Mietrechts-Tipp
07.02.2012 - München
Für das Schneeräumen vor dem Haus sind grundsätzlich die Eigentümer verantwortlich. Oft übertragen sie diese Pflicht aber auf ihre Mieter. Sie haben dann gewisse Pflichten.
06.02.2012 - Karlsruhe
Sind Wohnung und Garage Bestandteil eines einheitlichen Mietvertrages, ist eine Teilkündigung der Garage nicht zulässig. Anders ist es, wenn mit dem Vermieter neben dem Wohnungsmietvertrag ein separater Mietvertrag für die Garage abgeschlossen wurde.
02.02.2012 - Bremen
Mieter kann es teuer zu stehen kommen, wenn sie ständig zu viel Lärm machen. Mindern die Nachbarn deshalb ihre Miete, muss der Störenfried für diesen Ausfall aufkommen.
02.02.2012 - Berlin
Mieter von Dachwohnungen müssen den Schnee auf ihrer Terrasse nicht selbst räumen. «Es sei denn, es ist ausdrücklich im Mietvertrag geregelt», erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.
30.01.2012 - Bremen
Können Vermieter nicht nachweisen, dass sie die Kaution eines Mieters ordnungsgemäß bei einer Bank angelegt haben, dürfen Mieter sich wehren: Sie können die Mietzahlungen einstellen.
24.01.2012 - Frankfurt/Main
Ein pflegebedürftiger Rentner griff seinen Betreuer an - und erhielt dafür vom Vermieter eine fristlose Kündigung. Das war auch rechtens, wie jetzt aus einem Urteil hervorgeht.
23.01.2012 - Berlin
Mieter dürfen ihre Wohnung untervermieten, wenn sie für eine begrenzte Zeit im Ausland arbeiten. Eine Kündigung ist unzulässig, wie ein Urteil bestätigt.
20.01.2012 - Potsdam
Mieter riskieren eine Kündigung, wenn sie wiederholt über ihren Vermieter herziehen. Üble Nachrede könne für den Vermieter ein Grund sein, das Mietverhältnis fristlos zu beenden, befand das Landgericht Potsdam.
18.01.2012 - Hamburg
Diskotheken und Bars sind verpflichtet, die allgemeinen Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr einzuhalten. Die übrigen Mieter im Haus müssen in dieser Zeit dröhnende Musik, Grölen und Poltern nicht hinnehmen.
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18.01.2012 - Berlin
Nicht selten gibt es nach dem Auszug aus einer Wohnung Streit zwischen Mieter und Vermieter. Schadenersatzansprüche können bis zu sechs Monate geltend gemacht werden. Vermieter sollten beachten: Die Verjährungsfrist beginnt mit der Schlüsselübergabe.
13.01.2012 - Frankfurt/Main
Auch bei einer erheblichen Mäuseplage in der Wohnung darf der Mieter nicht einfach die Zahlung der kompletten Miete einstellen. Das geht aus einem am Freitag (12. Januar) bekanntgewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor.