Betrugssichere Wahlmaschine?
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Karlsruhe pjs -
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Kernstück der Abstimmung mit "Bingo Voting" ist dabei ein Zufallszahlengenerator, der noch vor der eigentlichen Wahl für jeden Kandidaten eine Zufallszahl ermittelt. Hat der Wähler sich dann für einen Kandidaten entschieden, erzeugt der Zufallsgenerator eine weitere Zufallszahl, die dann zu der Wahlmaschine geschickt wird. Nach erfolgter Wahl wird ein Beleg ausgedruckt, auf dem die vor der Abstimmung für jeden Kandidaten erzeugten Zufallszahlen angeführt sind, allerdings mit einem kleinen Unterschied.
Wähler sieht sofort ob richtig abgestimmt wurde
Die nach der Wahl ermittelte Zufallszahl steht jetzt an Stelle der alten Zufallszahl hinter dem Kandidaten, der gewählt worden ist. Der Wähler muss jetzt nur noch die Richtigkeit seiner Wahl nachprüfen, indem er sich vergewissert, ob diese neue Zufallszahl tatsächlich hinter dem von ihm gewünschten Kandidaten steht. Die Korrektheit der Abstimmung insgesamt wird durch die Veröffentlichung der abgegebenen Stimmen, der ausgedruckten Belege, der Liste der ungebrauchten Zufallszahlen sowie den Beweis, dass diese nur auf einem einzigen Wahlbeleg benutzt wurden, gewährleistet.
Durch dieses Verfahren könne sich der Wähler selbst von der Richtigkeit seiner Abstimmung überzeugen, so das EISS. Bei einer anschließenden Prüfung der Wahl in der Öffentlichkeit durch Wahlbeobachter könnten diese zwar die Korrektheit der Abstimmung nachprüfen, nicht aber wer für welchen Kandidaten votiert hat. Mit-Entwickler Dr. Jörn Müller-Quade sieht die Vorteile des Systems vor allem in dem vertrauenswürdigen Zufallszahlengenerator, "der wirksamer gegen Manipulationen geschützt werden kann als ein Computer".
Röhrich: Viele zu Unrecht skeptisch gegenüber Wahlgeräten
Auch für seinen Kollegen Stefan Röhrich ist sicher: "Arbeitet der Zufallszahlengenerator korrekt, ist die Richtigkeit der Abstimmung gewährleistet." Eine Manipulation des Generators, der später neben der Wahlmaschine mit in der Wahlkabine stehen soll, hält er für ausgeschlossen. Die zwei im Januar eingesetzten Geräte würden zunächst nur als Prototypen auf Praxistauglichkeit getestet, die Geräte seien allerdings für einen späteren umfangreichen Einsatz in der Politik vorgesehen.
Lediglich die Politik selber sei eine Entscheidung über den Gebrauch von elektronischen Wahlmaschinen in Deutschland schuldig geblieben, so Röhrich weiter. In Details müsse "Bingo Voting" zudem noch an die Bundeswahlgeräteverordnung angeglichen werden. "Auch weite Teile der Bevölkerung seien zu Unrecht verunsichert, was den Gebrauch und die Sicherheitsaspekte von elektronischen Wahlgeräten angeht", merkt Röhrich an. Das aus den Prototypen entstandene fertige Produkte erwarte er deshalb nicht in nächster Zukunft.



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