Selbsternannter Sheriff freigesprochen
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Baden-Baden (dpa/lsw) - Freispruch für einen 25-Jährigen, der einen Tankstellenräuber angefahren hat - das Amtsgericht Baden-Baden erkannte zwar keine Notwehr. Die Aktion sei aber vom Festnahmerecht gedeckt, urteilte das Gericht am Mittwoch.
Der 25-Jährige hatte im Januar als Kunde in einer Tankstelle in Bühl (Kreis Rastatt) einen Raub beobachtet und danach den flüchtenden Täter mit dem Auto angefahren. Die Polizei konnte deshalb den Serienräuber wenig später festnehmen. Der 25-jährige Überfall-Zeuge geriet jedoch wegen seiner Selbstjustiz ebenfalls ins polizeiliche Visier. Neben Körperverletzung wurde ihm ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Die Verteidigung machte Notwehr geltend, da der Räuber eine scharfe Pistole dabeigehabt habe.
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Kommentare [24]
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- (502 Beiträge) | 16.09.2009 13:20...Ein Glück...ich sehe Hoffnung! Und jetzt gebt dem Mann ein Orden! Sowas ist leider nicht selbstverständlich!
- (13748 Beiträge) | 16.09.2009 13:23Sauber.
- (2848 Beiträge) | 16.09.2009 13:27Reine.......Spekulation jetzt von mir, aber wie wäre das Urteil ausgefallen, wenn es den Totschlag in München nicht gegeben hätte?
- (502 Beiträge) | 16.09.2009 13:33...im Radio sagte er das er den ganzen empörten Bürgern dankt die mit unverständnis auf die anklage reagierten! Somit kann ich wirklich einmal sagen Das Urteil ergeht im Namen des Volkes!!!!
- (502 Beiträge) | 16.09.2009 13:33...im Radio sagte er das er den ganzen empörten Bürgern dankt die mit unverständnis auf die anklage reagierten! Somit kann ich wirklich einmal sagen Das Urteil ergeht im Namen des Volkes!!!!
- (94 Beiträge) | 16.09.2009 13:54and justice for all...es gibt Hoffnung!
- (11 Beiträge) | 16.09.2009 13:58AlleIch hab vor dem Urteilsspruch eine E-mail an die Staatsanwaltschaft geschrieben.Vielleicht hat er ja bald wieder einen Prozess.
Und ohne München ,ich weiß nicht ob das bei unserer *Gelöscht! Verstoß gegen Kommentarregeln* Justiz so ausgegangen wäre. - (1713 Beiträge) | 16.09.2009 14:45Also ich hoffe auch,daß dies nicht die letzte Verhandlung in dieser Sache war. Oder wo ist die Grenze der Maßnahmen für derartige selbsternannten Sheriffs.
- (373 Beiträge) | 16.09.2009 14:59Gut So@mila: Mut deshalb, weil er bei seiner Flucht 12-mal scharf geschossen hat!
@bobber: Man sollte doch froh darüber sein, daß der Täter, ein Serienräuber, aus dem Verkehr gezogen wurde - beim nächsten Mal hätte vielleicht einer eine Kugel in den Kopf bekommen...wenn jemand mit derartiger krimineller Energie eine Tankstelle ausraubt, 12 Schüsse abgibt - der schreckt auch vor schlimmerem nicht zurück - Ihr Kommentar ist mir unverständlich.........."Gutmenschen-Syndrom"? - (63 Beiträge) | 16.09.2009 15:05Wäre auch eineSchande wenn dieser aufmerksame und mutige mensch angeklagt worden wäre.
- (373 Beiträge) | 16.09.2009 15:10KorrekturGlaube, ich habe da was durcheinandergewirbelt. 12mal geschossen war ein anderer Fall, den ich grade gelesen hatte - vergesst das bitte. Der Rest bleibt aber so stehen.
UND: In USA und anderen Ländern, in denen viele Menschen bewaffnet sind, würde der Täter evtl. garnicht mehr leben - und die Schützen werden da in solchen Fällen in der Regel ebenfalls freigesprochen....insofern ist dieser Serien-Täter doch recht "billig" erwischt worden - immer die Kirche im Dorf lassen. - (373 Beiträge) | 16.09.2009 15:11@affenzahnEr sit ja angeklagt worden . nur nicht verurteilt - alles so, wie es Rechtstaatlich sein sollte, aber nicht immer ist!
- (373 Beiträge) | 16.09.2009 15:11@affenzahnEr sit ja angeklagt worden . nur nicht verurteilt - alles so, wie es Rechtstaatlich sein sollte, aber nicht immer ist!
- (1713 Beiträge) | 16.09.2009 15:12@hambiwarum hat er dann den "Serien"-Räuber nicht gleich tot gefahren, dann wäre er für immer aus dem Verkehr gewesen. Woher wusste er, daß es ein "Serien"-Räuber war.
Nichts gegen fest halten, aber mit dem Auto vorsätzlich verletzen geht zu weit. Zumal ja er gar nicht geschädigt wurde. Ich bin überzeugt, das landet vor dem BGH. - (373 Beiträge) | 16.09.2009 15:14@bobberWäre eigentlich zu wünschen - und was, wenn der BGH das grundsätzlich für in Ordnung befinden würde?
- (656 Beiträge) | 16.09.2009 15:23@bobberich weiß nicht...dieser tankstellenräuber hat im verkaufsraum um sich geschossen, eine kugel verfehlte den jetzt freigesprochenen nur knapp, schlug neben ihm im regal ein....es geht hier ja nicht nur um raub, es geht um vorsätzlichen totschlag. mindestens. und als der typ den räuber angefahren hat, hatte er die knarre noch in der hand. durch sein eingreifen hat der autofahrer noch schlimmeres verhindert.
- (1713 Beiträge) | 16.09.2009 15:29Ich habe etwas gefundenhttp://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bs045378.html
- (656 Beiträge) | 16.09.2009 16:01hmin einem fall geht es um "vielleicht" geklaute CDs, im anderen um totschlag oder mord. hier von zwei paar schuhen zu sprechen, wäre noch untertrieben.
- (656 Beiträge) | 16.09.2009 16:01hmin einem fall geht es um "vielleicht" geklaute CDs, im anderen um totschlag oder mord. hier von zwei paar schuhen zu sprechen, wäre noch untertrieben.




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