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08.01.2007 03:00
 
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Bündnis gegen Studiengebühr [0]

Karlsruhe pbv -
Bald ist es wieder soweit: Studentendemo gegen Gebühren (Archivfoto: ka-news)
Das "Aktionsbündnis gegen Studiengebühren" plant für den 26. Januar eine Demonstration in der Karlsruher Innenstadt. Dies bestätigten vergangene Woche der Unabhängige Studierendenausschuss (UStA) der Uni Karlsruhe und das Amt Bürgerservice und Sicherheit (BuS). Anlass ist der "zweite Geburtstag" eines BVG-Urteils zu Studiengebühren.

Eine bundesweite Demonstration "für Solidarität und freie Bildung" soll es werden. Auf Plakatentwürfen heißt es, "Das hat sich Karlsruhe selber eingebrockt!" Aus Karlsruhe kam schließlich das Verfassungsgerichtsurteil, mit dem am 26. Januar 2005 das bundesweite Verbot von Studiengebühren aufgehoben worden war. Das "Geburtstagsfest" 2007 wollen die Studenten zum Protest gegen ein kostenpflichtiges Studium nutzen und auf ihren laufenden Boykott hinweisen (ka-news berichtete). Auch wenn es beim Aktionsbündnis heißt "KarlsRuhe stören", erwartet der Leiter von BuS, Dieter Behnle, keine Randalierer: "Ich gehe davon aus, dass die Demonstration völlig ruhig verläuft." Zudem sei Demonstrieren ein Grundrecht und Karlsruhe mit Protestkundgebungen sehr erfahren.

Zahlreiche Studentenvertretungen nehmen teil

Etwa 5.000 Teilnehmer erwartet Behnle. Der geplante Verlauf der Demonstration: Vom Bahnhof über die Ettlinger Straße zum Ettlinger Tor, von dort in die Karl-Friedrich-Straße und links ab durch die Erbprinzenstraße bis zum Europaplatz. Anschließend geht es auf die Kaiserstraße bis zum Marktplatz, wo eine große Kundgebung stattfinden soll. Die Strecke wird sich aber vermutlich noch verschieben, die Stadt will sich intensiv mit den Veranstaltern absprechen. Im Aktionsbündnis sind neben dem UStA Karlsruhe die Studentenvertretungen zahlreicher weiterer Hochschulen organisiert, unterstützt wird es unter anderem von Gewerkschaften und Parteigliederungen.

Am 26. Januar 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das seit 2001 bestehende Studiengebührenverbot gekippt. Mit diesem habe der Bund unzulässigerweise in die Länderhoheit eingegriffen. Das Gericht betonte, damit nicht über die Zulässigkeit von Studiengebühren selbst, sondern nur über die Kompetenzen von Bund und Ländern entschieden zu haben. Faktisch war das Urteil dennoch eine notwendige Voraussetzung für die Studiengebühren, die in diesem Jahr fällig werden.

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