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11.03.2006 05:00
 
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Untauglicher Beamter? [0]

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Michael Csaszkóczy kündigte einen Weg durch die Instanzen an, sollte er nicht Recht bekommen (Foto: ka-news)
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am gestrigen Freitag über die Rechtmäßigkeit eines Berufsverbotes für den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy verhandelt. Ihm wird seit 2004 vom baden-württembergischen Kultusministerium der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, weil er sich für die "Antifaschistische Initiative Heidelberg" (AIHD) engagiert. Das Urteil wird am Montag erwartet.

Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt es sich um den bundesweit einzigen Berufsverbots-Fall, bei dem ein Lehrer betroffen ist. Der Prozess wird von der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie und dem Republikanischen Anwaltsverein beobachtet. Das Bekenntnis des Lehrers zur AIHD macht ihn nach Ansicht des Vertreters des Landes, Detlef Brandner, als Beamten "untauglich". Die Gruppierung wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft.

Zweifelhafte Erkenntnisse des Verfassungsschutzes?

Zur Bedeutung des Verfahrens sagte Dr. Ralf Gössner, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, im Vorfeld des Prozesses: "Wir sind besorgt darüber, dass ein qualifizierter Bewerber für den Schuldienst wegen seines antifaschistischen Engagements Zweifel an seiner Verfassungstreue hervorrufen kann und ihm damit der Weg in den Schuldienst versperrt wird." Es gehe bei diesem Verfahren um die grundsätzliche Frage, ob in der Bundesrepublik die berüchtigte Berufsverbotspraxis früherer Jahrzehnte wieder auflebe oder endlich der Vergangenheit angehöre.

Die prozessbeobachtenden Bürgerrechtsgruppen sehen nach wie vor die Gefahr, dass mit diesem Berufsverbot ein engagierter Antifaschist aus Gesinnungsgründen vom Schuldienst ferngehalten wird, dem persönlich kein Fehlverhalten vorzuwerfen und der für den Lehrerberuf bestens qualifiziert sei. "Wir werten diese Ablehnung bislang als Verstoß gegen die Grundrechte auf Meinungs- und Berufsfreiheit - eine unseres Erachtens politisch motivierte Entscheidung des baden-württembergischen Kultusministeriums, die überwiegend auf den zweifelhaften Erkenntnissen und Bewertungen des Verfassungsschutzes beruht", so Gössner.

Die Bundesrepublik sei schon einmal für die Verhängung eines Berufsverbots vom Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt worden - wegen Verstoßes gegen die Menschenrechte, erläutert Gössner. Jetzt sei das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Zug. "Den Anfängen einer neuen Berufsverbote-Politik sollte schnellstmöglich Einhalt geboten werden, damit nicht weitere Lebensperspektiven und Berufskarrieren zerstört werden."

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