Gebühr für Demo unzulässig
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Pforzheim/Karlsruhe ps/dab -
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Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Karlsruhe widerspricht es dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit, wenn die Verwaltung für ihre Tätigkeit eine Gebühr nach dem Landesgebührengesetz festsetzt. Wegen der besonderen Bedeutung der Versammlungsfreiheit dürfe an die Ausübung dieses Grundrechtes keine Gebührenpflicht geknüpft werden.
Aus einer solchen Gebührenpflicht, begründet das Verwaltungsgericht seine Entscheidung, resultiere die Gefahr, dass die Bürger auf die Ausübung ihres Grundrechts verzichten, was ein erheblicher Schaden für die Demokratie bedeuten würde. Auch der Umstand, dass die Gebühr im konkreten Fall mit 100 Euro relativ niedrig sei und dass das Gebührenrecht grundsätzlich die Möglichkeit kenne, Gebühren zu erlassen oder zu stunden, rechtfertige nicht den durch die Erhebung der Gebühr erfolgten Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.




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