Willkürliche Strafgebühren?
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Karlsruhe lot -
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Nachdem Sieber die Rechnung ins Haus geflattert war, nahm er die Kartenausschnitte sofort aus dem Netz. Danach schrieb er dem Verlag einen Brief, in dem er klar stellte, dass er die Karte nicht kommerziell verwendet hatte. Ohne Abmahnung habe er plötzlich die Rechnung bekommen, bemängelt er. Dies hält er für unseriös. Der Verlag hält dagegen, Sieber kläre auf seiner Seite über die Rechte im Internet auf und hätte somit auch in diesem Fall Bescheid wissen müssen. Trotzdem ging der Verlag mit den Forderungen inzwischen auf 150 Euro zurück.
"Wir müssen von dem Geld leben"
Offensichtlich enttäuscht zeigte sich Gert Kudoke vom Pietruska Verlag darüber, dass Sieber nicht einmal den aktuellen Stadtplan benutzte: Der Ausschnitt stammte aus der Ausgabe von 1999. Außerdem wies er darauf hin, dass eine offizielle Genehmigung zum Abpausen des Plans günstig zu haben gewesen wäre. Der Pietruska-Verlag ist nach eigenen Angaben ein privatwirtschaftlich arbeitender Verlag, der "unter erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand Karten erstellt und aktualisiert".
"Wir leben davon, dass die Leute für unsere Dienstleistung zahlen", sagt Gert Kudoke vom Pietruska-Verlag. "Inzwischen gibt es die weit verbreitete Meinung, über das Internet könne alles einfach kopiert werden. Das geht uns an die Substanz", fügt er hinzu. Der Verlag vergibt mit der Erlaubnis, die Karten abzudrucken, Lizenznummern. Damit sei es an sich einfach, festzustellen, wer die Gebühren bezahlt und wer die Karte unrechtmäßig abbilde, meint Kudoke. Allerdings fehle den meisten Verlagen dazu die Zeit.
Strafgebühr für die Nutzung "willkürlich" angesetzt?
Die Suche übernimmt inzwischen eine andere Firma: Die Gesellschaft für kartographische Abdruck- und elektronische Vervielfältigungsrechte (GEKA) forscht besonders für große Verlage nach Urheberrechtsverletzungen - gegen Honorar. Dem Pietruska-Verlag war dies zu teuer. Dass der Kartenausschnitt auf Siebers "Fest"-Seiten entdeckt wurde, war eher Zufall. Kudoke selbst hält die Strafgebühren, welche die GEKA verhängt, für überhöht: Bis zu 800 Euro kämen da manchmal zusammen, wobei sich die Gebühr nach der Größe der Karte richte. "Das Rechtsfeld ist noch recht schwammig, was die Veröffentlichungen im Internet angeht", erklärt Kudoke, "ganz klar ist nur, wann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, und das ist bei Herrn Sieber der Fall".
Der gesteht den Fehler auch ganz klar ein. Die Lizenzgebühren will er nachträglich noch bezahlen. Die vom Pietruska-Verlag angegebene Strafgebühr hält er allerdings für "willkürlich" angesetzt. Von anderen Stellen habe er schon Angebote für Kartenausschnitte bekommen, die er in Zukunft nutzen kann, berichtet Sieber. Dabei sei sogar das Amt für Vermessung, Liegenschaften und Wohnen. "Amtliche Stellen können ihre Dienste auch umsonst anbieten, wir müssen schauen, wie wir zu unseren Gehältern kommen", meint Kudoke.



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