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KSC vs. Kölmel: Gericht bestätigt Niederlage [24]

Karlsruhe (ps/mia/cre) - Ein Dämpfer für den KSC: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Berufungsverfahren am heutigen Mittwoch dem Rechtehändler Michael Kölmel Recht gegeben.

/fussball/ksc/ksc-news/KSC-vs-Koelmel-Gericht-bestaetigt-Niederlage;art7581,341145,B?bn=405857
Richterhammer
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Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Vereinbarung des KSC mit Unternehmen der sogenannten "Kölmel-Gruppe" aus dem Jahr 2000. Um der Insolvenz zu entgehen, hatte der KSC damals unmittelbar vor seinem Abstieg in die Regionalliga im Rahmen mehrerer Einzelverträge Vermarktungsrechte gegen Zahlung von rund 15.000.000 DM an die genannten Unternehmen übertragen. Ein Teilbetrag von 7.000.000 DM wurde dabei aufgrund einer Vereinbarung bezahlt, die die damals zentral vom DFB vermarkteten TV-Rechte zum Gegenstand hatten.

Nach dem Wortlaut des zwischen der Kinowelt Lizenzverwertungs GmbH und dem KSC geschlossenen Vertrags sollte Kinowelt die "bestmögliche Vermarktung" dieser Rechte sicherstellen und dafür einen 15-prozentigen "Anteil des bei der Kinowelt durch die Verwertung der TV-Rechte erzielten Umsatzes" erhalten.

 

"Die Situation ist eindeutig"

Kern des Streits war nun die Frage, wie diese Vertragsklausel, auch im Zusammenspiel mit anderen, zu verstehen ist. Der KSC stellte sich auf den Standpunkt, auf der Grundlage des Vertrags nur dann eine Beteiligung abführen zu müssen, wenn die entsprechenden Erlöse von Kinowelt beziehungsweise ihrer Rechtsnachfolgerin erwirtschaftet wurden.

MK Medien, die den Vertrag von Kinowelt übernommen hatte, meinte dagegen, ihr stehe ein 15-prozentiger Anteil an allen TV-Erlösen des KSC unabhängig von eigenen Vermarktungsleistungen zu.

Wie bereits das Landgericht teilt auch das Oberlandesgericht im Ergebnis die Auffassung von MK Medien. "Die Situation ist sehr eindeutig", so der Senat. Zur Begründung hat es ausgeführt, zwar spreche der Vertragswortlaut bei isolierter Betrachtung eher für das Verständnis des KSC. Eine Gesamtschau aller zu berücksichtigenden Umstände ergebe allerdings, dass der Fußballverein und Kinowelt bei Vertragsabschluss übereinstimmend davon ausgegangen seien, dass Kinowelt an allen Erlösen des KSC aus der der Zentralvermarktung unterliegenden Rechte beteiligt sein sollte.

Weitere Prozesse nur im Sinne der Juristen

Maßgeblich abgestellt hat der Senat dabei unter anderem auf den Ablauf der Vertragsverhandlungen sowie darauf, dass KSC und MK Medien den Vertrag über Jahre hinweg im Sinne des Verständnisses der MK Medien "gelebt" haben, ohne dass von Seiten des KSC Zweifel an dieser Handhabung geäußert worden wären. Ausdrücklich verworfen hat der Senat auch die Auffassung des KSC, der Vertrag sei wegen Wuchers sittenwidrig und damit nichtig, wenn man ihn so wie nun auch das Oberlandesgericht verstehe.

Von einem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung könne angesichts der bei Vertragsabschluss sowohl in sportlicher als auch wirtschaftlicher Hinsicht äußerst ungewissen Zukunft des KSC nicht ausgegangen werden. Zuletzt ist Kölmel nach Auffassung des Senats auch Inhaber der ursprünglich der Kinowelt zustehenden Rechte. Der Verwertungsvertrag sei ihr wirksam übertragen worden.

Abschließend empfahl der Senat den Parteien, sich schnellstmöglich sinnvoll außergerichtlich zu einigen. Ein weiterer Prozess wäre nur interessant für die Juristen, nicht für die Parteien.

Mehr zu: KSC "Karlsruher SC" "Paul Metzger" "Michael Kölmel"

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Kommentare [24]
  • (391 Beiträge) | 27.01.2010 19:29
    Man darf..
    ..gespannt sein, welche Zahlungsmodalitäten ausgehandelt werden können und was an der Aussage zu den angeblich gemachten Rückstellungen aus der Raase-Ära wirklich dran ist.

    Aber vielleicht hört man nochmal auf den Verwaltungsrat und die Anwälte und fällt so richtig auf die Schnauze -der KSC passt perfekt zum Tunnel-Heinz seinem Schilda - zur Zeit wohl eine der grössten Lachnummern in D
  • (58 Beiträge) | 27.01.2010 19:22
    war doch klar ..
    Winterfeier_KSC-Freunde_2010_037
    daß die Richter nach dem eindeutigen Hinweis vom Urkundenprozess heute kein anderes Urteil sprechen...
    Paul Metzger hat es die ganze Zeit gewollt, einen Vergleich, Kölmel möchte diesen Prozess auch nicht . also Leute vom Verwaltungsrat
    gebt dem Präsidium das ok, und PM kann sich mit Kölmel an einen tisch setzen und den Vergleich beschließen und beurkunden lassen.
    Damit würde man sich die weiteren 2 Termin bei Gericht ersparen,bzw. könnte man diese nochmals verschieben lassen, falls die Zeit nicht ausrreicht. Paul Metzger war auf dem richtigen Weg, von Anfang an....
  • (113 Beiträge) | 27.01.2010 15:44
    Kölmel-Prozeß - Urteilsverkündung von heute
    Auszug aus der Urteilsbegründung:
    -------------------------------------------
    Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Dennoch ist das Urteil insoweit vorläufig, als es im sogenannten „Urkundenprozess“ ergangen ist. Die Parteien sind hier bei ihrer Beweisführung im Wesentlichen auf die Vorlage von Urkunden beschränkt. Andere Beweismittel, wie etwa Zeugen, sind dagegen nicht zugelassen. Dem Beklagten bleibt es damit möglich, im sogenannten „Nachverfahren“ seinen Rechtsstandpunkt weiterzuverfolgen und sich dabei auch weiterer Beweismittel, wie etwa Zeugen, zu bedienen. Das Landgericht hat hierfür bereits Termin bestimmt.


    Der genaue Text im Wortlaut:
    http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1249800/index.html?ROOT=1180141
  • (131 Beiträge) | 27.01.2010 15:35
    Ist
    der KSC auch an den Vertrag gebunden, wenn sich die Sparte Fussball als GmBH ausgliedern würde??? Vielleicht kann man da den Vertrag umgehen ohne dafür belangt werden zu können...wär witzig!
  • (214 Beiträge) | 27.01.2010 14:58
    @ka-news
    Immerhin habt Ihr heute das Foto des bedröppelten Präsidenten weggelassen. (War auch schon gestern unpassend genug.) Aber wie wäre es denn jetzt mal mit einem Bild des Verwaltungsratsvorsitzenden oder des grandiosen KSC-Anwalts in entsprechender Pose?

    Reife Leistung von diesen Herren, Kompliment! Aber sicher ist man immer noch überzeugt davon, vor dem BGH oder spätestens dem Europäischen Gerichtshof zu gewinnen ...
  • (83 Beiträge) | 27.01.2010 14:56
    Sehr zweifehlhaft !
    Wenn der eine Gauner mit dem anderen Gauner ein Geschäft macht, darf er dannach halt nicht in die Kirche gehen und über die Ungerechtigkeit der Welt klagen. Er muß es dann halt akzeptieren, das der andere Ihn vielleicht "über den Tisch gezogen hat"
    Und wieder bestätigt sich einmal mehr, was ich schon immer sagte:
    "Wer im Fußballgeschäft sein Geld verdienen muß, muß sich fragen lassen, was er immer Leben vorher alles verbockt hat, damit es soweit kommen konnte. " Junge, warum hast du nichts gelernt.. Junge, .... und wie du wieder aussiehst....
    Oder um dem ganzen die Krone aufzusetzen:
    Ein Zitat eines KSC - Präsidenten, vor Amtsantritt:
    "Der KSC muß wieder ein seriöser Geschäftspartner werden und sich an Verträge halten....
    Wir dürfen also gespannnt sein....
  • (7 Beiträge) | 27.01.2010 14:24
    Vile Geld weg!
    71770_thaicartoon01_123_448lo
    Vile Geld weg und nichts vil gud.Anwalt sagen vile gud one mache. Auf Rase nicht vil gud undalles Gelde weg. Besser mache Ende vor Richte.
  • (17 Beiträge) | 27.01.2010 13:57
    KSC
    PICT0006
    Die KSC-Anwälte scheinen ja noch unfähiger zu sein als die KSC- Kicker
  • (305 Beiträge) | 27.01.2010 13:28
    Danke
    lieber Verwaltungsrat, du hast ja so viel Schaden von diesem Verein abgewendet und auch noch ein paar Anwälte nen gut dotierten Arbeistplatz besorgt. Ich frage mich langsam wer die größeren Geldvernichter sind, die Abramowitschs dieser Welt oder ein dämlicher VR wie ihn leider der KSC an der Backe hat?
  • (53 Beiträge) | 27.01.2010 13:18
    Fernsehgelder
    sollte es zu einem Vergleich kommen, sollte man bedenken das man vielleicht irgendwann in die unbequeme Lage gerät keine oder nur sehr wenig Fernsehgelder zu bekommen (3.Liga, Regionalliga oder einfach grundsätzlich weniger Fernsehgelder) da wäre eine Garantie für die nächsten 15 Jahre eine gewaltige Hypothek, bliebe es bei den 15% ginge Kölmel (fast) leer aus.
    Also bitte genau aufpassen und nicht (wieder) über den Tisch ziehen lassen...
  • (97 Beiträge) | 27.01.2010 13:02
    vertrag
    na mal ehrlich ... wer von uns hat denn einen anderen ausgang erwartet ?

    zudem nutzt auch die ganze diskussion hier niemanden. wer von uns kennt denn schon die genauen vertragsinhalte - hat jemand vielleicht eine kopie davon jemals zu gesicht bekommen ? wenn die inhalte nämlich so eindeutig wären, dann würde man nicht sicherlich nicht schon seit jahren mit anwälten bekämpfen.

    von daher stehen nur wilde spekulationen im raum, niemand weiss etwas genaues und wenn man nichts weiss, sollte man sich lieber raushalten ... und dass tue ich !

    zumindest bei diesem thema
  • (55 Beiträge) | 27.01.2010 18:41
    Na Haustier
    TsTsTs, 13:11 Uhr, waren wir da nicht bei der Arbeit????
  • (7 Beiträge) | 27.01.2010 12:16
    NOTSITUATION AUSGENUTZT
    schule
    Das soetwas überhaupt RECHTENS ist!

    Notsituation ausgenutzt!

    Gruss
  • (88 Beiträge) | 27.01.2010 14:01
    Was kann den Kölmel dafür,...
    ..., dass er der einzige war, der für den KSC Geld risikieren wollte? Und wenn der KSC halt dann auf die Bedingungen eingeht? Ich sehe in 15% bei unbegrenzter Laufzeit eigentlich nichts sittenwidriges. Wenn mir meine Oma mit 70 gegen lebenslanges Wohnrecht ihr Haus überschreibt und sie wird dann älter und älter, kann ich auch nicht klagen gehen. No risk, no fun.
  • (119 Beiträge) | 27.01.2010 11:38
    Optimist
    metzger_paul-1263383275_zoom14_crop_400x300_400x3002323
    Ich bin zuversichtlich, daß sich unser Präsidium mit Herrn Kölmel noch auf einen einigermaßen fairen Kompromiß einigen wird. Auch der VR sollte jetzt die Realitäten anerkennen. Wer weiß, vielleicht werden sich aus einer Einigung mit Herrn Kölmel neue Optionen für den Verein ergeben..........
  • (193 Beiträge) | 27.01.2010 11:48
    ja
    ich denke das wäre vielleicht sogar, was unsere Sponsorensuche betrifft sogar eine Möglichkeit.
    Mal abwarten wie sich die Sache jetzt entwickelt.Die besseren Karten sind jetzt halt bei Kölmel.
    Ich denke das haben die Anwälte verkackt...
  • (366 Beiträge) | 27.01.2010 11:14
    War ja klar
    KSC_Kater
    daß es so enden mußte, nachdem die Anwälte alles verbockt haben. Jetzt sollte man sich auf 21 Mio. einigen, daß ist genau die Mitte, die im Spätherbst 2007 als Vergleich zwischen dem KSC und Kölmel im Raume stand. Der KSC wollte 17 Mio. zahlen Kölmel wollte 25 Mio.
    Wäre meiner Meinung nach ein guter Schnitt und die Sache endlich vom Tisch
  • (241 Beiträge) | 27.01.2010 10:22
    als wäre es nicht klar gewesen.....
    wenn ein Richter "den guten Rat gibt" sich außergerichtlich zu einigen ist das vorab gleichbedeutend einer Niederlage! Ich weiß echt nicht an was unsere Anwälte da gedacht haben, außer an ihr Geld....
  • (141 Beiträge) | 27.01.2010 10:51
    an was sonst . . .
    zd_er_leuchtet_kl
    als an Geld sollen die denn denken . . .
    Wenn sie immer die bestmöglichen Ratschläge geben, dann ist das sozusagen wie eine Selbstverstümmelung.
  • (1115 Beiträge) | 27.01.2010 11:11
    Ob
    ein Anwalt einen Vergleich abschliesst,den Fall gewinnt oder verliert hat keinen Einfluss auf sein Honorar,das bleibt bei allen Möglichkeiten gleich.
    Also bleibt die Frage,warum hier sich nicht verglichen wurde.Entweder hat der neue Präsi auf stur geschaltet oder der Anwalt war zu blöd.

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