Betrug und Nötigung
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Karlsruhe kat -
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Es würden "gezielt Kleinbetriebe, Rechtsunkundige mit einer Drei-Tages-Frist so unter Druck gesetzt, dass diese mangels Rechtskenntnis und am Wochenende erreichbaren Rechtsbeistand offensichtlich zahlen", so Blöcker in seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Nürnberg.
Bezeichnend sei zudem, dass weder eine Rechtsverletzung, noch eine genauere Identifizierung des Mandanten verifizierbar sei. Durch die "Vortäuschung eines rechtswidrigen Verhaltens" solle von den Adressaten "unter sittenwidriger Fristsetzung Gelder abgepresst werden", was den Tatbestand der Nötigung und des Betruges indieziere.
"Aufgrund der massiven Vorgehensweise und der unterstellten Mindest-Rechtskenntnisse ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte nicht nur Anwalt, sondern auch Täter ist", heißt es weiter im Text der Strafanzeige.
Der betroffene Rechtsanwalt hat sich persönlich bisher gegenüber ka-news zur Sache noch nicht geäußert. ka-news bleibt jedoch dran. Webmaster und Homepage-Besitzer, die ein solches Schreiben erhalten haben, können sich mit dem Karlsruher Patentanwalt Holger Geitz von Geitz, Trunkenmüller und Lucht (info@patent-server.de) in Verbindung setzen, der sich bereits intensiv mit dem Fall beschäftigt.
Geitz möchte die Abmahnung in jedem Einzelfall als unbergründet zurückweisen und genau die Kosten herausverlangen, die auch der Gegenanwalt geltend gemacht hat. Im Falle eines Mehrerlöses will er nach einer angemessenen Lösung suchen, da es ihm fern liegt, sich "an der kritisierten Massenabmahnung nun selbst zu bereichern."
Heute Nachmittag äußerte sich Dieter Salomon, Leiter des Systemischen Instituts Karlsruhe und Betroffener von der Abmahnwelle im Forum von ka-news und in einem Telefongespräch mit der Redaktion zu dem Thema. Er habe heute gegen 14 Uhr einen Anruf das Sekretariats der Nürnberger Kanzlei Pasch erhalten, so Salomon. Die Sekretärin des abmahnenden Rechtsanwalts Wolfgang Pasch, teilte ihm mit, dass Pasch - entgegen einer Meldung von Heise.de - sein Mandat nicht niederlege und das Verfahren gegen sein Institut weiterhin Bestand habe.



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