGR beabsichtigt sind nach der Ansicht des Rechtsanwalts möglich, weil dies dem Willen des Gesetzgebers entspreche. Die Position der Stadt Rheinstetten schwäche generell die Mitwirkungsrechte der Bürger bei der baulichen Entwicklung einer Gemeinde.

Die Stadt Rheinstetten hatte das Begehren auch wegen Überschreitung einer sechs-Wochen-Frist nach dem Aufstellungsbeschluss vom Februar 2007 für unzulässig gehalten. Wegen dieser formalen Fristfrage hatte die IGR vorsorglich kürzlich nochmals einen Bürgerentscheid beantragt, der sich allerdings mit dem bisherigen Antrag voll deckt. Die IGR weist jegliche von Oberbürgermeister Sebastian Schrempp erhobenen Vorwürfe, die IGR benutze die Unterschriften ohne den Willen der Unterzeichner, nachdrücklich zurück. Das oberste Ziel der IGR sei, den Willen der Bürger durchzusetzen.

Für das Edeka-Fleischwerk bedeutet die Entscheidung nun, dass die Planungsverfahren weiter laufen. Heute Abend steht in Rheinstetten der Durchführungsvertrag zum Fleischwerk auf der Tagesordnung; in Karlsruhe berät der Gemeinderat am heutigen Dienstag über die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan. Es bleibt daher eine politische Entscheidung, ob das Fleischwerk neben der Neuen Messe gebaut werden darf.

Alle Fakten, Meinungen und Berichte finden Sie in unserem Dossier zum Streit ums Fleischwerk. Klicken Sie hier

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