Karlsruhe Ecke links
Karlsruhe Ecke rechts
25.5.2012 18:27 Uhr
25.5.2012 18:27 Uhr
+26°/ +16°
15.04.2010 17:26
 
Schrift: 

Flugabsage wegen Vulkanasche: Geld zurück für Passagiere [0]

Wiesbaden (dpa) - Oslo annulliert, Dublin annulliert, London annulliert: Die Abfluganzeigen der deutschen Flughäfen brachten das Ausmaß der Flugverbote in Nord- und Westeuropa am Donnerstag (15. April) auf den Punkt.

/ratgeber/reise/reise-recht/Tourismus-Luftverkehr-Recht-Verbraucher-Flugabsage-wegen-Vulkanasche-Geld-zurueck-fuer-Passagiere;art187,385526,B?bn=478391
Flugausfälle
zum Bilddetail
Der Vulkanausbruch auf Island sorgt für zahlreiche Flugausfälle in Nord- und Westeuropa. Passagiere können von den Airlines den kompletten Ticketpreis zurückfordern. (Bild: dpa)
Foto:

Viele Maschinen nach Skandinavien und zu den britischen Inseln konnten nicht starten, weil Vulkanasche in der Luft dort für die Schließung des Luftraums sorgte. Die Aschenwolke stammt von dem auf Island ausgebrochenen Vulkan am Eyjafjalla-Gletscher. Wer deswegen nicht wegkam, kann nun von seiner Fluggesellschaft den Ticketpreis zurückfordern. Sollte es auch in den kommenden Tagen Probleme geben, bietet sich unter Umständen ein Wechsel vom Flieger zur Bahn an. Reisende sollten dafür aber auf vielen Strecken viel Zeit einplanen.

Die Fluggesellschaften müssten betroffenen Passagieren auf ihren Wunsch hin den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückzahlen, erläuterte der Reiserechtler Holger Hopperdietzel aus Wiesbaden. Alternativ besteht ein Anspruch darauf, kostenlos auf einen anderen Flugtermin umgebucht zu werden.

Einen noch darüber hinaus gehenden Schadenersatz, wie er in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 bei Annullierungen vorgesehen ist, gebe es für Reisende dagegen in diesem Fall nicht: Bei einer Schließung von Flughäfen oder sogar des gesamten Luftraums könne sich eine Fluggesellschaft von ihrer Schadenersatzpflicht entlasten, sagte der Reiserechtsexperte. Vulkanasche in der Luft gilt als gefährlich für die Düsentriebwerke von Flugzeugen.

Wenn ein Reiseziel auf anderem Weg erreichbar ist, bestehe für die Fluggesellschaften dagegen kein Grund, Flüge zu annullieren, erklärte Hopperdietzel. Wenn zum Beispiel Verbindungen von Deutschland nach Nordamerika statt über Großbritannien und Island auch über südlichere Routen über den Atlantik geführt werden können, «dann muss die Airline das auch tun». Bei der Lufthansa hieß es dazu, dass für die Maschinen nach Kanada und in die USA am Donnerstag Routen südlich der britischen Inseln gewählt wurden. Es sei mit Verspätungen zu rechnen, die «im Minutenbereich» bleiben sollten, sagte Sprecher Thomas Jachnow. Wie lange die Probleme dauern, lasse sich noch nicht sagen. Mehrere Fluggesellschaften riefen ihre Passagiere auf, sich auf den Firmenwebseiten über ihre Flüge auf dem Laufenden zu halten.

Von den Einschränkungen im Luftverkehr waren auch Gäste deutscher Reiseveranstalter betroffen - allerdings in begrenztem Ausmaß. Der Deutsche Reiseverband (DRV) in Berlin sprach von etwa 200 Urlaubern, die am Donnerstagmorgen nicht wie geplant abfliegen konnten oder von ihren Veranstaltern umgebucht wurden. Touristen, die zum Beispiel mit Umsteigen in London einen Langstreckenflug antreten wollten, würden jetzt kontaktiert, erklärte Angela de Sando vom Reiseveranstalter Dertour in Frankfurt. Ihnen sollen jetzt nach Möglichkeit alternative Flüge zum jeweiligen Urlaubsziel zur Verfügung gestellt werden.

Mehr zu: Tourismus Luftverkehr Recht Verbraucher

Social Bookmarks





Zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden
Titel:
Kommentar:

Kommentare
dürfen 1000 Zeichen lang sein.
Ihnen verbleiben Zeichen.
Für registrierte Nutzer
Für nicht registrierte Nutzer
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar abzuschicken
Benutzername  
Passwort  
     

Geben Sie bitte folgende Daten ein, um sich zu registrieren und Ihren Kommentar zu speichern.

Wir garantieren Ihnen, dass alle persönlichen Daten nur beim Medienhaus intern verwendet, und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden!

Hinweis: Die Registrierung ist ohne Angabe des wahren Vor- und Zunamens nicht zulässig. Pro Mitglied ist nur ein Account zulässig.

gewünschter Benutzername:
gewünschtes Passwort:
Wiederholung Passwort:
Email:
Ich bin damit einverstanden, künftig über Neuigkeiten informiert zu werden:
Anrede:
Frau Herr  
Titel:
Vorname:
Nachname:
Straße/Hausnr.:
PLZ/Ort:
Geburtstag:
 
 
Themenbereich HTML-
Newsletter
Nicht
abonnieren
ka-news.de-Newsletter: News aus Karlsruhe
Die neusten Artikel aus Karlsruhe täglich um 12 Uhr kostenlos in Ihrer Mailbox.
KSC-Newsletter: Montagsausgabe
Jeden Montag die wichtigsten Meldungen und Reaktionen zum Wochenende - frisch in Ihrem Postfach.
KSC-Newsletter: Freitagsausgabe
Freitags erhalten Sie die wichtigsten Meldungen der vergangenen Woche und die Vorberichte zum Wochenende direkt in Ihr Postfach.
ka-news Newsletter: Baden-Baden und Rastatt
Nachrichten aus Baden-Baden und Rastatt - Montags um 12 Uhr in Ihrer Mailbox
ka-news-Gewinnspiel-Newsletter
Kein ka-news-Gewinnspiel mehr verpassen - unsere neusten Verlosungen kostenlos in Ihrer Mailbox.
ka-news.de-Kultur-Newsletter
Veranstaltungstipps und alles weitere aus dem lokalen wie regionalen Kulturgeschehen kostenlos in Ihrer Mailbox.
ka-news.de-Newsletter: Meistgelesene Nachrichten
Wissen worüber in Karlsruhe gesprochen wird. Die meistgelesenen Artikel des Tages täglich um 16 Uhr in Ihrem Postfach.
ka-news-Tippspiel - Newsletter
Vor jedem Spieltag erhalten Sie die aktuelle Punktetabelle zum ka-news-Tippspiel und werden über Neuigkeiten rund um unser Tippspiel informiert. Hinweis: Jeder Teilnehmer bekommt automatisch den Tippspiel-Newsletter
 
 


Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:
Wieviel ist 10 / 2: 
Anzeige
aktuelle Fotogalerien
Apotheken Notdienst