Bengalo-Prozess: Fan aus Karlsruhe gewinnt gegen FC Bayern München
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Karlsruhe (dpa) - Fußball-Vereine können ihre Fans grundsätzlich dafür haftbar machen, wenn durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Stadion Strafzahlungen fällig werden. Dazu müssen die Clubs die Täterschaft allerdings klar nachweisen, entschied das Karlsruher Landgericht (Az. 8 O 78/12).

Der FC Bayern München wollte von einem Fan wegen Feuerwerk eine Entschädigung eintreiben. Foto: Patrick Seeger
In dem Verfahren wollte der FC Bayern München von einem Fan aus der Region Karlsruhe eine Entschädigung von 15.000 Euro eintreiben. Das entspricht jener Summe, die der Verein nach dem Champions-League-Qualifikationsspiel gegen den FC Zürich im August des vergangenen Jahres an die Europäische Fußball-Union UEFA zahlen musste, weil seine Anhänger im Stadion bengalische Feuer entzündet hatten.
Die Richter gaben dem Verein in seinem Anliegen grundsätzlich Recht. Sie sprachen den badischen Fan dennoch frei, weil der FC Bayern dessen Schuld nicht eindeutig nachweisen konnte. So hatten zwei von drei Belastungszeugen einen völlig unbeteiligten Anwalt, der im Zuschauerraum saß, als Täter identifiziert.
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Kommentare [16]
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- (5308 Beiträge) | 29.05.2012 18:33das ist wohl auch einer von der Sorte,die für alle Fälle ein Set FCB-Bettwäsche in der Kommode hat.
Selbst schuld, wenn er zu den Seppln hinpilgert! - (112 Beiträge) | 30.05.2012 14:35Die Seppels spielen in der 1.Liga, die Seckel spielen wonochmal ?Und nicht vergessen: Zuschauerrandale und durchgeknallte Fans sind dort nicht zu sehen. Das Stadion ist selbst finanziert und der Verein schuldenfrei. Was gibts da also noch zu meckern ?
Und meines Wissens hat der Seppelverein soviel Geld für KSC Spieler bezahlt, und was wurde daraus gemacht ?
Als lieber zu den Seppels pilgern, als 3.Ligagekicke gegen Oberhausen, Bielefeld und Offenbach. - (455 Beiträge) | 30.05.2012 15:18Bennobaumstark
- (2293 Beiträge) | 30.05.2012 16:25Genauso wie ...Oberhausen aus der 3. Liga!
- (112 Beiträge) | 31.05.2012 11:56Die Wahrheit ist...nicht ich bin raus, aber Du auf Samstag 18 Uhr abonniert oder Seite 3 der regionalen Sportausgabe.
Viel Spaß beim Analysieren der Spiele und der Vereinspolitik. - (1203 Beiträge) | 29.05.2012 20:39Zwei....der drei "Belastungszeugen" erkannten urplötzlich im Gerichtssaal einen (völlig unbeteiligten) Anwalt als Täter.
Wie billig, peinlich und vor allem völlig unglaubwürdig war denn dieses abgesprochene Schmierentheater. Und dem Gericht scheinen die Hände gebunden. - (78 Beiträge) | 29.05.2012 21:19Bayern?kann man ihm die Strafe nicht dafür aufdrücken, dass er Bayern gut findet?
- (629 Beiträge) | 30.05.2012 07:53vom Prinzip gutDie Vereine sollten dieses Urteil konsequent umsetzen und die Strafen den ermittelbaren Tätern aufbrummen. Schont die Vereinskasse und wirkt wenns dann auch mal vollzogen wird abschreckend. Zumindest auf die, die "unbeteiligt" dabei stehen und dann doch mittendrin sind. Diese sensationsgeilen werden es sich dann zweimal überlegen, ob Ihnen der Platz in der ersten Reihe dann noch soviel Wert ist. Die hartgesottenen Stimmungsmacher (Zündler) wird das aber sicher auch nicht abhalten. Denn für diese kommt kurz nach der Menschenwürde auch gleich das selbst eingeräumte Recht auf das Abbrennen von Feuerwerk im Stadion.
- (664 Beiträge) | 30.05.2012 09:01Bekommt der Täter eigentlich auchein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz?
Feuerwerke der Klassen II und T1 - (1352 Beiträge) | 30.05.2012 09:19Welcher Täter?Der hier erwähnte Bayern-Fan war ja laut Gericht nicht der Täter, ergo auch kein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
Das wäre aber eh Strafrecht (Staatsanwalt) während die Forderungen der Vereine Zivilrecht sind. - (664 Beiträge) | 30.05.2012 09:42Würde er denn, wenn man ihn ermittelt?Zieht ein Zivilprozess in diesem Sachverhalt automatisch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach sich?
- (1352 Beiträge) | 30.05.2012 10:20Ich bin kein Juristdaher nur meine Laienmeinung und diese mit aller gebotenen Vorsicht

a) ich bin mir nicht mal sicher, ob das Abbrennen einer Seenotfackel gegen das Sprengstoffgesetz verstößt (evtl. aber gegen das eine oder andere Gesetz)
b) ob wegen so etwas (niemand wurde verletzt) die Staatsanwaltschaft von sich aus die Ermittlungen aufnimmt wage ich zu bezweifeln. Hängt aber wohl auch immer von der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem "öffentlichen Interesse" ab. Wobei gerade letzteres schwer abzuschätzen ist. Siehe aktuell, drohendes Sommerloch, Kerner und Co treiben die Sau durch's Dorf wie nix gutes und gleich nach AlQuaida kommt ja eh der sogenannte "sogenannte Fan"/Ultra/Hool/$phöserPursche™
c) erfolgt eine Anzeige (versuchte fahrlässige Körperverletzung???) durch Dritte (Verein, Umstehende, Bullizei, ...) kann es schon sein, dass Ermittlungen aufgenommen werden.
d) wenn der Täter aber gerichtlich überführt ist und zivilrechtlich schon zu Schadensersatz an de - (1352 Beiträge) | 30.05.2012 10:21Hopplad) wenn der Täter aber gerichtlich überführt ist und zivilrechtlich schon zu Schadensersatz an den Verein verurteilt wurde (hier geht's ja um 15kEUR) dürfte dies die zu erwartende Strafe eh um das x-fache übersteigen, weswegen wohl auch wieder nichts passiert.
wie schon gesagt, jm2c - (664 Beiträge) | 30.05.2012 10:37Danke für die ausführliche AntwortBei a.) wäre das ja
Feuerwerkskörper der Klasse T1
Die Gegenstände dürfen nur im gewerblichen Bereich bzw. für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden.
und:
Das illegale Abbrennen von Pyrotechnik im Fußball-Stadion oder bei anderen öffentlichen Veranstaltungen wird als versuchte gefährliche Körperverletzung eingestuft, unabhängig davon, ob auf Anhieb Verletzte oder sonstige Geschädigte festzustellen sind (siehe auch § 23 1.SprengV und § 35 (2) der VStättVO ). Gegen die Personen werden neben einer entsprechenden Strafe mehrjährige bundesweite Stadionverbote verhängt! Seit 01.04.2003 wird das Mitführen von Rauchpulver oder Bengalfackeln nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet - (7 Beiträge) | 30.05.2012 09:26StrafhöheWobei mir die Höhe der Strafen sehr willkürlich erscheinen und mit Sicherheit anfechtbar sind.......
- (664 Beiträge) | 30.05.2012 09:41Die Frage wäre richtiger gewesen:Würde er, wenn man ihn ermittelt.




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