"Hartz IV" tritt in Kraft
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Karlsruhe ps/pba -
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Das Karlsruher Bündnis betont, dass die Widerspruchsfrist gegen Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Bescheide erst am 1. Januar beginnt, und Widerspruch bis zum 31. Januar 2005 möglich ist. Karlsruher Sozialhilfeempfänger sollten im Hinblick auf die Entscheidung des BVerwG Berlin, das die Pauschalisierung von Einmalleistungen für rechtswidrig erklärte, unbedingt noch in diesem Jahr Antrag auf Einmalleistung stellen.
Am 27. Dezember wird um 17.30 Uhr am Stephansplatz eine "Montags-Demonstation" beginnen. Am 3. Januar wird sich das Bündnis den bundesweiten Aktionen mit einem Aktionstag vor Bundesanstalt und Sozialamt anschließen. Allerdings weicht das Karlsruher Bündnis dabei vom bundesweit verwendeten Motto "Aktion Agenturschluss" ab. Stattdessen wird bewusst zur "Aktion Hartz-Schluss" aufgerufen. Das Karlsruher Bündnis betont, dass sich die Aktionen nicht gegen Mitarbeiter der Bundesagentur oder des Sozialamts wenden. Insbesondere die Bundesagentur sei ein sichtbares Symbol der sich in Kraft befindlichen Gesetze und von daher ein "Ort des Geschehens".




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