24-Jähriger vor Gericht
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Karlsruhe ps/de - Unter anderem wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole muss sich am kommenden Mittwoch, 20. Februar, ein 24-Jähriger vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Dem Mann aus dem Landkreis Karlsruhe wird vorgeworfen, über das Internet die Datei "Projekt Schulhof - Anpassung ist Feigheit" verbreitet zu haben. Die Datei, weitgehend identisch mit der gleichnamigen Musik-CD (ka-news berichtete), enthielt rechtsextreme Propaganda und als "Lieder aus dem Untergrund" bezeichneten "Rechtsrock".
Bis vor etwa drei Jahren soll der Angeklagte über eine Internet-Tauschbörse die Datei "Projekt Schulhof - Anpassung ist Feigheit" zugänglich gemacht haben. Damit knüpfte er an eine Aktion an, mit der Rechtsextremisten bereits seit Frühjahr 2004 bei Kindern und Jugendlichen gezielt Interesse für die rechte Szene wecken wollten.
Den Staat beschimpft und verächtlich gemacht
Die gleichnamige CD wurde im Sommer und Herbst 2005 bundesweit in erheblicher Zahl kostenlos unter anderem auf Schulhöfen verteilt. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe spricht von 45.000 hergestellten CDs. Behörden und Schulverwaltungen konnten damals der Verteilung zwar entgegenwirken, sie aber nicht gänzlich verhindern. Auf der CD und auf der vom Angeklagten öffentlich zugänglich gemachten Datei befanden sich laut Statsanwaltschaft unter anderem 19 Musiktitel rechtsextremer Bands aus Deutschland und den USA.
Aus Aufmachung und Zusammenstellung der Titel gehe hervor, dass die Verfasser der CD sich gegen das aus ihrer Sicht undemokratische und korrupte System unter anderem in Deutschland, aber auch gegen die Obrigkeit als solche wenden. "Die Texte dokumentieren, dass man sich in aggressiv-kämpferischer Weise insbesondere gegen den Staat, seine Funktionsträger, Politiker und gegen die Verfassung wendet", heißt es weiter in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. "Der Staat und seine verfassungmäßige Organisation werden in den 'Liedern' böswillig beschimpft und verächtlich gemacht; mit der Zusammenstellung der Titel wird offen zu gewaltsamen Handlungen und Straftaten insbesondere gegen den Staat und seine Organe aufgefordert", so die Begründung der Anklage.
Neben einer Strafbarkeit wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole kommt laut Staatsanwaltschaft zudem eine Strafbarkeit wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz in Betracht.



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