Demonstrationsverbot an Castor-Strecke bestätigt
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Karlsruhe (dpa) - Entlang der Castor-Strecke darf auch weiterhin nicht demonstriert werden: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden- Württemberg hat das zweitägige Versammlungsverbot dort anlässlich des bevorstehenden Castor-Transports bestätigt.
Die Richter in Mannheim wiesen zwei Eilanträge gegen das von der Stadt Karlsruhe verhängte Verbot ab. Die Richter am dortigen Verwaltungsgericht hatten gestern ähnliche Eilanträge gegen das Demonstrationsverbot abgelehnt. Heute Morgen ketteten sich trotzdem mehrere Atomkraftgegner an die Gleise.




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