Bewaffneter Räuber überfällt Drogeriemarkt
[13]
Bad Schönborn-Mingolsheim (pol/trs) - Ein mit einem Revolver bewaffneter Täter hat am Montagmittag eine Drogeriemarkt-Filiale in der Mingolsheimer Friedrichsstraße überfallen. Mit einer Beute in Höhe von 193 Euro flüchtete der Räuber. Intensiv geführte Fahndungsmaßnahmen mit starken Kräften von Schutz- und Kriminalpolizei unter Einsatz eines Polizeihubschraubers führten bisher noch nicht zur Festnahme eines Tatverdächtigen.
Nach den Feststellungen der Kriminalpolizei-Außenstelle Bruchsal betrat der Mann gegen 13.20 Uhr den Laden zunächst als Kunde und sah sich verschiedene Waren an. Dann legte er der Kassiererin eine CD zur Bezahlung auf, forderte aber plötzlich das Öffnen der Kasse.
Räuber hatte auffallend schlechte Zähne
Als diese nicht sofort reagierte, zeigte der Täter einen dunkelbraunen Trommelrevolver und wiederholte seine Forderung, bis die 57-Jährige letztlich dem Druck nachgab. Der Unbekannte nahm sich einen Bargeldbetrag und bedrohte eine zweite Angestellte in gleicher Art und Weise. Auch aus deren Kasse nahm er sich Bargeld. Die beiden Beschäftigten wurden anschließend in den hinteren Ladenbereich dirigiert. Der Täter, von dem eine markante Personenbeschreibung vorliegt, flüchtete unterdessen in unbekannte Richtung.
Er war 50 bis 60 Jahre alt, etwa 1,65 Meter groß mit kurzem, sehr schütterem und nach hinten gekämmtem, an den Seiten grauem, ansonsten dunklem Haar. Der Mann hatte ein auffallend schlechtes Gebiss mit braunen, teils abgebrochenen Zähnen. Darüber hinaus trug er eine schwarze Mütze mit einer Sonnenbrille, war mit einer blauen Jeanshose sowie einer beigefarbenen Jacke bekleidet und sprach hiesigen Dialekt. Hinweise zu der gesuchten Person nimmt die Kriminalpolizei-Außenstelle Bruchsal unter 07251/726-201 oder der Kriminaldauerdienst in Karlsruhe unter 0721/939-5555 entgegen.
Mehr zu: Polizei Räuber Tankstelle
- (8642 Beiträge) | 03.04.2012 11:22193 Euro...reichen für 4 Jahre Praxisgebühr beim Zahnarzt und Zahnbürsten mit Pasta.
- (2030 Beiträge) | 03.04.2012 11:44So un jetz ?Jetz fange die Alde a, denne Oinzelfäll nachzuahme, weil se merke do passiert nix.........kannsch iwwerfalle, schlägere, Fahrräder klaue....mache was willsch in Karlsruh, die Bollizai had nur Zeit fer de KSC un fer Schdrofzeddel ausdoile.
- (3829 Beiträge) | 03.04.2012 12:30un seit wannisch Mingolshoim in karlsruh ?
- (2030 Beiträge) | 03.04.2012 13:56un seit wann isch Mingolshoim in karlsruh ?Sorry dachte weil auf den Streifenwagen BWL steht.
Kommt ein Mann im Morgengrauen nach einer feucht- fröhlichen Nacht nach Hause. Ihm ist so schlecht, dass er sich in die Mülltonne übergeben will. Als er den Deckel öffnet, sieht er in dem Spiegel, den seine Frau am Abend zuvor in die Tonne geworfen hat, ein Gesicht. Er erschrickt sich fast zu Tode, kann sich dann aber doch fassen und telefoniert die Polizei herbei: "Kommen Sie bitte schnell, in meiner Mülltone sitzt einer." Mit quietschenden Reifen kommt die Polizei und will sich den Fall betrachten. Der eine Polizist nimmt seinen ganzen Mut zusammen, öffnet die Tonne, blickt hinein und ruft entgeistert seinem Kollegen zu: "Schnell, Karl, ruf den Kommissar, das ist ja einer von uns!" - (3829 Beiträge) | 03.04.2012 17:16BWL nennt sichdie ganze Truppe. Blau Weiß Luschdig.
- (7730 Beiträge) | 03.04.2012 12:01-->Für 193€ und dafür geht der Hubi hoch? Und sucht ein gelöchertes Gebiss mit zurückgelten Haaren? Vll war es ja eine dieser Steuerfahndungs CD
- (1995 Beiträge) | 03.04.2012 14:11Der hats verschlafen,die Schlecker-Läden sind zu.
- (1272 Beiträge) | 03.04.2012 17:44Außer Spesen......nix gewesen.Für 193 Teuronen riskiert das Hasenhirn ca. 5-7 Jahre Haft.
- (8753 Beiträge) | 03.04.2012 17:49Gibts eigentlich...>> Bewaffneter Räuber überfällt Drogeriemarkt
...auch unbewaffnete Räuber? - (821 Beiträge) | 03.04.2012 17:56NatürlichRaub und demzufolge "Räuber" erfordet nurden Tatbestand der "Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache, unter Androhung von Gewalt". Eine Waffe ist hierzu nicht erforderlich.
- (3829 Beiträge) | 03.04.2012 19:26du hastdie Anwendung vergessen. Androhung alleine wär ein blöd. Dann könnte man den Anwender der Gewalt ja nicht bestrafen, wenn er sie nicht vorher angedroht hat
- (821 Beiträge) | 03.04.2012 20:02Nach § 249 StGB... reicht bereits die Androhung der Gewalt, also ohne tatsächliche Anwendung.(deswegen mein "nur") Ohne diese Androhnung-und bei Anwendung- ist es natürlich auch ein Raub.
- (800 Beiträge) | 03.04.2012 23:50so herzlose Kassiererinnen, der wollte nur einmal ne Zahnbürste undnoch ne Tube Zahnpasta, Wenn das im frühen Winter passiert wäre hätte ich drauf getippt, der sucht über Winter ne warme Bleibe und ein tägliches warmes Essen ... aber zu dieser Jahreszeit ? Der sollte auch ohne Hubschrauber zu fassen sein. Den Einsatz von Hubschrauber, Kripo und Schutzpolizei finde ich schon sehr stark überdimensioniert. War denen langweilig ?




twittern
facebook melden
StudiVZ melden
Google melden
Webnews melden
del.icio.us empfehlen
Mister Wong empfehlen
Linkarena melden
Windows live melden
Yahoo melden
Yigg melden
Kledy melden











![[Mehr..]](http://static3.ka-news.de/spacer.gif)









